…12 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens und gemäß Artikel 12 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Besteuerung zu entlasten. Allerdings wären diesfalls Ansässigkeitsbescheinigungen aus Italien und Großbritannien (auf den Vordrucken ZS-I2 und ZS-GB1; erhältlich bei der Drucksortenverwaltung der Finanzlandesdirektion in Wien) erforderlich…
…Antragsteller ein Beförderungsmittel angekreuzt, dann ist im Grundlagenbescheid auch über das sonstige Übersiedlungsgut abzusprechen. Diese Erklärung ist nicht erforderlich für Übersiedlungen nach einer anderen Rechtsgrundlage als der ZBefrVO, dh. für andere Verfahrenszusatzcodes als C01. Ist der Vordruck nicht vom Antragsteller unterschrieben, hat er keinerlei Funktion.
…Einkünfteempfänger vorliegen. Einkünfteempfänger sind im Fall einer italienischen Personengesellschaft die Gesellschafter, sodass Ansässigkeitsbescheinigungen aller Gesellschafter erforderlich sind. Der hiefür aufgelegte Vordruck (ZS -I 2) ist bei den Drucksortenverwaltungen der Finanzlandesdirektionen erhältlich. 22. Juni 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…nbsp; Hinweise zu Seite 1: Der Vordruck ist zur Verwendung für alle in Kapitel 11 behandelten Fälle vorgesehen und wird bei persönlichen Privilegien entweder vom Begünstigten oder in seinem Namen von einer besonderen Stelle der Internationalen Organisation ausgefüllt. Wird die Eingangsabgabenbefreiung für ein Kraftfahrzeug beantragt…
Anlage 1 Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck ab 1. November 2011) [Grafik] . Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck bis 31.10.201131. Oktober 2011) [Grafik]
5.10. Formular "CAD FORM ONE" (Ministerium für Zivilluftfahrt - Hongkong) [Grafik]
5.2. Formular "FAA Form 8130-3" (US-Luftfahrtbundesamt) [Grafik]
5.7. Formular "CASA FORM 1" (Behörde für die Sicherheit der Zivilluftfahrt - Australien) [Grafik]
5. Muster der Bescheinigungen 5.1 Formular "EASA-Formblatt 1" (Gemeinsame Luftfahrtbehörden - Europa) [Grafik]
5.8. Formular "Form 18" (Japanische Zivilluftfahrtbehörde) [Grafik]
Anhang 33-04 Formular für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA Berechnungsformular Vom ........................... Nr. .............................. Folgende Angaben sind der Reihe nach zu machen: 1.Carnet ATA Nr.: ................................................................................................................................. 2…
5.6. Formular "SHGM FORM 1" (Generaldirektion für Zivilluftfahrt - Türkei) [Grafik]
Anlage 5 - Faxdeckblatt Anmeldung NOTFALLVERFAHREN / FALLBACK | Name des Anmelders: | | Adresse: | Plz/Ort: | EORI-Nr.: | | Sachbearbeiter: | | Tel. Nr.: Fax-Nr.: | | Warenort: | TIN: | Adresse: | | Plz/Ort: |…
12. Gemeinschaftlicher Vordruck AGRIM Vorderseite [Grafik] . Rückseite [Grafik]
5.12. Formular "CAAC Form AAC-038" (Zivilluftfahrtbehörde Chinas) [Grafik]
2.21. Bescheinigung über die Zulassung auf einer späteren Stufe als der Herstellung | 1.Bescheinigung Nummer *) | 2.Es wird bescheinigt, dass der (die) nachstehend bezeichnete(n) Behälter zum Warentransport unter Zollverschluss zugelassen worden ist (sind) | 3.Art der (des) Behälter(s) |…
5.11. Formular "CAA FORM 8110-3" (Zivilluftfahrtbehörde Neuseelands) [Grafik]
5.14. Formular "DAAO Form 21-18" (Generaldirektion für Zivilluftfahrt - Indonesien) [Grafik]
5.15. Formular "CAAP FORM 1" (Zivilluftfahrtbehörde der Philippinen) [Grafik]
Anhang 33-05 Muster für Verfahrensübernahmeerklärung zur Mitteilung über die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA entstanden ist Briefkopf der Zentralstelle des zweiten Mitgliedstaats, der den Anspruch erhebt Empfänger…