…verdeckten Ausschüttung nur ausgeschlossen werden, wenn es sich um irrtümliche Zahlungsvorgänge handelt oder vor dem Bilanzstichtag die Zuwendung zurückgefordert wird und in der Bilanz des betreffenden Jahres eine Forderung bilanziert wird. Dass die Zuwächse auf dem Gesellschafterverrechnungskonto auf irrtümlichen Zahlungvorgängen beruhen, wurde weder im Zuge…
…verdeckten Ausschüttung nur ausgeschlossen werden, wenn es sich um irrtümliche Zahlungsvorgänge handelt oder vor dem Bilanzstichtag die Zuwendung zurückgefordert wird und in der Bilanz des betreffenden Jahres eine Forderung bilanziert wird. Dass die Zuwächse auf dem Gesellschafterverrechnungskonto auf irrtümlichen Zahlungsvorgängen beruhen, wurde weder im Zuge…
…ob Zuwächse auf dem Gesellschafterverrechnungskonto bei Nichtvorliegen fremdüblicher Vereinbarungen verdeckte Ausschüttungen an den Gesellschafter begründen können, bereits vom Verwaltungsgerichtshof beantwortet worden ist und die Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes mit der dazu ergangenen und oben zitierten Rechtsprechung (insbesondere VwGH 31.7.2002, 98/13/0011 und 14…
…1997) dem Betriebsprüfer vorgelegt. Erst anhand dieser Kontenablichtungen konnte der Betriebsprüfer erkennen, dass der geschäftsführende Alleingesellschafter der Bw., Dr. H, laufend Beträge für den privaten Lebensaufwand entnommen hat und dass eine laufende und angemessene Verzinsung der Verrechnungskontostände nicht erfolgt ist. Ebenso wurde die auf 9…
…Ausgleichsquote aufgehoben. Eine bei der Bf durchgeführte Außenprüfung endete mit der Feststellung (Tz 6 des Berichts), dass die in den Jahren 2007 bis 2009 eingetretenen Zuwächse auf dem für NN jun geführten Verrechnungskonto als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln seien. Im Einzelnen führte die Außenprüfung aus…
…hin, dass Gesellschafterverrechnungskonto zu banküblichen Sätzen verzinst worden, und mittlerweile vom Gesellschafter "abgedeckt" worden sei. Die Voraussetzungen für eine verdeckte Gewinnausschüttung liegen daher nicht vor. Mit 14. November 2000 wird die Berufung zur Entscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorgelegt mit dem Antrag auf Abweisung des…
…und 1996 zu Recht als verdeckte Ausschüttung an Josef F. angesehen. Die jährlichen Zuwächse sind unter anderem auch auf die Verzinsung der Verrechnungsforderung zurückzuführen, welche sich erübrigt, wenn man vom Vorliegen verdeckter Ausschüttungen ausgeht. Der Kapitalertagsteuer ist demnach der in den einzelnen Jahren festgestellte Zuwachs…
…ausgegangen werden muss. Der Verwaltungsgerichtshof geht somit von einer verdeckten Ausschüttung aus, wenn - wie im streitgegenständlichen Fall - bei völliger Rechtsgrundlosigkeit von Zuwächsen auf einem Gesellschafterverrechnungskonto, Vermögensabflüsse aus dem Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft gegenüberstehen. Nach dem Erkenntnis des VwGH vom 31.7.2002, Zl. 98/13/0011…
…Höhe von S 41.346,00 (€ 3.004,73) seien daher wie eine uneinbringliche Forderung zu behandeln und aus dem Handelsbilanzgewinn auszuscheiden, gleichzeitig sei der Zuwachs des Verrechnungskontos im Jahr 1996 als verdeckte Ausschüttung zuzurechnen. Dieser Bescheid betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 1996 erwuchs…
…Die Bw. ersuchte in der Folge um Wiederaufnahme des Verfahrens und legte eine Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2002 vor. Nach Ergehen eines Vorhaltes erklärte die Bw., die Forderung auf dem Gesellschafterverrechnungskonto bestehe gegenüber Herrn X . Die Zinserträge wurden wie folgt bekannt gegeben: | 1999: 4…
…dass die Annahme der verdeckten Ausschüttung durch die ständige Rechtsprechung gedeckt sei. Eine solche läge nämlich bei völliger Rechtsgrundlosigkeit von Zuwächsen auf einem Gesellschafterverrechnungskonto vor, wenn ihnen Vermögensabflüsse aus dem Betriebsvermögen der Kapitalgesellschaft gegenüberstünden. Die bloße Verbuchung der Zuwendung an den Gesellschafter könne eine Urkunde…
Grundsatzvereinbarungen zum Gesellschafterverrechnungskonto (eingeräumter Rahmen, Rückzahlungsmodalitäten, Verzinsung, Sicherheiten,...) lagen im Zeitraum der Außenprüfung nicht vor, die Forderungen wurden angemessen verzinst, die Zinsen dem Verrechnungskonto angelastet. In der mit 3.4.2017 datierten "verbindlichen Vereinbarung", abgeschlossen zwischen dem Bf. und der ***3*** wird vereinbart, dass der…
…191,82 heran und verwies auf die Begründung zum endgültigen Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2002. Mit Schreiben vom 14. Februar 2005 erhob die Bw. Berufung gegen diese Bescheide und begründete diese damit, dass keine verdeckte Ausschüttung dem Grunde nach vorliege. Der Zuwachs des Verrechnungskontos im…
…bewirkte jährliche Zuwachs des Gesellschafterverrechnungskontos wurde daher nach Ansicht des erkennenden Berufungssenates zu Recht als verdeckte Gewinnausschüttung an den Bw. angesehen und die dem gegenständlichen Finanzstrafverfahren zugrunde liegende Höhe der GmbH im Haftungswege vorgeschrieben. Nicht gefolgt werden kann seitens des Unabhängigen Finanzsenates dem Berufungsvorbringen des…
…das Darlehen mit 4% kontokorrentmäßig zu verzinsen. Die Verzinsung sei jedoch im Jahr 2009 nicht kontokorrentmäßig erfolgt, sondern es sei ein Durchschnitt zwischen Anfangs- und Endbestand verzinst worden. Die belangte Behörde beurteilte den Zuwachs auf den Verrechnungskonten als verdeckte Ausschüttung und erließ entsprechende Haftungsbescheide. In…
…Zinsen keine Ein- und Ausgänge mehr stattgefunden hätten. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) ergänzende Feststellungen Im Jahre 1997 stellten die Bw. auf Veranlassung ihres Gesellschafter - Geschäftsführers AJ und deren Gesellschafter - Geschäftsführer AJ einander Geldbeträge zur Verfügung, deren Höhe auf dem Gesellschafterverrechnungskonto festsgehalten wurde (TZ…
…um ein Gesellschafterverrechnungskonto gehandelt habe, auf dem keine liquiden Mittel zur Verfügung gestanden seien. Es seien für die in einen Monat fallenden Abgaben (Zahlungsfristen) jeweils die zum Ende des Vormonates ermittelten Quoten herangezogen worden. Durch die gewählte Vorgangsweise (ausschließliche Berücksichtigung von Bankguthaben und Bankverbindlichkeiten sowie…
…Gesellschafter-Geschäftsführers GGf1 und seiner Familie. Rückzahlungen seien nicht getätigt worden, eine Verzinsung sei ebenfalls nicht erfolgt. Die steuerliche Vertretung sei mit Vorhalt vom 11. August 2014 aufgefordert worden, eine entsprechende Vereinbarung zwischen der GmbH und Herrn GGf1 hinsichtlich des Zuwachses auf dem Verrechnungskonto vorzulegen…
…noch die darlehensfinanzierte Anschaffung und auch keine Anschaffung mit einer dem Punkt Zweitens des Treuhandvertrages entsprechenden Verrechnung auf dem Gesellschafterverrechnungskonto. 2.17. Die Beschwerdeführerin hat wiederholt die Verbuchung des Beteiligungserwerbes als Geschäftsfall in der laufenden Buchhaltung, die von ihr selbst und nicht von der steuerlichen…
…auf ein derartiges Risiko hinzuweisen. Auch in Hinblick auf die gegenständliche zugrundeliegende Außenprüfung haben es zwischen den Zeugen und dem Bf. kein Gespräch in Bezug auf das Risiko der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung wegen des angewachsenen Gesellschafterverrechnungskontos gegeben. Über die Beschwerde wurde erwogen: Rechtslage: Gemäß…