…Haushalt des Steuerpflichtigen. Es stehen weder Kinder- noch Unterhaltsabsetzbeträge zu. Die Unterhaltslasten sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen; die Höhe ist mit 1.200 Euro (50 Euro x 2 x 12) pro Kalenderjahr zu schätzen. Es bleibt dem Steuerpflichtigen allerdings unbenommen nachzuweisen, dass die Hälfte…
…94/15/0028, in diesem Verfahren zu laufenden Unterhaltsleistungen an die krankheitsbedingt nicht mehr arbeitsfähige geschiedene Ehegattin des Beschwerdeführers). Der Hinweis des Bw auf die (vermeintliche) Ungleichbehandlung von Unterhaltskosten und Pflegekosten kann der Berufung schon deshalb nicht zum Erfolg verhelfen, weil die Kosten der eigenen…
…zumindest dem Rahmen einer Negativsteuer gleichkomme", und brachte dazu Folgendes vor: Sein Antrag auf Wiederaufnahme der Arbeitnehmerveranlagung habe zum Ziel gehabt, für seine Unterhaltslasten eine Vergütung zu bekommen. Er sei im Jahre 1997 nicht durchgehend beschäftigt gewesen, weshalb er ein wesentlich geringeres Jahreseinkommen bezogen habe…
…Berechnung - 16% des wirtschaftlichen Nettoeinkommens. In diesem Fall beträgt die Unterhaltsbegrenzung S 150.750,-- (S 5.025,-- mal 12 mal 2,5). Es werden daher Unterhaltslasten im Gesamtausmaß von S 482.250,-- (S 331.500,-- und S 150.750,--) abzüglich des Selbstbehaltes nach § 34 Abs…
…der Anlass geboten hätte, darüber in der Berufungsvorentscheidung abzusprechen. Auf dem Hintergrund der Begründung der Berufungsvorentscheidung wendet sich der Berufungswerber gegen eine Verweigerung der Anerkennung von Unterhaltslasten aus dem Grunde der Volljährigkeit seiner Töchter. 2.) Ergänzende Ermittlungen haben ergeben, dass der Bw. bis zum 14…
…25. April 2003 versagte das Finanzamt die Anerkennung der geltend gemachten Unterhaltsleistungen mit der Begründung, dass § 34 EStG in der derzeit geltenden Fassung die steuerliche Absetzung von Unterhaltslasten nicht vorsehe. Die übrigen Aufwendungen des Bw. fanden mit Ausnahme der Kosten für einen CD-Radiorekorder, die…
…infolge Mangelhaftigkeit des Verfahrens angefochten und dessen Aufhebung beantragt wird. Insbesondere wird eingewandt, dass der Bf für das Kind einen monatlichen Geldunterhalt von EUR 200,00 leiste und damit die Unterhaltskosten überwiegend trage. Zu berücksichtigen sei weiters, dass die Kindesmutter als (bloß) subsidiär Schutzberechtigte keinen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 15. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 6. Oktober 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Einkommensteuer 2007 der Berufungswerberin…
…die im Zeitpunkt der ersten Überprüfung bereits vorlag, hätten die belangte Behörde und die Bf bereits wissen können, dass eine Doppeltragung der Unterhaltslasten durch die öffentliche Hand für einen volljährigen Sohn, der den Präsenz(Zivil)dienst leistet, einerseits durch die Grundvergütung und daneben durch Familienbeihilfe…
…8) und führte letztlich zum VfGH-Erkenntnis vom 12.12.1991, G 290/91 und damit zur Neuregelung der Familienbesteuerung überhaupt durch BGBl 312/1992. Unterhaltslasten sind im Rahmen des § 34 ab 1993 nach Abs. 7 idF der Z 7 Familienbesteuerungsgesetz zu beurteilen, gegebenenfalls auch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 29. Oktober 2008, gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 29. September 2008, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber lebt nach der ergänzten Aktenlage…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Mag. WW, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 in der gem. § 293 BAO berichtigten Fassung vom 30. Juli 2002 und für 2002 entschieden: Die Berufungen…
…aus Vermietung und Verpachtung durch Auflösung des steuerfreien Betrages im Jahre 1999 im Ausmaß von S 431.810,88 2. Berücksichtigung der Unterhaltslasten für ihr 1978 geborenes Kind ad 1. Mietzinsrücklage - steuerfreier Betrag - Auflösung 1999: Nach Ansicht des Finanzamtes entspricht die Auflösung des steuerfreien Betrages…
…am 20. Juli 2010 ein neuer Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 erlassen. In diesem Bescheid erfolgte die Berücksichtigung der Unterhaltslasten entsprechend der Vorjahre als außergewöhnliche Belastung im Ausmaß von 1.200 Euro für die beiden Töchter. Unterhaltszahlungen an den volljährigen Sohn1 fanden keine Berücksichtigung. Dies…
…Bezug genommen wird, ist festzuhalten, dass dort lediglich unter Verweis auf die verfassungsrechtliche Pflicht zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltslasten gegenüber nicht volljährigen Kindern dargelegt wird, es liege im Ermessen des Gesetzgebers, durch welche Maßnahmen er das verfassungsrechtlich gebotene Ergebnis erziele. Die geltende Rechtslage (es handelt…
12.8.26 Unterhaltskosten Siehe Rz 865 ff.
12.3.5 Zwangsläufigkeit (§ 34 Abs. 3 EStG 1988) Rz 828: Eine Belastung erwächst zwangsläufig, wenn sich der Steuerpflichtige ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Eine Belastung erwächst nicht zwangsläufig, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist (vgl. beispielsweise…
…2018, nach denen der Familienbonus Plus den Grundsatz der Leistungsfähigkeit berücksichtigen und es Eltern ermöglichen soll, Unterhaltslasten zukünftig aus ihrem unversteuertem Einkommen leisten zu können. Sodann vergleicht der VfGH die Rechtslage vor Einführung des JStG 2018 mit jener nach dessen Einführung und hält ausdrücklich fest…
12.6.2 Abzugsfähige Unterhaltsaufwendungen (§ 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988) Rz 868: Unterhaltsleistungen sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie beim Berechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Derart berücksichtigungsfähige Zahlungen unterliegen nur dem Selbstbehalt des Verpflichteten (§ 34 Abs. 4 EStG 1988). Darunter fallen…
24.1 Allgemeine Begriffsbestimmungen 24.1.1 Renten Rz 7003: Renten sind regelmäßig wiederkehrende, auf einem einheitlichen Verpflichtungsgrund beruhende Leistungen, deren Dauer vom Eintritt eines ungewissen Ereignisses, vor allem dem Tod einer Person, abhängt (VwGH 15.6.1977, 2722/76). Die Höhe der einzelnen Rentenbeträge…