Findok · EAS-Auskünfte
EAS 963
Ruhegenüsse von der ärztlichen Vereinigung Hessen
geltende FassungEAS-AuskunftG 139/1-IV/4/96vom 11.11.1996
Wortlaut laut Findok
Bezieht ein deutscher Staatsbürger nach seiner
Wohnsitzverlegung nach Österreich von einer deutschen Körperschaft des
öffentlichen Rechtes (Bezirksstelle Kassel der ärztlichen Vereinigung
Hessen) monatliche Ruhegenüsse, dann sind diese gemäß Artikel 10
DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung (unter
Progressionsvorbehalt) freizustellen.
11. November
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 139/1-IV/4/96
- Stammnummer
- 15085
- Gültig
- 11.11.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF