…"Eine Verlängerung der Studienzeit erfolgt nur semesterweise, wobei eine Verlängerung nur möglich ist, wenn eine Krankheit pro Semester innerhalb der Vorlesungszeit mindestens drei Monate lang ununterbrochen angedauert hat. Demnach erfolgt eine Verlängerung der Studienzeit beispielsweise um ein Semester, wenn eine Krankheit - wiederum bezogen auf ein…
…offensichtlich gestützt auf Abschnitt 20.2 FLAG-DR, auf den es in seinem Vorlagebericht ebenfalls verweist - die Ansicht, das nachgewiesene Auslandsstudium hätte noch in der Vorlesungszeit begonnen werden müssen, um eine Verlängerung des Anspruchszeitraumes auszulösen. 3.3 Diese Rechtsansicht lässt sich aber aus § 2 Abs…
…RV/0461-I/08) die Rechtsansicht, dass eine Verlängerung der Studienzeit und somit auch des Nachweiszeitraumes nur dann eintritt, wenn eine vollständige und durchgehend mindestens drei Monate während der Vorlesungszeit andauernde, in einem Semester gelegene Studienbehinderung vorgelegen ist. Unter dieser Prämisse ist dem Finanzamt zuzustimmen…
…wobei eine Verlängerung nur möglich sei, wenn die Studienbehinderung pro Semester innerhalb der Vorlesungszeit mindestens drei Monate lang ununterbrochen angedauert habe. Dass die Tochter des Berufungswerbers auf Grund ihrer Operation im WS 07/08 die Lehrveranstaltungen Leichtathletik und rhythmischer Tanz noch nicht absolvieren habe können…
… 3 Studienförderungsgesetz 1992 eine Verlängerung der vorgesehenen Studienzeit infolge einer Krankheit nur dann möglich sei, wenn die Studienbehinderung aus diesem Grund mindestens drei Monate lang pro Semester innerhalb des Vorlesungszeitraumes angedauert habe. Bei der Tochter der Berufungswerberin sei bereits - infolge ihrer Krankheit - eine Verlängerung der…
… 2 Abs. 1 lit b) FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz) eine Verlängerung der vorgesehenen Studienzeit infolge einer Krankheit nur dann möglich sei, wenn die Studienbehinderung aus diesem Grund mindestens drei Monate lang pro Semester innerhalb des Vorlesungszeitraumes angedauert habe. Beim Sohn des Bw. sei bereits - infolge seiner Krankheit…
…Zeit zu keiner Prüfung antritt, könne nicht als Berufsausbildung gewertet werden. Eine Studienbehinderung durch Krankheit liege nur vor, wenn die Krankheit pro Semester in der Vorlesungszeit mindestens 3 Monate ununterbrochen angedauert habe. Dies sei durch geeignete Beweismittel glaubhaft zu machen, wobei für die vollständige Studienbehinderung…
…Diplomprüfung schon solche für den 3. Abschnitt gemacht. Besonders möchte die Berufungswerberin darauf hinweisen, dass der Beginn des Vorlesungsbetriebes in Lyon noch in das Sommersemester 2007, also in den Toleranzzeitraum für den 2. Studienabschnitt falle. Üblicherweise würden an den österreichischen Universitäten die Prüfungen über die…
…welches den Großteil der Fort-/Weiterbildungs- und Reisekosten verursacht habe und bei welchem die intensivere Vorlesungszeit sowie ein Großteil der schriftlichen Prüfungen in das erste Studienjahr (Oktober 2005 bis Juli 2006) gefallen sei und sich damit ein Großteil der Werbungskosten in diesem Zeitraum realisiert habe…
…Studienzeit erfolgt nur semesterweise, wobei eine Verlängerung nur möglich ist, wenn die vorllständige Studienbehinderung pro Semester innerhalb der Vorlesungszeit mindestens drei Monate lang ununterbrochen angedauert hat. Die für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes maßgeblichen Umstände sind durch geeignete Beweismittel glaubhaft zu machen. Aus den vorgelegten ärztlichen…
