…erhob gegen den Bescheid am 16. September 2008 Berufung und begründete diese damit, dass ihr Sohn im Zeitraum 2006 bis 2008 beim AMS als "arbeitsuchend" angemeldet gewesen sei. Wie aus der Bezugsbestätigung zu ersehen sei, hätte das Tagesentgelt zwischen 6,52 und 7,76 €…
…sei vielfach auch Voraussetzung für eine Beschäftigung. Der im Bescheid angeführte Umstand, dass die Vormerkung seines Sohnes als arbeitsuchend Erfordernis für den Bezug von Familienbeihilfe gewesen wäre, sei allgemein nicht bekannt und eine einseitige und unbillige Vorgangsweise der Vollziehung. Es läge zudem ein Verstoß gegen…
…In der Annahme, dass mein Sohn bereits beim AMS als arbeitsuchend vorgemerkt war, bestand keine weitere Veranlassung seitens meines Sohnes, eine weitere Prüfung über die laufende Vormerkung als arbeitsuchend beim AMS aufzunehmen, da keine Information durch das AMS und auch kein Hinweis auf die Befristung…
…1967 besteht für volljährige Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie bei regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchend vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben noch einen Beihilfe…
…in den Jahren 2002 und 2003 als Arbeitsuchender vorgemerkt gewesen sei, teilte das AMS X. dem Finanzamt (urschriftlich auf der Anfrage) am 28. Jänner 2004 mit, dass für den Sohn des Bw. keine Vormerkung als Arbeitsuchender bestehe. Das Finanzamt lege die Berufung gegen den Rückforderungsbescheid…
…weggefallen ist und gemäß § 10 Abs. 2 FLAG der Anspruch auf Familienbeihilfe mit Ablauf des Monats Februar erloschen ist. Der Anspruch lebte auch nicht mit der Vormerkung des Sohnes beim AMS als Arbeitsuchender wieder auf, da dieser bereits das 21. Lebensjahr vollendet hat und ein…
…des Bw. M. ein Aktenvermerk folgenden Inhaltes: "Laut Rückfrage beim AMS in den Jahren 2005 - 2006 keine Vormerkung als arbeitsuchend". In weiterer Folge erließ das Finanzamt am 12.02.2007 einen Bescheid, mit welchem es die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag für den Sohn M. für…
…die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie a) weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und b) bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr…
…Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie bei der regionalen Geschäftsteile des Arbeitsmarktservice als Arbeitssuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz haben, noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten. Da Ihr Sohn in der Zeit von 18…
…bis 31.1.2007 in Höhe von insgesamt 865,60 € zurückgefordert. Da sich der Sohn der Berufungswerberin in obigem Zeitraum weder in Berufsausbildung befunden habe, noch beim Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchender vorgemerkt gewesen sei, sei der Anspruch auf die Familienbeihilfe mit 30.9.2006 erloschen…
…war die Tochter A. des Bw in der Zeit vom 10.11.2003 bis 16.12.2003 als Arbeitssuchende ohne einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosengesetz oder einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes gemäß § 35 Arbeitsmarktservicegesetz vorgemerkt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 12.1.2004…
…Familienbeihilfe bestehen, wenn das Kind das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und weder den Präsenzdienst bzw den Zivildienst leistet und bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitssuchender vorgemerkt ist und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl.Nr. 609…
…keine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten werde, sondern auch die Meldung beim Arbeitsmarktservice als Arbeitssuchender. Dies war im Berufungszeitraum bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres im Februar 2001 jedoch nicht der Fall. In den Folgemonaten war ein Anspruch auf Familienbeihilfe nach …
…21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie aa) weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bb) bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBI Nr 609, haben…
…haben, wenn sie weder den Präsenz- noch den Zivildienst leisten und bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitssuchende vorgemerkt sind und weder Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten. Unbestritten ist…
…sich österreichweit zu bewerben und mehrere Aufnahmegespräche zu führen. Deshalb seien auch diese Aufnahmeprüfungen in diversen Ausbildungsstätten in der Zeit ab März 2003 ein Teil der Ausbildung. Abgesehen davon werden die diversen Praktika für die Ausbildung anerkannt. Die Vormerkung als Arbeitssuchende erfolgte ab Juli 2003…
…die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie aa) weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bb) bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr…
…Zeitraum, für den die bereits bezogene Familienbeihilfe mit dem angefochten Bescheid rückgefordert wurde, eine Vormerkung des Sohnes beim Arbeitsmarktservice als "arbeitsuchend" vorlag bzw. das Vorliegen dieser Voraussetzung durch eine entsprechende Bestätigung des AMS nachgewiesen wurde. Mit Schreiben vom 13.Februar 2005 übermittelte die Bw. der…
…abgeändert. Entscheidungsgründe Strittig ist die Zuerkennung von Familienbeihilfe für einen Zeitraum, in dem das Kind des Berufungswerbers (Bw) beim Arbeitsmarktservice als arbeitsuchend vorgemerkt war und AMSG-Beihilfe bezogen wurde. Mit Bescheid vom 24. Oktober 2005 wurden zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe (FB) iHv 1…
…auch für den Kinderabsetzbetrag. Für die Zeit ab dem 16. April 2002 liegt, wie bereits ausgeführt, eine Bestätigung über die Vormerkung der Tochter der Bw. als "arbeitsuchend" vor, sodass unter Berücksichtigung des § 10 Abs. 2 FLAG 1967 für den ebenfalls strittigen Monat April 2002 die…