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UFSW FSRV/0050-W/03Beschwerde gegen Einleitungsbescheid bei Bestreitung der tatsächlichen Wahrnehmung der geschäftlichen Agenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)07.09.2005

…dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Baden vorsätzlich als für die geschäftlichen Angelegenheiten der Fa. M-GmbH tatsächlich Wahrnehmender unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen für 1-9/2001 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für 1…

UFSF FSRV/0003-F/02Nichtabgabe und verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)16.04.2003

…2 lit. a FinStrG kommen der Abgabepflichtige (Unternehmer) selbst und der für abgabenrechtliche Belange Verantwortliche wie z.B. ein Geschäftsführer als tatsächlich Wahrnehmender in Betracht, weil nur sie die Verpflichtungen nach § 21 UstG 1994 verletzen können. Die Verletzung der oben angeführten Verpflichtung kann dabei derart…

UFSW RV/1392-W/06Einwendungen dahingehend, dass dem Bw. kein Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben treffe, können im Haftungsverfahren gemäß § 11 BAO bei vorliegender rechtskräftiger Verurteilung wegen eines Vorsatzdeliktes nicht mit Erfolg eingewendet werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007

…Organ des Finanzamtes Wien 3/11 zu einer Geldstrafe in Höhe von € 10.000,00 verurteilt, weil er vorsätzlich als tatsächlich Wahrnehmender der steuerlichen Belange der Fa. F-GmbH vorsätzlich Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Mai bis Dezember 2001 in Höhe von €…

UFSW FSRV/0107-W/04Einleitung wegen Umsatzsteuerverkürzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)14.06.2006

…2 lit. a FinStrG kommen der Abgabepflichtige (Unternehmer) selbst und der für abgabenrechtliche Belange Verantwortliche wie z.B. ein Geschäftsführer als tatsächlich Wahrnehmender in Betracht, weil nur sie die Verpflichtungen nach § 21 UStG 1994 verletzen können. Die Verletzung der oben angeführten Verpflichtung kann dabei derart…

UFSW FSRV/0163-W/03Einleitung nach Schätzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)02.11.2005

…2 lit. a FinStrG kommen der Abgabepflichtige (Unternehmer) selbst und der für abgabenrechtliche Belange Verantwortliche wie z.B. ein Geschäftsführer als tatsächlich Wahrnehmender in Betracht, weil nur sie die Verpflichtungen nach § 21 UStG 1994 verletzen können. Die Verletzung der oben angeführten Verpflichtung kann dabei derart…

UFSS FSRV/0007-S/05Einleitung des Finanzstrafverfahrens, Umsatzsteuervorauszahlungen, strittige Zuständigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)17.06.2005

…im Betriebsprüfungsbericht vom 6.Juli 2004. Aufgrund dieser Prüfungsfeststellungen bestehe der Verdacht, dass der Bf als tatsächlich Wahrnehmender der steuerlichen Agenden der BJ-GmbH und der BJ-KEG durch Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen die im Spruch genannten Vorauszahlungsbeträge verkürzt habe. Hinsichtlich der subjektiven Tatseite sei darauf…

UFSL FSRV/0077-L/03Ausreichende begründete Verdachtslage für die Anordnung einer Hausdurchsuchung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)27.05.2005

…GP habe die solcherart seiner Person zuzurechnenden Einnahmen gegenüber dem Fiskus verheimlicht, jedenfalls aber bei steuerlicher Anerkennung der Firmenkonstruktionen als tatsächlich Wahrnehmender der steuerlichen Interessen derselben eben Einnahmen dieser Firmen gegenüber dem Fiskus verheimlicht, jedenfalls aber beispielsweise die ihm - siehe oben - persönlich zugeflossenen Provisionen nicht…

UFSK FSRV/0002-K/02Beschwerde gegen die Einleitung des Finanzstrafverfahrens, Einleitungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)03.07.2003