…wird diesbezüglich konkretisierend festgehalten, dass eine Verlängerung nur möglich ist, wenn das "Auslandsstudium" pro Semester innerhalb der Vorlesungszeit mindestens drei Monate lang ununterbrochen angedauert hat. Dass eine Verlängerung des Bezuges der Familienbeihilfe nicht einträte, wenn ein Auslandssemester im Studienplan vorgesehen wäre, lässt sich in keiner…
…dann erfolge, wenn die Studienbehinderung pro Semester innerhalb der Vorlesungszeit mindestens drei Monate lang ununterbrochen angedauert habe. Mit Schriftsatz vom 15.02.2008 erhob der Antragsteller gegen den angeführten Bescheid Berufung und legte zu deren Begründung eine Bestätigung der Logopädin des KH V vor. Aus…
…Frau sei am 4. Jänner 2001 im ersten Studienjahr seiner Tochter verstorben. Dies habe für zumindest drei Monate innerhalb der Vorlesungszeit "eine vollständige Studienbehinderung infolge eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses (zB Krankheit)" zur Folge gehabt. Krankheit werde hier nur als Beispiel genannt. Die Aufzählung im…
…Durchführungsrichtlinien zum Familienlastenausgleichsgesetz ein nachgewiesenes Auslandsstudium während des im Inland betriebenen ordentlichen Studiums die vorgesehene Studienzeit verlängern würde. Die Verlängerung erfolge semesterweise, wenn das Auslandsstudium pro Semester innerhalb der Vorlesungszeit mindestens drei Monate angedauert hat. Das Auslandsstudium ihrer Tochter habe mehr als drei Monate angedauert…
…semesterweise, wobei eine Verlängerung nur möglich ist, wenn die Studienbehinderung pro Semester innerhalb der Vorlesungszeit mindestens drei Monate lang ununterbrochen angedauert hat. Ihre obgenannte Tochter hat jedoch laufend positive Prüfungen abgelegt und das Studium somit zielstrebig betrieben, daher war der Antrag abzuweisen." Die Bw. erhob…
…die es Studierenden ermögliche, sich das im Rahmen des Lehrgangs zu erwerbende Wissen auch im Selbststudium anzueignen. Da die Vorlesungszeit sehr knapp bemessen sei, deckten die Skripten ein weitaus größeres Stoffgebiet auch zum Zwecke des Selbststudiums ab. In der Berufungsvorentscheidung vom 28. April 2003 führte…
…wurde mit der Begründung abgewiesen, dass die höchstzulässige Studiendauer mit diesem Zeitpunkt überschritten war und das Auslandsstudium zu keiner Verlängerung der Studienzeit führen könne, da es außerhalb der Vorlesungszeit bzw. der höchstzulässigen Studiendauer gelegen wäre. Dagegen wurde Berufung eingebracht und beantragt, die Familienbeihilfe für weitere…
…vorgesehene Studienzeit verlängern. Eine Verlängerung der Studienzeit erfolge nur semesterweise, wobei eine Verlängerung nur möglich ist, wenn die Krankheit pro Semester innerhalb der Vorlesungszeit mindestens drei Monate lang ununterbrochen angedauert hat. Mit Vorhalt vom 9. November 2005 sei der Bw aufgefordert worden, einen Studienerfolgsnachweis und…
…die vorgesehene Studienzeit verlängere. Eine Verlängerung der Studienzeit erfolge nur semesterweise, wobei eine Verlängerung nur möglich sei, wenn eine Krankheit pro Semester innerhalb der Vorlesungszeit mindestens drei Monate lang ununterbrochen angedauert hat. Demnach erfolge eine Verlängerung der Studienzeit beispielsweise um ein Semester, wenn eine Krankheit…
…mit der Begründung abgewiesen, dass eine Studienbehinderung durch Krankheit nur dann zu einer Verlängerung der zulässigen Studiendauer führen könne, wenn die Krankheit innerhalb der Vorlesungszeiten mindestens drei Monate ununterbrochen angedauert hat. Die neurologische Bestätigung würde die vorlesungsfreie Zeit im Sommer betreffen, die Behandlungen und Krankenhausaufemthalte…