…die Monate Jänner, Februar, März, April, November, Dezember 1994 und Dezember 1995 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt S 80.540,-- bewirkt und dies nicht für möglich, sondern für gewiss gehalten, sowie I.1.b. selbst zu berechnende Abgaben, nämlich Umsatzsteuervorauszahlungen…
…Mai, Juni und Juli 2000 eine Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von insgesamt S 159.736,-- bewirkt und dies nicht nur für möglich sondern für gewiss gehalten, sowie I.2. - ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu verwirklichen - seine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht gemäß…
…er (im Amtsbereich des genannten Finanzamtes) vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer für die Monate 01-12/2006, 01-12/2007 und 01-12/2008 im Gesamtbetrag von 10.070,04 € (im…
…zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und der Spruch des angefochtenen Einleitungsbescheides insofern abgeändert, als der Verkürzungsbetrag an Umsatzsteuervorauszahlungen insgesamt auf 12.395,34 € (01-12/2005: 3.183,02 €; 01-12/2006: 2.562,89 €; 01-12/2007:…
…2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1974 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 49…
…Amtsbereich des Finanzamtes Grieskirchen Wels vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) für den Monat März 2004 iHv. 7.120,44 € bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für…
…Vorsatz erfordernde Tatseite angeht, ergibt sich ein entsprechender stichhaltiger Hinweis, abgesehen davon, dass auch schon der Beschwerdehinweis auf die (angespannte) finanzielle Situation der Firma in Richtung einer wissentlichen Inkaufnahme der durch die Nichteinreichung/Nichtentrichtung eingetretenen UVZ-Verkürzung deutet (vgl. VwGH vom 29. Jänner 2000, Zl…
…Dieser Mehrbetrag wurde innerhalb offener Nachfrist bis zum 08.01.2001 nicht entrichtet. Durch den Erstsenat wurden an Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen betreffend April und Mai 2000 lediglich S 971.554,-- vorgeworfen. Die Umsatzsteuervorauszahlung betreffend Juni 2000 wurde rechtzeitig entrichtet. Die Umsatzsteuervorauszahlung betreffend Juli 2000 wäre…
…August, September, Oktober, November und Dezember 2002 eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von € 47.197,06 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, sowie b) vorsätzlich im Zeitraum August 2001 bis Februar 2003 für die Monate Juli, September, Oktober…
…Bedenken davon ausgegangen werden, dass eine Einschränkung der Geschäftsfähigkeit oder der Zurechnungsfähigkeit zu den Tatzeitpunkten nicht vorgelegen ist. Fahrlässige Verkürzung von Umsatzsteuer 2008 von € 41.314,00 Im angefochtenen Erkenntnis wurde ausgeführt, dass sich "i m März 2009 herausstellte, dass nur kleinere Arbeiten…
…Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen Verkürzungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Jänner bis August 2005 jeweils in der Höhe von € 5.600,00 /Monat (zusammen € 44.800,00) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss…
…und August 2001 bis März 2002 fortgesetzt vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer in einer Gesamthöhe von € 15.989,16 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe…
…Schätzung entspricht, als einerseits die für die Verkürzung maßgeblichen Vorgänge (Nichtentrichtung der UVZ unter Verletzung der UVA-Pflicht) klar feststehen und andererseits auch die angewandte Schätzungsmethode [Ermittlung des Gesamtbetrages der vom Bf. im genannten Zeitraum getätigten steuerpflichtigen Umsätze laut den bekannten Kennzahlen für den (Vor…
…den für den Zeitraum 03 bis 07/2000 vorgeworfenen UVZ-Verkürzungen sei festzustellen, dass für 03, 05 und 06/2000 vor Prüfbeginn zur ABNr. 201098/00 Voranmeldungen eingereicht worden seien. Diesbezüglich lägen daher strafbefreiende Selbstanzeigen vor, sodass der Verkürzungsbetrag entsprechend zu reduzieren sei. Hinsichtlich 01…
…zur Tatzeit) und Z. 14 bzw. 15 (Schadensgutmachung) StGB erkennen. Weiters wurde vom Bw. hinsichtlich der UVZ-Verkürzungen betr. 10 -12/98 und 01 - 09/99 (durch die Abgabe der Voranmeldungen im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfung ABNr. 201141/99) Selbstanzeige erstattet, der lediglich mangels der…
…1 ("Schwarzumsätze"), Abs. 2 lit. a (UVZ-Verkürzungen) und 49 Abs. 1 lit. a FinStrG (Lohnabgaben) gewertet, wobei sich die jeweils erforderliche subjektive Tatkomponente wie bereits im angefochtenen Straferkenntnis ausgeführt aus den erhobenen Tat- und Täterumständen ergibt. Lediglich unter dem Aspekt der (mit Berufung des…
…Finanzvergehen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (UVZ-Verkürzungen für die Monate Mai bis Oktober 1998 und März bis April 1999 iHv. insgesamt 114.663,00 ATS, begangen durch die Nichtabgabe von UVAs bzw. die Abgaben unrichtiger bzw. unvollständiger UVAs) aufweist (vgl. dazu Strafverfügung…
…§ 82 Abs.3 lit. c, 1. Alternative, 136 und 157 FinStrG [UVZ-Verkürzungen Jänner bis November 2000] bzw. gemäß §§ 136, 157 FinStrG [restliche Fakten] eingestellt. A.II. Im Übrigen wird die Berufung des Erstbeschuldigten als unbegründet abgewiesen. B.I. Der Berufung des Amtsbeauftragten wird teilweise…
…Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Zeiträume 4-12/2005, 1-3/2006, 4-12/2006 und 4-7/2007 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 7.453,32, € 3.356,97, € 21.068,01 und € 8.200,00 bewirkt…
…fünfjährige - Frist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Gehört wie im gegenständlichen Fall zum Tatbestand ein Erfolg (hier: der Eintritt der jeweiligen Verkürzung), so beginnt die Verjährungsfrist erst mit dessen Eintritt zu laufen. Begeht aber…