RIS AI

Findok · UFS-Entscheidungen

UFSL RV/0050-L/06

Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0050-L/06vom 24.01.2006
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 19. September 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 5. September 2002 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das bisherige Verfahren, RV/440-L/03 und das Beschwerdeverfahren 2005/16/0145, 0146 verwiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 15. Dezember den angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben und bezüglich der "Stillage" ausgeführt: "Im Beschwerdefall wurde den beschwerdeführenden Parteien der in Rede stehende Betrag von 800.000,00 S auf Grund der im Übergabsvertrag festgehaltenen Vereinbarung im Todeszeitpunkt der Erblasserin "erlassen". Damit fiel den beschwerdeführenden Parteien als Erben diese mit dem Tod der Erblasserin erlassene Forderung nicht an und somit konnte das Rechtsverhältnis nicht durch die Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit erlöschen, weil die Forderung der Erblasserin, die auf die beschwerdeführenden Parteien hätte übergehen können, zum Todeszeitpunkt schon auf Grund der Regelung im Übergabsvertrag erloschen war. Daher hatten die beschwerdeführenden Parteien die Forderung von 800.000,00 S im Erbsweg nicht erhalten." Der angefochtene Bescheid ist somit aufzuheben.      

Normen und Schlagworte

Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0050-L/06
Stammnummer
20476
Gültig
24.01.2006 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF