…III des Abtretungsvertrages hätten die Übernehmer auch die auf den Veräußerungsvorgang entfallende Einkommensteuer des Bw. anteilig zu tragen. Der Prüfer gelangte aus der Veräußerung von Beteiligungen zu folgenden sonstigen Einkünften: | Abtretungspreis A. GmbH | | S | 595.000,00 | abzüglich Stammeinlage |…
…Denn im Fall einer späteren Veräußerung der Kapitalanteile an der neugegründeten GesmbH wird das Besteuerungsrecht der Republik Österreich durch das DBA-Deutschland für alle Gesellschafter gleichermaßen ausgeschlossen: für wesentlich Beteiligte durch die hiefür eigens vorgesehene Zuteilungsregel des Artikels 7 und für die übrigen Gesellschafter durch…
…die Veräußerung derartiger Beteiligungen grundsätzlich nicht begünstigungsfähig (vgl. Quantschnigg/Bruckner, ÖStZ 1997, S 163; Wiesner, RdW 1996, 242f). Die Erläuternden Bemerkungen (EB) zum StruktAnpG 1996 gehen zu Art. 39 Z 23 und 44 (§§ 24 Abs. 4, 37) davon aus, dass Veräußerungs- und Übergangsgewinne von…
…aus der Veräußerung einer Beteiligung an dieser GesmbH gemäß § 31 EStG 1988 des Jahres 2006 kommt Berechtigung zu. Insoweit besteht zwischen dem Finanzamt und dem Berufungswerber kein Streit mehr. Die berufungsgegenständlichen Einkünfte errechnen sich daher wie folgt: 2005: Einkünfte aus Gewerbebetrieb lt. Finanzamt von €…
…in der ausgeführt wurde: Im Streitfall sei der Veräußerungsgewinn aus der Veräußerung der Beteiligung an der AB GmbH in Höhe von 37.834,95 € als sonstige Einkünfte der Besteuerung unterzogen worden. Der seitens des Beschwerdeführers geltend gemachte gemeine Wert sei nicht durch ein Bewertungsgutachten…
…dass die Vortragsgrenze nur bei Veräußerungsgewinnen im Sinne des § 24 EStG nicht angewendet werde. Bei den dem Bw zugeflossenen Einkünften aus der Veräußerung von Beteiligungen im Sinne des § 31 EStG handle es sich um eine Kaufpreisrestzahlung. Der Bw habe 75 % seiner in seinem fünfundneunzigprozentigen Eigentum…
Veräußern zwei in Österreich ansässige Brüder ihre je 50%igen Anteile an einer in Südtirol betriebenen OHG, deren Betriebsgebäude sich im Sonderbetriebsvermögen der beiden Gesellschafter befindet, dann sind die hiebei erzielten Veräußerungsgewinne sowohl in Italien als auch in Österreich steuerlich erfassbar, wobei nach Maßgabe…
…um Euro 1.918.591,00 verkauft hat. Die Vereinbarung über den Verkauf wurde am 30.01.2004 geschlossen (siehe Fax vom 6.9.2004). Die Veräußerung von Beteiligungen ist gemäß § 31 Abs.1 EStG 1988 steuerpflichtig, weshalb die entsprechende Einkommensteuervorauszahlung festzusetzen ist. Dem o…
…einen Anteil von | aus der Auflösung von Bankguthaben | S 2.363,94 | aus der Veräußerung | S 125.862,99 | gesamter Anteil am Liquidationserlös | S 128.226,93 Im ursächlichen Zusammenhang mit dieser Veräußerung erwuchsen der Bw. Werbungskosten von S…
Wurden von einer US-Gesellschaft im Juni 1993 sämtliche der im Jahr 1983 angeschafften Anteile einer österreichischen Tochtergesellschaft an eine andere US-Gesellschaft verkauft, so unterliegt ein dabei realisierter Veräußerungsgewinn der österreichischen Besteuerung. Wie in einem mit den USA geführten Verständigungsverfahren geklärt werden konnte, findet…
