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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 963

Ruhegenüsse von der ärztlichen Vereinigung Hessen

geltende FassungEAS-AuskunftG 139/1-IV/4/96vom 11.11.1996

Wortlaut laut Findok

  Bezieht ein deutscher Staatsbürger nach seiner Wohnsitzverlegung nach Österreich von einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechtes (Bezirksstelle Kassel der ärztlichen Vereinigung Hessen) monatliche Ruhegenüsse, dann sind diese gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. 11. November 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

WohnsitzwechselPensionRentenRuhegehälterFreistellungSteuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
G 139/1-IV/4/96
Stammnummer
15085
Gültig
11.11.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

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