IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Vorsitzende die Senatsvorsitzende ***15***, die Richterin ***14*** und die fachkundigen Laienrichter ***16*** und ***10*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, [...], vertreten durch Mag. Wolfgang Jantscher, Rechtsanwalt, Wastiangasse 1, 8010 Graz wegen der Finanzvergehen…
…mit dem Antrag an die Behörde zu wenden. Nach Mitteilung des Magistrates wurde dem Vertreter am 21.12.2021 durch die Behörde der Akt elektronisch zugestellt. **** Am 11.1.2022 wurde nach einem ersten Gespräch (Thema: Tatbegriff im Gebrauchsabgabegesetz) zwischen dem Vertreter und der Richterin…
…von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Lösung ergibt sich verfahrensgegenständlich aus der Formulierung eines Tatbegriffes/einer Verwaltungsübertretung zu einer Abgabenverkürzung nach dem Gebrauchsabgabegesetz. Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende ***31***, die Richterin ***32*** und die fachkundigen Laienrichter ***33*** und ***34*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***27*** wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des…
Die nächste Prüfung durch Herrn ***79*** erfolgte während des noch nicht abgeschlossenen Rechtsmittelverfahrens die erste Prüfung betreffend, wobei die Jahre 2011 und 2012 bereits erklärt waren, leider mit demselben Fehler die Rauchwaren betreffend. Das Jahr 2013 war zwar aufgebucht gewesen, auch mit demselben Fehler, jedoch…
Durch diese Handlungen hat sie die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO verletzt, da sie nicht alle für den Bestand oder Umfang der Umsatzsteuerpflicht und der Einkommensteuerpflicht bedeutenden Umstände wahrheitsgemäß offengelegt hat. Aufgrund der Abgabe von unrichtigen Erklärungen wurde die Steuerlast in den Umsatzsteuerbescheiden und…
"Rampenverkauf" heißt de facto auch "ohne Rechnung". Die dreistellige Nummer steht jeweils fix für einen speziellen Kunden, wir Telefonistinnen haben jeweils einen "Nummernblock", es kommt auch vor, dass Kunden nur so bestellen, das heißt gar nichts offiziell bestellen. Diese Listen, welcher Kunde welche 3stellige Nummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 3 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende ***15***, den Richter ***16*** und die fachkundigen Laienrichter ***17*** und ***18*** in der Finanzstrafsache gegen 1) ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, (Bf. 2) vertreten durch tws rechtsanwälte og, Josefstraße 13, 3100 St.Pölten…
…Tathandlungen der Unterlassung der Entrichtung dieser Abgabenschuldigkeiten bei deren Fälligkeit vor. VwGH 22.10.2015, Ro 2015/16/0029: Zu OGH 14.3.2014, 13 Os 10/13 k hält der Oberste Gerichtshof zum Tatbegriff fest: Das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit…
BESCHLUSS Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende***1***, die Richterin***2*** und die fachkundigen Laienrichter ***3*** und ***4*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Wolfgang Vacarescu, RA, Jakominiplatz 16/II, 8010 Graz wegen der Finanzvergehen der fahrlässigen…
Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Ausführungszeit für die Beschwerde - der Spruchsenat benötigte für die Ausfertigung des Erkenntnisses mehr als acht Monate - im Rahmen der Beschwerdeausführung lediglich die wesentlichen Eckpunkte der Beschwerde skizziert werden. Der Beschwerdeführer wird eine…
Auf Seite 13 des Urteils steht, dass die Angeklagten im Rahmen dieses Autohandels, jeweils für ihre Mitunternehmerschaft, in Deutschland Autos von diversen Händlern gekauft haben. Auf Seite 16 des Urteils steht dann jedoch der Satz, dass die Angeklagten diese Verkürzungen betreffend R.GmbH***1*** bzw…
Nach Aussage des B.F.***1*** als Geschäftsführer der Firma K1***1*** GmbH vom 22.05.2012 (Anlage 2) ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte R.S.***1*** ihm gegenüber als Geschäftswahrnehmender der R.GmbH***1*** aufgetreten ist. R.S.***1*** soll sich in diesem…
Eine Voraussetzung für das Bewirken einer Abgabenverkürzung durch Nichterfüllung einer Erklärungs-, Anmelde- oder Anzeigepflicht ist somit, dass der Abgabenbehörde die Entstehung des Abgabenanspruches K3***1*** nicht bekannt geworden ist. Dies ist zB dann der Fall, wenn das Finanzamt von der Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit nichts…
…Abgabenhinterziehung neben der Person des Verdächtigen die Angabe von Abgabenart und Zeitraum mit entsprechendem Sachverhaltsbezug. Die sachverhaltsmäßige Konkretisierung muss aber nicht alle unterhalb der Ebene des Tatbegriffs gelegenen Unrichtigkeiten umfassen. Wird also eine Verfolgungshandlung ein bestimmtes Veranlagungsjahr betreffend wegen des Verdachtes der Verkürzung von Umsatzsteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Mag. Gerhard Groschedl als Senatsvorsitzender des Finanzstrafsenates Graz 3 in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Gernot Karl Thonhauser, Petersgasse 128a Tür 1, 8010 Graz, wegen der Finanzvergehen der Beteiligung an der Abgabenhinterziehung…
Abgesehen davon, dass der Erstbeschuldigte in der Verhandlung am 4. Juni 2019 angab, zu wissen, dass in Österreich ein Tabakmonopol besteht (ON 2, Seite 9 der Niederschrift vom 4. Juni 2019), er 1.000 Stück Zigarren selbst konsumiert und die restlichen Zigarren mit einem Preisaufschlag…
Die gemäß § 20 Abs 1 und 2 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe mit 75 Tagen bemessene Ersatzfreiheitsstrafe beim Erstbeschuldigten und mit 20 Tage bemessene Ersatzfreiheitsstrafe beim Zweitbeschuldigten entspricht ihrem jeweiligen Verschulden und dem Überwiegen der Milderungsgründe. Eine niedrigere Strafbemessung kam vor dem…
…Fahrlässigkeit vorliegen, jedoch wäre dies im Zusammenhang mit dem Tatbegriff - kleinste nicht mehr teilbare Einheit ist die Verkürzung einer bestimmten Abgabe für einen bestimmten Tatzeitraum - in einem Strafverfahren lediglich bei einer Strafbemessung zu berücksichtigen und spielt diese Annahme in diesem Abgabenverfahren keine entscheidende Rolle, da…
…Wiener Gebrauchsabgabegesetz 1966 dauert die Übertretung so lange an, bis die Abgabenbehörde die Gebrauchsabgabe bescheidmäßig festsetzt. Zum Tatbegriff bei Verkürzungen der bescheidmäßig festzusetzenden jährlichen Abgaben: Tat ist die Verkürzung einer bestimmten Abgabe für einen bestimmten Zeitraum. Die Verkürzungshandlung liegt in der Unterlassung der Antragstellung auf…