…Im Firmenbuch scheinen folgende Gewerbeberechtigungen der Bw. laut zentralem Gewerberegister auf: 1. Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensreorganisatoren 2. Buchhalter 3. Verwaltung von beweglichem Vermögen. Zur Gewerbeberechtigung als Unternehmensberater: Die Gewerbeberechtigung von Unternehmensberatern umfasst nicht die uneingeschränkte Befugnis zur Vertretung vor Abgabenbehörden (vgl. Ritz, a.a.O.…
…111 (GRNov 2002 übernahm den bisherigen § 134 a) zur Vertretung ihrer Auftraggeber nicht berechtigt. Weder der gewerbliche Buchhalter noch der selbständige Buchhalter sind daher zur uneingeschränkten Vertretung vor den Finanzbehörden befugt. Unternehmensberater (einschließlich der Unternehmensorganisatoren) im Sinne des § 136 GewO idf BGBl I 2002/11…
…wie es Unternehmensberater kraft ihrer fachlichen Kompetenz sind, wahrnehmen zu lassen. Im BGBl. Nr. 10/1997, Gewerberechtsnovelle 1996, ausgegeben am 10. Jänner 1997, heißt es dazu: "Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisatoren sind im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigungen zur Vertretung des Auftraggebers vor Behörden oder Körperschaften öffentlichen Rechtes…
…wie es Unternehmensberater kraft ihrer fachlichen Kompetenz sind, wahrnehmen zu lassen. Im BGBl. Nr. 10/1997, Gewerberechtsnovelle 1996, ausgegeben am 10. Jänner 1997, heißt es dazu: "Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisatoren sind im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigungen zur Vertretung des Auftraggebers vor Behörden oder Körperschaften öffentlichen Rechtes…
…BAO-Komm., 2. Auflg., Tz 3 zu § 84). Unternehmensberater einschließlich Unternehmensorganisatoren sind zwar gemäß § 136 Abs. 3 GewO 1994 idF BGBl. I 2002/111 im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung zur Vertretung vor Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts berechtigt. Ihre Gewerbeberechtigung umfaßt aber nach herrschender Lehre…
…ist die Befähigung für das gebundene Gewerbe der Betriebsberater einschließlich der Betriebsorganisatoren durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Prüfung nachzuweisen. Die erwähnte Verordnung wurde durch die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisatoren, BGBl…
…111 (GRNov 2002 übernahm den bisherigen § 134 a) zur Vertretung ihrer Auftraggeber nicht berechtigt. Weder der gewerbliche Buchhalter noch der selbständige Buchhalter sind daher zur uneingeschränkten Vertretung vor den Finanzbehörden befugt. Unternehmensberater (einschließlich der Unternehmensorganisatoren) im Sinne des § 136 GewO idf BGBl I 2002/11…
…und den Unabhängigen Verwaltungssenaten (§ 3 Abs. 1 Z 3 iVm § 4 Abs. 2 Z 1 und § 5 Abs. 2 WTBG). Somit umfasst die Gewerbeberechtigung der Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisatoren nicht die Vertretung im Abgabenverfahren (vgl Ritz, BAO, Kommentar, 2. Auflage, Tz 9 zu § 84; Ritz…
…Gebietskörperschaften und den Unabhängigen Verwaltungssenaten (§ 3 Abs. 1 Z 3 iVm § 4 Abs. 2 Z 1 und § 5 Abs. 2 WTBG). Somit umfasst die Gewerbeberechtigung der Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisatoren nicht die Vertretung im Abgabenverfahren (vgl. Ritz, BAO, Kommentar, 2. Auflage, Tz 9 zu § 84…
…F X mit Erklärung vom 26.02.2004 unter gleichzeitiger Einbringung des Einzelunternehmens errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Bilanzstichtag: 31.03.). Gegenstand des Unternehmens ist laut Errichtungsurkunde (ua.) "Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik, Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisatoren gemäß § 124 Ziff. 22 Gewerbeordnung 1994…
…F X mit Erklärung vom 26.02.2004 unter gleichzeitiger Einbringung des Einzelunternehmens errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Bilanzstichtag: 31.03.). Gegenstand des Unternehmens ist laut Errichtungsurkunde (ua.) "Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik, Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisatoren gemäß § 124 Ziff. 22 Gewerbeordnung 1994…