…zu klären sei. Es bestehe der Verdacht, dass der Bf. als tatsächlich Wahrnehmender beider Unternehmen durch fingierte Betriebsausgaben und Aufwendungen sich selbst bereichere. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 10. Juni 2002, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde…

BFG RV/6100236/2019Schätzung Gastronomiebetrieb
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.10.2024

…Kommanditist, ***Komm***, festgestellte Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Mitunternehmer erzielten und deren und seine eigenen abgabenrechtlichen Belange auch tatsächlich Wahrnehmender zu nachgenannten Zeiten für nachgenannte Veranlagungszeiträume im Zuständigkeitsbereich des damaligen Finanzamt ***F*** unter Verletzung nachgenannter abgabenrechtlicher Offenlegungs- und Wahrheitspflichten, nämlich der Abgabe vollständiger und wahrheitsgemäßer Jahresumsatzsteuererklärungen…

UFSW FSRV/0153-W/10Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Vorsatz bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.05.2011

…des Transportunternehmens seines Sohnes C.V. zu den im gegenständlichen Verfahren maßgeblichen Fälligkeitstagen sämtliche Geschäfte des Unternehmens geführt und somit auch für die Meldung und Entrichtung der hier gegenständlichen Selbstbemessungsabgaben als tatsächlich Wahrnehmender verantwortlich war. Nachdem sich der Bw. in der mündlichen Verhandlung vor dem…

UFSW FSRV/0124-W/03Einleitungsbeschwerde nach Betriebsprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)11.05.2005

…2 lit. a FinStrG kommen der Abgabepflichtige (Unternehmer) selbst und der für abgabenrechtliche Belange Verantwortliche wie z.B. ein Geschäftsführer als tatsächlich Wahrnehmender in Betracht, weil nur sie die Verpflichtungen nach § 21 UStG 1994 verletzen können. Die Verletzung der oben angeführten Verpflichtung kann dabei derart…

BFG RV/6300013/2019Bestrafung eines Geschäftsführers einer GmbH wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, weil dieser - ohnehin mit Arbeit überlastet - dem Steuerberater die für die Erstellung der UVAs erforderlichen Unterlagen nur verspätet zukommen hat lassen, darüber hinaus aber auch planmäßig Rechnungen zurückgehalten hat, damit mit unrichtigen Voranmeldungen unberechtigte USt-Gutschriften geltend gemacht worden sind.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.07.2021Teil 1/2

…ist tatsächlich für jeden einzelnen von ihnen sowohl in objektiver, als auch subjektiver Hinsicht der Nachweis einer Tatbegehung zu führen. Bleiben Zweifel bestehen, sind diese somit zugunsten der Beschuldigten beachtlich. 3. Gemäß § 119 Abs. 1 BAO haben Unternehmer bzw. Abgabepflichtige und allfällige Wahrnehmende deren steuerlichen…

UFSS FSRV/0038-S/09Einleitung des Finanzstrafverfahrens; Einleitungsbescheid; Zurückverweisung; keine erstinstanzlichen Feststellungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)15.02.2010

…die Annahme genügender Verdachtsgründe nicht aus. Es wird im weiteren Untersuchungsverfahren festzustellen sein, ob der Bf. tatsächlich als Wahrnehmender der steuerlichen Agenden der N-GmbH anzusehen ist und, sollte dies zutreffen, ob ihm ein qualifiziert vorsätzliches Handeln vorzuwerfen ist. Dazu bedarf es jedoch geeigneter Ermittlungen…

BFG RV/7300012/2017Beschwerde, da behauptet wurde, keine Gesellschafterstellung in der GesBR gehabt zu haben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.02.2018

…hat (vgl. AS 58 des Strafaktes). Damit ist jedoch nachgewiesen, dass der Beschuldigte sich entgegen seiner Darstellung tatsächlich (als faktisch Wahrnehmender) um die abgabenrechtlichen Belange der GesbR gekümmert hat. Dass C. S. diese Pflichten ebenfalls nicht wahrgenommen hat und dafür auch rechtskräftig bestraft wurde, ändert…

