…Niederschrift vom 29. März 2012). Auch wenn der Tatplan des Beschuldigten darauf ausgerichtet gewesen ist, ebenso wie hinsichtlich der Vorjahre eine zu niedrige Festsetzung der Jahresumsatzsteuer auch für das Veranlagungsjahr 2011 auf Basis der zuvor gemeldeten Umsatzsteuer-Daten zu erzwingen, ist das deliktische Vorhaben des…
…Soweit die tatsächlichen Abgabenbeträge laut Betriebsprüfung für 2009 die zu niedrigen Schätzungen der Abgabenbehörde überschritten haben, nämlich an Umsatzsteuer in Höhe von € 1.851,35 und an Einkommensteuer in Höhe von € 11.707,08, ist aber der Tatplan des Beschuldigten tatsächlich erfolgreich gewesen…
…Erklärungseinganges samt den diesbezüglichen Aktenvermerken). L handelte solcherart offenbar mit dem Plan, eine Schätzung an Jahresumsatzsteuer in Höhe der Summe der geschätzten monatlichen Zahllasten herbeizuführen sowie eine möglichst niedrige Schätzung seines Einkommens auf Basis der zu erzwingen, was ihm auch gelang: So erging am 11…
…nämlich einer angestrebten rechtswidrigen Steuervermeidung durch Verdunkelung von erzielten Einkünften, dies in der Hoffnung, mittels erzwungener Schätzungen zu niedrige Festsetzungen von Abgabenzahlungsansprüchen zu erzwingen, von wahnhaften Störungen befallen war bzw. in seiner Diskretionsfähigkeit beeinträchtigt gewesen wäre. Einer besonderen Sensibilität bei einer diesbezüglichen Würdigung der Beweislage…
…der festgestellten Umsätze hat der Prüfer abgeleitet, dass der Beschuldigte seine Arbeiten zur Erbringung der Aufträge nicht alleine verrichtet hat. Er wies darauf hin, dass A selbst bei seiner Einvernahme am 27. Dezember 2012 zu Protokoll gegeben habe, dass mit den ausbezahlten Geldern Überstunden bezahlt…
…81.903,--) am 05.10.2001 eingereicht. E hat daher tatsächlich offenkundig in Wissen um ihre abgabenrechtlichen Verpflichtungen mit dem Tatplan gehandelt, die Selbstbemessungsabgaben nicht zu entrichten bzw. abzuführen und natürlich auch nicht dem Fiskus bekanntzugeben, um für die M KG rechtswidrige Abgabenkredite zu erzwingen…
…des Jahres 2012 bis zur Nachschau im Jahre 2014 auch mit dem Tatplan gehandelt wurde, eine zu niedrige schätzungsweise Festsetzung der fehlenden Umsatzsteuervorauszahlungen und eine ebenfalls zu niedrige analoge Festsetzung der Jahresumsatzsteuer für 2012 zu erzwingen. Nicht von der Hand zu weisen ist aber auch…
…2014 betreffend das Veranlagungsjahr 2012 im Schätzungswege griffweise die Umsatzsteuer mit € 21.000,00 und die Einkommensteuer mit € 6.059,00 festgesetzt hat (Veranlagungsakt betreffend die Beschuldigte, Veranlagung 2012). Da der deliktische Erfolg in Form zu niedriger Festsetzung an Abgaben nicht eingetreten ist…
…für die Voranmeldungszeiträume März, April und September bis Dezember 2001 im Zweifel lediglich derartige Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG zur Last zu legen. Betreffend den Voranmeldungszeitraum Jänner 2002 hat T am 14. März 2002 eine Voranmeldung beim Finanzamt eingereicht, in welcher ein…
…dem Ziel, die Abgabenbehörde möge die Jahresumsatzsteuer entsprechend jeweils der Summe der Beträge der erklärten monatlichen Zahllasten im Schätzungswege bescheidmäßig zu niedrig festsetzen (was jedoch nur für 2013 tatsächlich auch stattgefunden hat), b.) vorsätzlich im Jahre 2014 unter Verletzung ihrer Verpflichtung zur Abgabe von dem §…