…Beschwerde war von einer Angestellten (Bearbeiterin) dieser Bilanzbuchhaltungsgesellschaft unterschrieben (s S 27 BFG-Akt). Damit steht weiters fest, dass die Beschwerde von einer Unbefugten erhoben und unterfertigt wurde, da die Gewerbeberechtigung der Unternehmensberater (einschließlich der Unternehmensorganisatoren) nicht die Vertretung im Abgabenverfahren umfasst (Ritz/Koran, BAO7, …
…Weg unter Ausschluss jeglicher Vertretung. Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisatoren sind zwar gem. § 136 Abs. 3 Z 3 GewO im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung auch zur berufsmäßigen Vertretung des Auftraggebers vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts berechtigt. Diese Bestimmung räumt dem Unternehmensberater aber keine allgemeine Vertretungsbefugnis ein…
…Weg unter Ausschluss jeglicher Vertretung. Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisatoren sind zwar gem. § 136 Abs. 3 Z 3 GewO im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung auch zur berufsmäßigen Vertretung des Auftraggebers vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts berechtigt. Diese Bestimmung räumt dem Unternehmensberater aber keine allgemeine Vertretungsbefugnis ein…
…Sachverhalts handelt. Mit der Gewerbeberechtigung "Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisatoren'" ist es etwa nicht erlaubt, an die Gläubiger eines in Zahlungsschwierigkeiten befindlichen Auftraggebers heranzutreten und diesen ein außergerichtliches Vergleichsangebot zu unterbreiten. Die Höchstgerichte verneinen in diesem Zusammenhang, dass Unternehmensberater im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung ihre Klienten generell…
…Februar 2005, aus dem hervorgeht, dass die Bw. per 26. August 2004 die Berechtigung zur Ausübung des reglementierten Gewerbes"Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisatoren" zuerkannt wurde (Anerkennungs- bzw. Nachsichts- bzw. Gleichhaltungsvermerke: Feststellung der individuellen Befähigung gemäß § 19 GewO 1994). 2) Eine undatierte Bestätigung, ausgestellt von Dr…
…soweit diese mit dem Berufsbild der Unternehmensberater und Unternehmensorganisatoren im Einklang stehen (...) . Unternehmensberater dürfen keine den Wirtschaftstreuhändern vorbehaltene Tätigkeiten ausüben. Diesbezüglich ist weiterhin die in VwSlg 6573 A/1965 geäußerte Rechtsmeinung maßgebend, wonach eine Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Betriebsberater einschließlich der Betriebsorganisatoren nicht gemäß …
…soweit diese mit dem Berufsbild der Unternehmensberater und Unternehmensorganisatoren im Einklang stehen (...) . Unternehmensberater dürfen keine den Wirtschaftstreuhändern vorbehaltene Tätigkeiten ausüben. Diesbezüglich ist weiterhin die in VwSlg 6573 A/1965 geäußerte Rechtsmeinung maßgebend, wonach eine Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Betriebsberater einschließlich der Betriebsorganisatoren nicht gemäß …
…soweit diese mit dem Berufsbild der Unternehmensberater und Unternehmensorganisatoren im Einklang stehen (...) . Unternehmensberater dürfen keine den Wirtschaftstreuhändern vorbehaltene Tätigkeiten ausüben. Diesbezüglich ist weiterhin die in VwSlg 6573 A/1965 geäußerte Rechtsmeinung maßgebend, wonach eine Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Betriebsberater einschließlich der Betriebsorganisatoren nicht gemäß …
…Verhandlung am 04.04.2017 wies der Beschwerdeführer darauf hin, dass er im Streitzeitraum nicht nur über die Gewerbeberechtigung eines Vermögensberaters, sondern auch über jene eines “Unternehmensberaters einschließlich der Unternehmensorganisatoren gemäß § 94 Z 74 GewO 1994“ sowie der “Vermittlung von Werkverträgen zwischen Unternehmensberatern, Vermögensberatern, Bausparkassen…