3.3.10 Gemeinnützige Vereinigungen, die Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs- und Erholungsheime, Theater-, Musik- und Gesangsaufführungen, Konzerte, Museen usw. betreiben (§ 6 Abs. 1 Z 25 UStG 1994) 3.3.10.1 Allgemeines Rz 509: Die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die…
2.3.3.2. Vereinigungen, die ausschließlich wissenschaftliche, Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen (§ 2 Z 3 GebG) 2.3.3.2.1. Begünstigte Vereinigungen Rz 48: Gemäß § 2 Z 3 GebG sind juristische Personen des Privatrechtes (Vereine, aber auch Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen oder Genossenschaften), die ausschließlich wissenschaftliche…
2.3.3. Öffentlich-rechtliche Körperschaften und bestimmte Vereinigungen hinsichtlich des Schriftverkehrs (§ 2 Z 3 GebG) Rz 35: § 2 Z 3 GebG befreit gewisse juristische Personen persönlich von der Gebühr, der Umfang der Befreiung ist allerdings auf den Schriftverkehr mit den öffentlichen Behörden und Ämtern…
…Miteigentümer als vollzogen gelte. In der gegen diesen Bescheid rechtzeitig eingebrachten Berufung wendete die "PGmbH und Mitbes." als Einschreiterin ein, dass sie eine Vereinigung sei, deren statutenmäßige Aufgabe ausschließlich die Schaffung von Wohnungseigentum sei und der Geschäftszweck sich ausschließlich auf die Ausübung des Bauträgergewerbes beschränke…
…der im Übergabsvertrag festgehaltenen Vereinbarung im Todeszeitpunkt der Erblasserin "erlassen". Damit fiel den beschwerdeführenden Parteien als Erben diese mit dem Tod der Erblasserin erlassene Forderung nicht an und konnte das Rechtsverhältnis nicht durch die Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit erlöschen, weil die Forderung der Erblasserin…
…im Übergabsvertrag festgehaltenen Vereinbarung im Todeszeitpunkt der Erblasserin "erlassen". Damit fiel den beschwerdeführenden Parteien als Erben diese mit dem Tod der Erblasserin erlassene Forderung nicht an und somit konnte das Rechtsverhältnis nicht durch die Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit erlöschen, weil die Forderung der Erblasserin…
…2 ErbStG angeordnet, dass die infolge des Anfalles durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung erloschenen Rechtsverhältnisse für die Ermittlung der Erbschaftssteuer als nicht erloschen gelten. Durch die Vereinigung, also durch das (zivilrechtliche) Erlöschen der Schuld kommt es nämlich zu einer…
…2 ErbStG angeordnet, dass die infolge des Anfalles durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung erloschenen Rechtsverhältnisse für die Ermittlung der Erbschaftssteuer als nicht erloschen gelten. Durch die Vereinigung, also durch das (zivilrechtliche) Erlöschen der Schuld kommt es nämlich zu einer…
…dass auf Grund der Anordnung des § 20 Abs 2 ErbStG die Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit auf Grund des Anfalles für den Bereich der Erbschaftssteuer nicht zu beachten sei, die Steuer basierend auf der Forderung der Verlassenschaft in Höhe von ATS 150.000,00 aus…
Bezieht ein deutscher Staatsbürger nach seiner Wohnsitzverlegung nach Österreich von einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechtes (Bezirksstelle Kassel der ärztlichen Vereinigung Hessen) monatliche Ruhegenüsse, dann sind diese gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. 11. November 1996 Für…
…1. gegen den Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 26. April 2012, ErfNr. 1/2011 betreffend Vereinigung aller Anteile an der B. Ges mbH (RV/7101826/2012) 2. gegen den Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 26. April 2012…
Werden von Personen mit Wohnsitz in Österreich Geldspenden an in Deutschland errichtete Vereinigungen gemeinnütziger Art geleistet, so unterliegen diese der österreichischen Schenkungssteuerpflicht; dies ungeachtet des Umstandes, dass derartige Spendenzahlungen bei Leistung an vergleichbare inländische ausschließlich gemeinnützige Vereinigungen gemäß § 15 Abs. 1 Z. 14 ErbStG steuerfrei…
Lizenzgebühren, die an in Österreich ansässige steuerbefreite gemeinnützige Vereinigungen fließen, dürfen gemäß Artikel XI DBA-Japan in Japan einer mit 10% begrenzten Quellenbesteuerung unterzogen werden. Diese Steuer ist gemäß Artikel XIX des Abkommens auf jene österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen, die auf die japanischen Lizenzgebühren entfällt…
…Rzn 344 - 346 fällt für diesen Rechtsvorgang jedoch keine Steuer an, da Bemessungsgrundlage der zweifache Einheitswert wäre. Tz. 7 Berechnung Steuer: Vereinigung aller Anteile der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers (Bemessungsgrundlage gemäß § 6 Abs. 1 lit b GrEStG 3facher Einheitswert) Einheitswert € 1.242…
…ursprünglich in Aussicht gestellten Pensionszahlungen in Kauf nehmen mussten. Aufgrund dieser negativen Ergebnisse sei es im Rahmen des Vereines der B-Pensionisten - in dieser Vereinigung bekleide er (Bw.) eine Funktion im Vorstand - bereits im Jahr 2001 zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der Bank.2-Pensionskassen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des J, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 6. März 2012 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Laut dem angezeigten…
…Dabei kommt es in zeitlicher Hinsicht darauf an, ob und in welcher Höhe Belastungen im Zeitpunkt der Verwirklichung des Erwerbsvorganges bestehen. Hingegen ist es nicht von Bedeutung, ob es als Folge dieses Erwerbsvorganges zur Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit kommt (vgl. VwGH 18. 8. 1994…
…Anwendungsvoraussetzungen (§ 23 UmgrStG) 4.1.1. Allgemeines 4.1.1.1. Begriffsbestimmung Rz 1286: Zusammenschluss ist die Vereinigung von zwei oder mehreren Personen zu einer Personengesellschaft, wobei Vermögen ausschließlich gegen Gewährung von Gesellschafterrechten auf die Personengesellschaft übertragen wird. Damit auf den Zusammenschluss auch Art. IV…
…wurde erwogen: Gemäß § 20 Abs. 1 ErbStG gilt als Erwerb der gesamte Vermögensanfall an den Erwerber. Die infolge des Anfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung erloschenen Rechtsverhältnisse gelten nach § 20 Abs. 2 ErbStG als nicht erloschen. Gemäß § 15 Abs…
… 1 Abs. 3 Z 1 nicht der Grundstückserwerb als solcher, auch nicht die Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht an dem Grundstück, sondern die Vereinigung der Gesellschaftsanteile in einer Hand (VwGH vom 14.6.1984, Zl. 82/16/0069). Der Tatbestand des § 1 (3) GrEStG will jene…