…die Monate des Jahres 1999 hat er noch alleine mit dem Tatplan einer vorübergehenden Abgabenvermeidung gehandelt, wobei offenkundig auch seine schlechte Finanzlage ausschlaggebend für seine Entscheidung gewesen ist, von der Republik Österreich einen rechtswidrigen Abgabenkredit zu erzwingen. Ab Mai 2000 hat sich die Art seines…
…Verletzung der o.a. Verpflichtung zur Einreichung von ordnungsgemäßen Umsatzsteuervoranmeldungen kann beispielsweise derart erfolgen, dass schon der Umsatz - und damit in weiterer Folge die geschuldete Zahllast - zu niedrig erklärt wird, dass zu Unrecht Steuerbefreiungen oder Steuerbefreiungen in überhöhtem Ausmaß geltend gemacht werden, und schließlich auch…
…fortlaufenden abgabenrechtlichen Vorteil zu erzwingen, nicht erweislich ist. A hat daher als Abgabepflichtiger betreffend das Veranlagungsjahr 2011 lediglich eine Hinterziehung an Einkommensteuer in Höhe von € 3.520,06 nach § 33 Abs. 1 FinStrG in Form einer Bestimmungstäterschaft zu verantworten. 10. Zur Strafbemessung ist auszuführen…
…verheimlicht mit dem Ziel, dass die Abgabenbehörde die Jahresumsatzsteuer erklärungsgemäß oder im Schätzungswege zu niedrig festsetzen möge, was tatsächlich geschieht) (§ 33 Abs.3 lit. a FinStrG, erste Alternative). Von einer versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs.1 FinStrG hingegen wäre zu sprechen, wenn ein Unternehmer…
…daher allenfalls zur Anpassung der Schätzung führen, entkräftet aber nicht die tragenden Indizien für die Beteiligung der beschwerdeführenden Partei an der Verkürzung. Hinsichtlich der Umsatzsteuer 2016 waren bei der beschwerdeführenden Partei jene Beträge iHv. € 7.910,00 bzw. bei der Zweitbeschuldigten zusätzlich zu den…
…Steuererklärungen verheimlicht mit dem Ziel, dass die Abgabenbehörde die Jahresumsatzsteuer erklärungsgemäß oder im Schätzungswege zu niedrig festsetzen möge) (§ 33 Abs.3 lit. a FinStrG, erste Alternative). Von einer versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs.1 FinStrG hingegen wäre zu sprechen, wenn ein Unternehmer vorsätzlich solcherart…
…übereinstimmenden Verantwortung hat er nämlich offensichtlich in Anbetracht des Liquiditätsengpasses des Unternehmens den Tatplan gefasst gehabt, einen vorübergehenden Finanzkredit vom Fiskus dadurch zu erzwingen, dass er gegenüber der Abgabenbehörde betreffend die Monate Juli bis Dezember 2002 die Vorauszahlungen bis zu den jeweiligen Fälligkeiten nicht entrichtete…
…auf irgendeine Weise erreicht, dass die bescheidmäßig festzusetzende Jahresumsatzsteuer zu niedrig festgesetzt wird (beispielsweise indem er die Einreichung der Jahressteuererklärung unterlässt in der Hoffnung, die Jahresumsatzsteuer werde von der Abgabenbehörde gar nicht oder im Schätzungswege im Ausmaß der unvollständigen Voranmeldungsdaten festgesetzt, und das Finanzamt tatsächlich…
…ihrer Entscheidungsfindung, die Vorauszahlungen nicht zu entrichten und die Mittel anderweitig zu verwenden, - naheliegenderweise - auch jeweils darüber nachgedacht hat, ob sie nicht zumindest die diesbezüglichen Voranmeldungen rechtzeitig einreichen sollte. Bedenkt man jedoch den Tatplan der W, vom Fiskus rechtswidrige, zumindest vorübergehende Abgabenkredite zu erzwingen, hätte…
…Variante) oder zu niedrig festgesetzt wird (vgl. § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG erste Variante; beispielsweise indem er die Einreichung der Jahressteuererklärung unterlässt in der Hoffnung, die Jahresumsatzsteuer werde von der Abgabenbehörde - bei grundsätzlicher Kenntnis des Abgabenanspruches - gar nicht oder im Schätzungswege im Ausmaß der…