Findok · UFS-Entscheidungen
UFSL RV/0050-L/06
Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0050-L/06vom 24.01.2006
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Berufungsentscheidung
Der unabhängige
Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 19. September 2002 gegen
den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 5. September 2002 betreffend
Erbschaftssteuer entschieden:
Der
angefochtene Bescheid wird aufgehoben.
Entscheidungsgründe
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das bisherige
Verfahren, RV/440-L/03 und das Beschwerdeverfahren 2005/16/0145, 0146
verwiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 15. Dezember
den angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben und
bezüglich der "Stillage" ausgeführt: "Im Beschwerdefall wurde den
beschwerdeführenden Parteien der in Rede stehende Betrag von
800.000,00 S auf Grund der im Übergabsvertrag festgehaltenen
Vereinbarung im Todeszeitpunkt der Erblasserin "erlassen". Damit fiel den
beschwerdeführenden Parteien als Erben diese mit dem Tod der Erblasserin
erlassene Forderung nicht an und somit konnte das Rechtsverhältnis nicht
durch die Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit erlöschen, weil die
Forderung der Erblasserin, die auf die beschwerdeführenden Parteien
hätte übergehen können, zum Todeszeitpunkt schon auf Grund der
Regelung im Übergabsvertrag erloschen war. Daher hatten die
beschwerdeführenden Parteien die Forderung von 800.000,00 S im Erbsweg
nicht erhalten."
Der angefochtene Bescheid ist somit
aufzuheben.
Normen und Schlagworte
- § 20 Abs. 2 ErbStG 1955, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 141/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/0050-L/06
- Stammnummer
- 20476
- Gültig
- 24.01.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF