…des Bw. zu einer Nachforderung an Umsatzsteuer in der Höhe von 55.228,43 € (Umsatzsteuerbescheid 2004 vom 14. Oktober 2005). Unter dem Betreff "Steuernummer xx, Vormerknummer xx, Vorerhebungen nach § 82 FinStrG" teilte die Finanzstrafbehörde erster Instanz dem Bf. im Schreiben vom 3. November 2005…
…erfordert die Prüfung, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind, nicht schlechthin die Durchführung von Vorerhebungen. Liegen genügende Verdachtsgründe vor, rechtfertigt dies - wie im vorliegenden Fall - die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens auch ohne vorherige Vernehmung des Verdächtigen. Gemäß Punkt 2 des in der…
…der Verdacht der vorsätzlichen Abgabenverkürzung in einer die Vorgaben des § 25 FinStrG übersteigenden Größenordnung nicht zu begründen. Zur Feststellung der subjektiven Tatseite betreffend die beanstandeten Ausgaben ist demnach noch eine umfangreiche Ergänzung des Vorerhebungsverfahrens zu veranlassen, die den Rahmen der Aufgaben einer Rechtsmittelbehörde übersteigt. Es…
…der Finanzstrafbehörde Graz-Stadt bereits vor dem nunmehrigen Finanzstrafverfahren zur StrNr. 068/2014/00804-001 Vorerhebungen gegen die C-GmbH und auch bereits gegen A geführt worden (ausdrücklich: „Die Verfolgungshandlung richtet sich … auch gegen Sie als Geschäftsführer des Verbandes“, siehe das Schreiben vom 10…
…Stangenmenge) zum Kauf angeboten habe; eine weitere Person gab an, dass er im PKW des Bf mehrere Stangen Zigaretten habe liegen sehen. Für den Unabhängigen Finanzsenat reichen diese im Rahmen der Vorerhebungen (§ 82 Abs.1 FinStrG) gesammelten Beweismittel jedenfalls zur Feststellung, dass auf Grund derselben…
…dies wäre aber um mindestens 2 Verkäufe zu reduzieren, weil Frau ED im heurigen Jahr einen längeren Zeitraum- mindestens 4 Monate- sich in einem Spital in Steyr befunden hat...."). Für den Unabhängigen Finanzsenat reichen diese im Rahmen der Vorerhebungen (§ 82 Abs.1 FinStrG) gesammelten Beweismittel…
Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 3 HR Dr. Richard Tannert als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen P wegen Abgabenhinterziehungen nach §§ 33 Abs.2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr, StrNr. 051/2007/00000…
…zwischen 5 und 7 Stangen für meinen Eigenverbrauch verwendet, die restlichen Stangen habe ich an mir bekannte Personen weiterverkauft.....Ich habe pro Stange einen Gewinn von € 3.-erwirtschaftet....") Für den Unabhängigen Finanzsenat reichen diese im Rahmen der Vorerhebungen (§ 82 Abs.1 FinStrG) gesammelten Beweismittel…
…gegen die Bw. rechtskräftig eingestellt wurde. Festgehalten werden muss, dass weder ein völliges Unterbleiben eines Strafverfahrens, noch die Einstellung von Vorerhebungen oder einer Voruntersuchung, noch ein freisprechendes Urteil des Strafgerichtes eine Bindung der Abgabenbehörde bei der Beurteilung der Haftungsvoraussetzungen nach § 9 Abs. 1 BAO bewirken…
…Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die zuvor der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr allenfalls noch durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen. Ob der Verdächtige die ihm zum Zeitpunkt der Anordnung der Hausdurchsuchung zur Last gelegten Finanzvergehen tatsächlich begangen hat, sei jedenfalls…
…Einstellung eines Finanzstrafverfahrens gegen ihn genügt es, darauf hinzuweisen, dass weder ein völliges Unterbleiben eines Strafverfahrens noch die Einstellung von Vorerhebungen oder einer Voruntersuchung noch ein freisprechendes Urteil eine Bindung der Abgabenbehörde bei der Beurteilung der Haftungsvoraussetzungen nach § 9 Abs. 1 BAO bewirken könnte (vgl…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen H.B., (Bf.) vertreten durch Dr. Johann Kuzmich, RA, 7304 Nebersdorf, Lange Gasse 14, über die Beschwerde des Beschuldigten, vom 1. August…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen RF, vertreten durch HH, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18. Mai 2005 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dr. Andreas Oberhofer, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Leopoldstraße 31a, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24. November 2003 gegen den Bescheid…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen J.S.,(Bw.) vertreten durch Siart und Team Treuhand GesmbH, 1160 Wien, Enekelstr. 26, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 14. November…
… 14 Abs. 3 FinStrG eingetreten ist). In diesem Sinne stehen einer solchen Person die Beschuldigtenrechte auch bereits im Zuge von bloßen Vorerhebungen einer Finanzstrafbehörde zur Aufklärung eines finanzstrafrechtlich relevanten Sachverhaltes zu, wenn gegen sie derartige nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Klärung eines Verdachtes wegen konkreter…
…vor der Einleitung des Finanzstrafverfahrens eine Verfolgungshandlung (§ 14 Abs. 3 FinStrG) gerichtet wurde. Es gilt in einem derartigen Vorerhebungsverfahren der objektive Beschuldigtenbegriff, woraus sich ableitet, dass auch allenfalls verfahrensrechtlich mangelhafte Verfolgungshandlungen dieselbe Rechtswirkung für derartige Verdächtige herbeiführen. Zu den Rechten eines Verdächtigen zählt sein Anspruch…
Titel II - Bewilligung zum Informatikverfahren 1. Bewilligungserteilung 1.1. Vorerhebungen 1.1.1. Zuständigkeit Zuständigentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) für die Erteilung von Informatikbewilligungen ist das Zollamt, in dessen Bereich der Antragsteller seinen Sitz oder normalen Wohnsitz hat (§ 55 Abs. 2 ZollR-DG). Hat…
…ist in seiner Intensität eine Steigerungsstufe zum zitierten strafrechtlichen bloßen "Anfangsverdacht" (zum Begriff in der StPO siehe etwa Fabrizy/Kirchbacher, StPO14 § 1 Rz 7), welcher als solcher im Falle einer finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit vorerst Vorerhebungen nach § 82 Abs. 1 FinStrG auszulösen vermag. Liegt aufgrund "genügender Verdachtsgründe" (…
…und AH sind Gesellschafter der mit Gesellschaftsvertrag vom 9. Oktober 1996 gegründeten H.OEG. Am 19. November 2007 leitete das Finanzamt Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Bf. Vorerhebungen gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG ein, weil auf dem Abgabenkonto der H.OEG der…