UFSL RV/0043-L/07Schwarzumsätze im Baugewerbe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2009Teil 2/3

…insofern widerlegen, weil C. seit Beginn des Unternehmens alleine für das Rechnungswesen zuständig und verantwortlich gewesen sein würde - tatsächlich als faktisch Wahrnehmender agiert hätte - und daher ohne weiteres die erforderlichen Vorkehrungen hätte treffen können. Außerdem seien die Geschäftsführer dann beim Durcharbeiten der Aufstellungen bzw. Auflistungen…

UFSL FSRV/0055-L/07Ehegattin als tatsächlich Verantwortliche für die Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr von Selbstbemessungsabgaben eines Motorhändlers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.04.2009

…keine Chance gehabt, rechtzeitig die fehlende Belastungsbuchung für Juni 2003 am Finanzamtskonto zu erkennen. Natürlich sei der Beschuldigte Kontoinhaber der Bankkonten gewesen. Tatsächlich habe er aber nie betriebliche Geldüberweisungen bei der Bank veranlasst. Die Tatsache, dass er wegen derartiger Angelegenheiten schon einmal belangt worden war…

UFSK FSRV/0005-K/08Mitarbeiter einer WT-Kanzlei als Umsatzsteuerbetrüger; Einreichung einer falschen Umsatzsteuervoranmeldung durch den Angestellten einer Steuerberatungskanzlei mit dem Ziel, ein solcherart tatsächlich nicht zustehendes Guthaben auf das Abgabenkonto eines Lieferanten eines Steuerpflichtigen überrechnen und damit einen Teil des Kaufpreises aus der Steuerkasse finanzieren zu lassen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)29.04.2009

…für diesen Voranmeldungszeitraum tatsächlich errechneten Zahllast in Höhe von € 15.567,22. Im Zuge einer mündlichen Berufungsverhandlung wurde der strafrelevante Sachverhalt nochmals ausführlich erörtert. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 119 Abs.1 Bundesabgabenordnung (BAO) haben Abgabepflichtige (bzw. an deren Stelle die Wahrnehmenden ihrer steuerlichen…

BFG RV/5300023/2017Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bei ebenso unterbliebener Einreichung von Voranmeldungen durch Entscheidungsträger einer GmbH nach Verlust der Finanzmittel des Unternehmens aufgrund eines Betrugsfalles
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2019Teil 1/2

…FNccc, sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, vorsätzlich betreffend die Voranmeldungszeiträume Dezember 2015 und Jänner 2016 die Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von € 42.039,99 (12/15) und € 37.355,93 (01/16) nicht spätestens jeweils am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet…

UFSS FSRV/0002-S/05Wahrnehmender einer KEG, rechtswidrige Abgabenkredite erzwingend, indem er unterjährig-unauffällig zu niedrige Zahllasten entrichtet und die tatsächlichen Umsatzsteuern erst in den Jahreserklärungen offenbart.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.03.2006

…Verfahren nicht hervorgekommen, dass der Steuerberater falsche Voranmeldungen erstellt oder falsche Zahllasten ausgerechnet hätte. Es sind allerdings Zahlungen an das Finanzamt erfolgt, die mit den tatsächlich errechneten Beträgen nicht ident waren, was man nachträglich bei den Jahreserklärungen als Restschuld wieder korrigiert hat. Da diese Vorgangsweise…

UFSL FSRV/0004-L/05Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen Geschäftsführer; Tatentdeckung vor einer Selbstanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.04.2006

…1. R ist schuldig, er hat im Amtsbereich des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr in den Jahren 2001 und 2002 als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der RM GmbH vorsätzlich betreffend die Voranmeldungszeiträume Juli bis November 2001 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz…