…als 3 Jahre anhaltend. Rückwirkendes Datum: Behandlungsnachweis. Eine Nachuntersuchung in 3 Jahren ist erforderlich. Die rückwirkende Anerkennung der Einschätzung des Grades der Behinderung ist ab 1. 1.2002 aufgrund der vorgelegten relevanten Befunde möglich. Der Untersuchte ist voraussichtlich außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…
…und fraglichen Eigenversorgung. Der Untersuchte sei voraussichtlich nicht dauernd außerstand, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. 2) Ausbildung des Kindes Aus den Anmerkungen in der Beihilfendatenbank, den Feststellungen in den oben genannten Gutachten sowie den im gegenständlichen Verfahren vorgelegten Unterlagen geht hervor, dass das Kind…
…der Bw. in den angeführten Jahren und somit noch weit nach Vollendung seines 21. Lebensjahres durch seine nicht nur als gescheiterte Versuche zu wertenden Beschäftigungen den Unterhalt selbst verschaffen konnte und somit die für die Gewährung der Familienbeihilfe geforderten Anspruchsvoraussetzungen des § 6 Abs. 2 lit…
…voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die Höhe des Behinderungsgrades wurde nicht angegeben. Die Bw. leidet (laut Befundbericht der NÖ Landesnervenklinik Mauer vom 15.6.1999) an der Borderline-Erkrankung. Das Finanzamt erließ - ohne ein Gutachten beim Bundessozialamt einzuholen - am 14…
…sei Unterstützung im Kompetenzaufbau einer selbständigen Lebensführung, beim Ausbau von sozialen Netzwerken und bei der emotionalen Entwicklung erforderlich, ob diese Maßnahmen zu einem Erfolg bezüglich Selbständigkeit und der Fähigkeit zur Verschaffung des Unterhalts führten, solle nach einem Zeitraum von z.B. 3 Jahren überprüft werden…
…es, im Gegensatz zur Ansicht des leitenden Arztes, dass die erhöhte Familienbeihilfe vorläufig für die Dauer von 3 Jahren bewilligt wird und danach eine neuerliche Überprüfung erfolgt. Die zusätzlichen Belastungen entstehen jetzt und nicht erst nach 3 Jahren. Von der Verschaffung des Unterhaltes zu sprechen…
…Nach der Intention des Gesetzgebers wurde diese Befreiung mit AbgÄG 1985, BGBl. 557, geschaffen, um im Hinblick auf den gesetzlichen Stand der Gütertrennung in der Ehe und darauf, dass der den Haushalt führende, unterhaltsberechtigte Ehegatte keinen Anspruch auf Erwerb eines Miet- oder Eigentumsrechtes an der…
…habe und ab dem Jahr 2011 eine Arbeitstätigkeit im Rahmen eines geschützten Arbeitsplatzes entfalte. Demgegenüber sei aus medizinischer Sicht die Verschaffung des dauernden Unterhaltes ob immer wieder auftretender Reduktion der Arbeitsleistung eher zu verneinen. Mit Bescheid vom 23. Juni 2015 wurde der Antrag der Bf…
…Zwecke des angemessenen Unterhaltes des Bedachten steuerfrei. Zum Unterhalt zählen die Kosten der Wohnung, Ernährung, Bekleidung und sonstige ähnliche Bedürfnisse. Der Ehegatte ist aber weder aus diesem Titel noch aus § 97 ABGB verpflichtet, dem anderen Ehegatten an der ehelichen Wohnung Miet- oder Eigentumsrechte zu verschaffen…
…grundbücherlich sicherzustellenden Wohnrechtes an die Ehegattin zusichern läßt, so handelt es sich hiebei seinerseits nicht um eine freigebige Zuwendung, sondern vielmehr nur um eine in Entsprechung der ihm als Verfügungsberechtigtem auferlegten Unterhaltspflicht gegenüber seiner Ehegattin im Sinne des § 97 ABGB iVm § 94 ABGB getroffene Vorkehrung…
