…wird. In den Fällen des Abs. 3 kann jedoch die Hemmung nicht dazu führen, daß die Berufungsfrist erst nach dem Zeitpunkt, bis zu dem letztmals ihre Verlängerung beantragt wurde, abläuft § 276 BAO in der zum Streitzeitraum gültigen Fassung lautet: (1) Ist die Berufung weder zurückzuweisen (…
…gewertete Schreiben eindeutig außerhalb der Berufungsfrist zur Post gegeben wurde. Er stützt sein Ansinnen auf Rechtzeitigkeit der gegenständlichen Berufung hingegen darauf, dass das Finanzamt ihm gegenüber erklärt habe, die Berufung werde als rechtzeitig gewertet. Nach § 245 Abs. 3 BAO kann die Berufungsfrist aus berücksichtigungswürdigen Gründen…
…die Berufung des Bw., G., vom 11. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 4. Juli 2008 betreffend Zurückweisung der Anträge auf Verlängerung der Berufungsfrist hinsichtlich der mit 9. Juli 1998 datierten Bescheide (Umsatzsteuerbescheid 1995, Verspätungszuschlagsbescheid (USt) 1995, Einkommensteuerbescheid 1995, Verspätungszuschlagsbescheid (ESt)…
…des Finanzamtes ist ein Ausdruck eines elektronischen Aktenvermerkes vom 24. Februar 2010 vorhanden, wonach die ausgewiesene Rechtsanwaltsgesellschaft telefonisch um eine Verlängerung der Berufungsfrist um einen Monat ersuchte, welche in der Folge auch konkludent gewährt wurde. In seiner Berufung vom 12. April 2010 erhob der Bw…
…und 2004 wieder aufgenommen und mit neuen Sachbescheiden festgesetzt. Am 20. August 2007 langte beim Finanzamt ein Fax der einschreitenden Steuerberatungskanzlei ein, wonach um Verlängerung der Berufungsfristen bis 6. September 2007 hinsichtlich der Bescheide betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 2002…
…unterzeichnet. Bereits für 2007 wurden Kosten nicht anerkannt. ..." (AN-Akt 2008, AS 3). Am 4. März 2010 beantragte die Bw. die Verlängerung der Berufungsfrist, da noch nicht alle Unterlagen, die für die Berufung notwendig seien, vorliegen (AN-Akt 2008, AS 8). Mit Bescheid vom 10…
…Juni 2008). Es ist unbestritten, dass der mit 6. Juni 2008 (Freitag) datierte Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist am 6. Juni 2008 per Telefax beim örtlich unzuständigen Finanzamt Graz-Stadt eingebracht worden ist. Eine Weiterleitung der Eingabe an das örtlich zuständige Finanzamt Graz-Umgebung ist…
…dazugehörigen Bescheid zu faxen. Am 31. August 2004 brachte die Houf Steuerberater + Wirtschaftsprüfer GmbH für die Bw. einen Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist bis zum 15. Oktober 2004 mit auszugsweise folgendem Inhalt ein: "Mit Bescheid vom 18. Mai 2004 hat das Finanzamt die Grunderwerbsteuer für…
…2001 Mit Bescheid vom 6. Dezember 2001 (AS 23) wies das FA das Ansuchen des Bw. vom 30. November 2001 auf Verlängerung der Berufungsfrist Einkommensteuer 1998 mit der Begründung ab, es sei bereits hinreichend Zeit für die Einbringung des Rechtsmittels zur Verfügung gestanden. Der Umstand…
…Verlängerung beantrag wurde, abläuft (§ 245 Abs. 4 zweiter Satz BAO). Der erste Antrag des Bw. auf Fristverlängerung erfolgte am 25. Juli 2001 (zugleich Datum der Postaufgabe AS 15f; die Tage des Postlaufes sind gemäß § 108 Abs. 4 BAO nicht mitzuzählen) und somit innerhalb der Berufungsfrist…
…Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens sofort erlassen worden sei. Mit Schriftsatz vom 29.Oktober 1996 ersuchte der steuerliche Vertreter des Berufungswerbers um Verlängerung der Frist zur Einbringung einer Berufung gegen den Haftungsbescheid bis 30. November 1996. Obwohl im Zeitpunkt der Einbringung des Fristverlängerungsansuchens die Berufungsfrist abgelaufen war…
…habe erst auf Grund der Telefonate mit dem steuerlichen Vertreter die Möglichkeit einer Berufung in Betracht gezogen und er sei vom steuerlichen Vertreter ersucht worden den Bescheid zur Überprüfung zu übersenden. Dieser beantragte am 20. Dezember 2006 die Verlängerung der Berufungsfrist bis 15. Jänner 2007…
…sich im Veranlagungsakt. Am 13. November 2006 hat der Bw. beantragt, die Berufungsfrist gegen die Einkommensteuerbescheide 2001 - 2004 bis 31. Dezember 2006 zu verlängern. Mit Bescheid vom 15. November 2006 ist diesem Antrag stattgegeben worden. Mit der am 29. Dezember 2006 eingebrachten Berufung hat der…
…des § 97 BAO bekannt gegeben wird. § 97 BAO sieht jedoch eine telefonische Bekanntgabe nicht vor. Die telefonische Mitteilung, die Berufungsfrist zu verlängern, ist daher kein wirksamer Bescheid, sodass solcherart eine Fristverlängerung auch nicht durch eine rechtsgestaltende Bescheidwirkung eintritt (VwGH v. 22. Dezember 2005, 2002/15…
…bzw. die Anregung auf Bescheidaufhebung alternativ bzw. zusätzlich den Antrag bzw. die Anregung auf Bescheidrücknahme alternativ bzw. zusätzlich den Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist. Nach den Angaben des Bw. ist ihm der strittige Bescheid am 14. Dezember 1998 zugegangen. Der Bw. führte weiters aus, dass…
…bzw. die Anregung auf Bescheidaufhebung alternativ bzw. zusätzlich den Antrag bzw. die Anregung auf Bescheidrücknahme alternativ bzw. zusätzlich den Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist. Nach den Angaben des Bw. ist ihm der strittige Bescheid am 14. September 1998 zugegangen. Der Bw. führte weiters aus, dass…
…bzw. die Anregung auf Bescheidaufhebung alternativ bzw. zusätzlich den Antrag bzw. die Anregung auf Bescheidrücknahme alternativ bzw. zusätzlich den Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist. Nach den Angaben des Bw. ist ihm der strittige Bescheid am 14. September 1998 zugegangen. Der Bw. führte weiters aus, dass…
…Hinblick auf die oben zitierte Bestimmung des § 26 Abs. 2 ZustellG endete die Berufungsfrist sohin am 31. Dezember 2007 (unter Berücksichtigung von 3 Tagen Postlauf und der Sonntagsregelung). Ein Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist nach § 245 Abs. 3 BAO ist ein Anbringen zur Geltendmachung von…
…jener, an welchem die Zustellung rechtswirksam bewirkt wurde. Mit 23. September 2005 stellte der Bw. einen Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist bezüglich der Berufungsvorentscheidungen gegen den Umsatz- als auch Einkommensteuerbescheid 2003, welcher mit Bescheid vom 26. September 2005 abgewiesen und dem Bw. am 4. Oktober…
…Folge erließ das Finanzamt am 23. Mai 2003 einen Haftungsbescheid gegenüber der Bw. hinsichtlich einer Gesellschaftsteuer in Höhe von € 15.705,33. Innerhalb der Berufungsfrist ersuchte die I AG um Verlängerung der Berufungsfrist bis zum 23. Juli 2003. Diesem Ansuchen gab das Finanzamt mit…