…i.V. mit Art. 23 Abs. 2 lit. b des DBA-Ö/Frankreich unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen im Belegenheitsstaat der Tochtergesellschaft (Quellenstaat) sowie - unter Anrechnungsverpflichtung der Steuer des Quellenstaates - der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat. Durch Art. 13 Abs. 3 lit. b des…
…nicht dazu. Ist eine in Österreich ansässige natürliche Person zu 5% an einer französischen Kapitalgesellschaft beteiligt und werden weitere 20% an der französischen Kapitalgesellschaft von einer österreichischen Kapitalgesellschaft gehalten, die zu 100% dieser natürlichen Person gehört, dann liegt eine wesentliche Beteiligung dieser natürlichen Person im…
Der Veräußerungsgewinn, den eine unter Gerichtsaufsicht stehende koreanische Kapitalgesellschaft aus der Veräußerung einer etwa 60-prozentigen Beteiligung an einer österreichischen GmbH erzielt, unterliegt gemäß § 98 Z 8 EStG 1988 der österreichischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, die allerdings gemäß Art. 13 Abs. 4 DBA-Korea nicht mit 34…
…GmbH | "Car-Defense-System" | | 23.700,-- | Gewinnberichtigung | | 19.950,-- | 23.700,-- | Vorsteuerberichtigung | | - 3.325,-- | - 3.950,-- ..... C) Sonstige Einkünfte: Tz. 22 Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung: Mit Abtretungsvertrag vom 5. April 1995 hat Herr Mag…
…der Einkünfte aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung: Strittig ist letztlich die Ermittlung der im Jahr 1995 erzielten Einkünfte aus der Veräußerung einer Beteiligung des Bw. der Höhe nach. Mit Abtretungsvertrag vom 5. April 1995 hat der Bw. seinen 50%-igen, einer mit dem Betrag…
…durch, ohne dabei Freibeträge zu berücksichtigen. In der rechtzeitig gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung übermittelte die Steuerpflichtige eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2000, in welchem Sie neben Einkünften aus vier Dienstverhältnissen auch Einkünfte aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung erzielt hatte. Mit Berufungsvorentscheidung vom 6…
…dass auch Einkünfte aus Beteiligungsveräußerung gemäß § 37 Abs. 4 Z 2 lit. a [EStG 1988] dem Hälftesteuersatz unterliegen würden, wobei diese Regelung sowohl vor Einführung des Strukturanpassungsgesetzes als auch danach gegolten habe. Eine Qualifikation als Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung hätte sohin zum gleichen steuerlichen Ergebnis…
…Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) ist EDV-Konsulent und bezog im streitgegenständlichen Jahr neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit noch Einkünfte (Verluste) aus Gewerbebetrieb sowie sonstige Einkünfte (aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung)…
…dass diese, sofern sie innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb (Einbringungsvertrag) veräußert würden, nach den Grundsätzen der Spekulationsbesteuerung (§ 30 EStG 1988) zu beurteilen seien. Nach dem ersten Jahr und innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb seien die Regeln für die Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung (…
…ohne einen Veräußerungsgewinn erklärt zu haben, wobei der Bf für seinen Anteil von 76% einen Veräußerungspreis von 201.020 € erzielt hat. Unter Tz 1 des Prüfungsberichtes vom 22. März 2010 führte der Prüfer aus, es handle sich dabei um die Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung…
…1 BAO wieder auf und erlies einen berichtigten Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2014. Mit dem letzteren Bescheid rechnete das Finanzamt dem Beschwerdeführer (BF) - als Folge der Nichtanerkennung einer Treuhandvereinbarung - Einkünfte aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an der X GmbH zu (Einkünfte € 93.000…
…fristgerecht erhobenen Berufung wandte sich der steuerliche Vertreter des Bw. im Wesentlichen gegen die fehlende Ermessensübung. Die Einreichung einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 sei wegen der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erforderlich gewesen. Hinsichtlich des Zuflusszeitpunktes und des damit verbundenen Zeitpunktes des…
…an den Bw. Das Finanzamt erließ einen Einkommensteuerbescheid, ohne den Betrag von 48.548 € für die Haftungsübernahme als Werbungskosten anzuerkennen. Zur Begründung führte das Finanzamt aus, die Haftungsübernahme sei bei der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung (Abtretung eines Gesellschaftsanteiles) zu berücksichtigen und könne daher nicht…
…Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung iSd § 31 EStG idF vor dem BBG 2011 geht die Verwaltungspraxis davon aus, dass es nicht im Belieben des Steuerpflichtigen steht zu beurteilen, hinsichtlich welchen Teiles des zu veräußernden Anteiles ein Spekulationsgeschäft gem § 30 EStG und hinsichtlich welchen Teiles eine Beteiligungsveräußerung…
…bei Vorliegen von schachtelbefreiten Kapitalerträgen (Dividenden) einerseits und a) einer steuerbefreiten Veräußerung (z. B. keine wesentliche Beteiligung, da Treuhandverhältnis anerkannt) oderb) einer steuerpflichtigen Veräußerung (z.B. wesentliche Beteiligung, da Treuhandverhältnis nicht anerkannt) andererseits eine Aufteilung der Anschaffungszinsen auf laufende Kapitalerträge (Dividenden) einerseits und den Veräußerungsvorgang…
…Die Einkünfte aus der Veräußerung des Anteiles einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ergeben sich, vereinfacht gesagt aus dem Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten (§ 31 Abs.3 EStG). Sie sind also insoweit Teil des Einkommens, als sie zu Einkünften aus der Veräußerung (Veräußerungsgewinn im weiteren…
…eine "wesentliche Beteiligung" vorliegt, wobei der Begriff der wesentlichen Beteiligung nicht auf die Beteiligungshaltung des Veräußerers alleine abstellt, sondern auf die Beteiligung, die dieser "zusammen mit seinen Angehörigen" hält. Im vorliegenden Fall hält die Gesellschaft zwar zusammen mit der zweiten französischen Konzerngesellschaft 100% der Beteiligung…
…gegenständlichen Fall hat der Bf. im Jahr 2009 ab Oktober nach seinen Ausführungen nur noch Beteiligungen in Höhe von 20,7%. Der Bf. hat daher ab Oktober 2009 keine Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit auf Grund einer wesentlichen Beteiligung mehr beziehen können; der Betrieb ist…
…weiteren Antrag, über die Berufung eine mündliche Verhandlung abzuhalten. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 10. April 2007 als unbegründet ab. In dem dagegen eingebrachten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz brachte der Bw. im Wesentlichen vor, dass…
…UmgrStG vorgegebenen Rahmen - auf die übernehmende Gesellschaft über. Teilwertabschreibung und Verlust aus der Veräußerung einer Beteiligung führen insbesondere bei der Ausblendung der Streckung auf sieben Jahre (nach § 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988) vielfach zu einem Jahresverlust, der dann auf Grund der Anordnung des …