…aus, dass keine der angeführten Befreiungsbestimmungen zur Anwendung gelangen könne. § 15 Abs. 1 Z. 9 ErbStG deshalb nicht, da Unterhaltsverpflichtungen nur ein Recht auf Mitbenützung einer Wohnung beinhalten nicht aber die Verschaffung eines dinglichen Rechtes. § 15 Abs. 1 Z. 1 lit. c leg.cit. finde…
…Sicherstellung des Unterhaltes darstellt (bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen), zur Besteuerung des Erwerbsvorganges nach dem Wert des übergebenen Grundstückes führen müsse. Im Erkenntnis vom 21. April 1983, 82/16/0172, wird ausgeführt (in diesem Fall wurde neben üblichen Ausgedingsleistungen auch die Verpflichtung zur Verschaffung einer…
…Verschaffung eines dinglichen Gebrauchsrechtes bzw. Wohnrechtes nicht abgeleitet werden kann, steht der Beurteilung der Einräumung eines - anteiligen - Gebrauchsrechtes nach § 504 ABGB an der gemeinsamen Ehewohnung als freiwillige Unterhaltsleistung im Sinn des § 94 nicht entgegen (VwGH 29.6.2006, 2006/16/0016). Die angeführte Entscheidung des…
…3.) Der Umstand, dass aus dem besagten Ehegattenunterhalt ein Anspruch auf Verschaffung eines dinglichen Gebrauchsrechtes bzw. Wohnrechtes nicht abgeleitet werden kann, steht der Beurteilung der Einräumung eines - anteiligen - Gebrauchsrechtes nach § 504 ABGB an der gemeinsamen Ehewohnung als freiwillige Unterhaltsleistung im Sinn des § 94 ABGB nicht…
…Der Umstand, dass aus dem besagten Ehegattenunterhalt ein Anspruch auf Verschaffung eines dinglichen Gebrauchsrechtes bzw. Wohnrechtes nicht abgeleitet werden kann, steht der Beurteilung der Einräumung eines - anteiligen - Gebrauchsrechtes nach § 504 ABGB an der gemeinsamen Ehewohnung als freiwillige Unterhaltsleistung im Sinn des § 94 ABGB nicht entgegen…
…Verschaffung eines dinglichen Gebrauchsrechtes bzw. Wohnrechtes nicht abgeleitet werden kann, steht der Beurteilung der Einräumung eines - anteiligen - Gebrauchsrechtes nach § 504 ABGB an der gemeinsamen Ehewohnung als freiwillige Unterhaltsleistung im Sinn des § 94 nicht entgegen (VwGH 29.6.2006, 2006/16/0016). Die angeführte Entscheidung des…
…erwogen: "Der Umstand, dass aus dem besagten Ehegattenunterhalt ein Anspruch auf Verschaffung eines dinglichen Gebrauchsrechtes bzw. Wohnrechtes nicht abgeleitet werden kann, steht der Beurteilung der Einräumung eines - anteiligen - Gebrauchsrechtes nach § 504 ABGB an der gemeinsamen Ehewohnung als freiwillige Unterhaltsleistung im Sinn des § 94 ABGB nicht…
…3.) Der Umstand, dass aus dem besagten Ehegattenunterhalt ein Anspruch auf Verschaffung eines dinglichen Gebrauchsrechtes bzw. Wohnrechtes nicht abgeleitet werden kann, steht der Beurteilung der Einräumung eines - anteiligen - Gebrauchsrechtes nach § 504 ABGB an der gemeinsamen Ehewohnung als freiwillige Unterhaltsleistung im Sinn des § 94 ABGB nicht…
…kann. Der Umstand, dass aus dem besagten Ehegattenunterhalt ein Anspruch auf Verschaffung eines dinglichen Gebrauchsrechtes bzw. Wohnrechtes nicht abgeleitet werden kann, steht der Beurteilung der Einräumung eines - anteiligen - Gebrauchsrechtes nach § 504 ABGB an der gemeinsamen Ehewohnung als freiwillige Unterhaltsleistung im Sinn des § 94 ABGB nicht…
…Verschaffung eines dinglichen Gebrauchsrechtes bzw. Wohnrechtes nicht abgeleitet werden kann, steht der Beurteilung der Einräumung eines - anteiligen - Gebrauchsrechtes nach § 504 ABGB an der gemeinsamen Ehewohnung als freiwillige Unterhaltsleistung im Sinn des § 94 nicht entgegen (VwGH 29.6.2006, 2006/16/0016). Die angeführte Entscheidung des…