…von einer Person, die in Österreich weder über einen steuerlichen Wohnsitz noch über ihren gewöhnlichen Aufenthalt verfügt (§ 26 BAO), Anteile an einer britischen Kapitalgesellschaft veräußert, löst dieser Vorgang keine Steuerpflicht in Österreich aus. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass nach der Veräußerung…
…2 DBA-USA gesagt ist - die Quelle eines Gewinnes aus der Veräußerung einer Gesellschaftsbeteiligung in dem Staat liegt, in dem diese Gesellschaft ansässig ist. Im gegebenen Zusammenhang ist unbeachtlich, ob die Beteiligung an der US-Gesellschaft mehr als 25% beträgt oder nur zwischen 10% und…
…seiner Beteiligung an einer italienischen GmbH, so muss dieser Vorgang gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Italien in Italien von der Besteuerung freigestellt werden; das Besteuerungsrecht wird nach dieser Abkommensbestimmung Österreich zugeteilt. Ob Österreich dieses Besteuerungsrecht geltend machen kann, hängt davon ab, ob die Beteiligung…
… Wenn vier in Deutschland ansässige natürliche Personen ihre gleichteilig gehaltene Beteiligung (jeweils 25%) an einer österreichischen GesmbH in eine deutsche Personengesellschaft einbringen, so darf dieser Vorgang - selbst wenn nach inländischem österreichischen Recht der Vorgang zu steuerlich erfassbaren Aufdeckungen stiller Reserven führen sollte - gemäß Artikel 13…
…wurde die LL-GmbH am 7.11.2012 wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. In dem für die Bf am 21.6.2012 erlassenen Einkommensteuerbescheid für 2008 setzte das Finanzamt unter den sonstigen Einkünften 170.962,44 EUR als Einkünfte aus Veräußerung von Beteiligungen an…
…Regel eine Veräußerung und nicht eine Schenkung anzunehmen. 42) In Würdigung des vorliegenden Sachverhaltes ist auf Grund des engen zeitlichen, persönlichen und sachlichen Zusammenhangs der gegenständlichen Vereinbarungen, der mangelnden Plausibilität, der von der Bf für die Unentgeltlichkeit vorgebrachten Überlegungen und insbesondere der von Franz F…
…Im Zusammenhang mit der Veräußerung von Kapitalbeteiligungen ist zu beachten, dass das Abkommen einerseits keine besondere Zuteilungsregel für die Veräußerung von beweglichem Vermögen enthält und andererseits in Artikel 21 für nicht besonders geregelte Einkünfte ein Quellenbesteuerungsrecht vorsieht. Veräußert daher ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger seinen…
…2 lit. b EStG (betr. Beteiligungen im Privatmögen) auf § 31 EStG, dh. auf eine Bestimmung die gleichermaßen In- und Auslandsvorgänge erfasst. Sollten aus Anlass der Veräußerung auf den Bahamas vergleichbare Steuerlasten anfallen, dann wäre eine Vermeidung der Doppelbesteuerung auf der Grundlage von § 48 BAO möglich;…
…Anlagevermögen gehörenden Beteiligung sind im betreffenden Wirtschaftsjahr und den nachfolgenden sechs Wirtschaftsjahren zu je einem Siebentel zu berücksichtigen sind, soweit nicht - ... - ... - im Wirtschaftsjahr der Abschreibung oder des Verlustes stille Reserven anlässlich der Veräußerung oder eines sonstigen Ausscheidens einer anderen zum Anlagevermögen gehörenden von dieser Vorschrift…
…und Abtretungsvertrag vom 22. März 2013 vereinbarten aufschiebenden Bedingungen geknüpft gewesen. Der sachenrechtliche Übertragungsakt in Form eines Notariatsaktes habe innerhalb von fünf Tagen nach Eintritt sämtlicher aufschiebender Bedingungen zu erfolgen. Mit Zusatzvereinbarung vom 3. Juli 2013 zum Kauf- und Abtretungsvertrag vom 22. März 2013 hätten…