IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde der Bf., Wien, vertreten durch Dr. Michael Velik, Florianigase 1/6, 1080 Wien, gegen das Erkenntnis der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 24. Jänner 2018, MA 67…
…bezieht, und sorgepflichtig für eine zwischenzeitig 12-jährige Tochter und seine Ehefrau ist. Als erschwerend ist das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen zu werten. Unter Berücksichtigung dieser Strafzumessungsgründe und der Tatsache, dass aufgrund des Verfalls der Fahrzeuge laut zugrundeliegenden Abgabenbescheiden die Eingangsabgabenschuld bei rechtskräftigem Verfall gemäß Art…
…Eine weitere Herabsetzung der Strafe kommt unter Bedachtnahme auf die vorangeführten Strafbemessungsgründe und auch im Hinblick auf die spezial- und auch generalpräventive Funktion (wie im Straferkenntnis ausgeführt) der Verwaltungsstrafe nicht in Betracht. Die Strafhöhe für Delikt 2 bei Annahme durchschnittlicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse und unter…
…2006, § 19 Verwaltungsstrafgesetz 1991), erläutert diese näher und führt die für den vorliegenden Fall maßgeblichen Strafbemessungsgründe an. Die Zustellung des Straferkenntnisses erfolgte an die Adresse der Bf in Salzburg. Die Bf. erhob mit Brief vom 13. Mai 2024 fristgerecht Beschwerde gegen das Straferkenntnis vom 30…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bw., wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 21…
Am 15. Dezember 2006 waren dem Beschuldigten Formulare zur Abgabe der Umsatz- und Einkommensteuererklärung für das Veranlagungsjahr 2006 zugesandt worden. In Anbetracht der ursprünglichen steuerlichen Vertretung war der Beschuldigte auch in der Quotenregelung zur Abgabe der Steuererklärungen erfasst gewesen - ein Umstand, der mit der Beendigung…
Betreffend den Lohnzahlungszeitraum Juli 2011 hätte B als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der C-GmbH bis zum Ablauf des 15. August 2011 Lohnsteuern in Höhe von € 303,83, Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen in Höhe von € 219,90 und Zuschläge zu diesen in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 2, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen MJ, Gastwirt, geb. am 19XX, whft. in G, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes…
…war die Geldstrafe daher allein aus diesem Grund um ca. ein Drittel (€ 1.666,67) zu reduzieren. Unter Berücksichtigung der nunmehr festgestellten weiteren Strafzumessungsgründe war somit eine Geldstrafe von € 3.000,00 als angemessen festzusetzen, wobei die Unterschreitung der Mindestgeldstrafe von 10% (ca…
…bei der Bemessung von Geldstrafen zu berücksichtigen. Die Bemessung der Strafe ist eine Ermessensentscheidung der Behörde, die nach dem vom Gesetzgeber in § 19 VStG festgelegten Kriterien vorzunehmen ist und muss unter Bedachtnahme auf die Strafbemessungsgründe vertretbar erscheinen (vgl. VwGH 06.04.2005, 2003/04/0031…
…richtet sich allein nach § 33 Abs. 5 FinStrG und den allgemeinen Strafzumessungsgründen, sodass die gewerbsmäßige Vorgangsweise (die unverändert vorliegt) "nur" als erschwerend zu werten ist. Aufgrund der eingetretenen absoluten Verjährung errechnet sich aus den strafbestimmenden Wertbeträge für 2010: € 9.372,72; für 2011: €…
…Strafe ist eine Ermessensentscheidung der Behörde, die nach den vom Gesetzgeber in § 19 VStG festgelegten Kriterien vorzunehmen ist, allerdings muss die verhängte Strafe unter Bedachtnahme auf die Strafbemessungsgründe vertretbar erscheinen (VwGH 06.04.2005, 2003/04/0031, VwGH 17.02.2015, Ra 2015/09/0008)…
…von der Behörde zu schätzen. Auf Grund ihres Alters war von durchschnittlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen auszugehen Eine gesetzliche Sorgepflicht konnte mangels jeglicher Hinweise nicht angenommen werden. Unter Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und den bis zu EUR 365,00 reichenden Strafsatz, den Unrechtsgehalt der Tat und…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Mag.a Heidi Blum und Dr. Peter Wassermann als weitere Mitglieder des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Verwaltungsstrafsache gegen den Beschuldigten B, Straße-Beschuldigter, 1210 Wien, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß §§ 5 Abs. 1 und 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, in der geltenden Fassung, in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Verwaltungsstrafsache gegen Name-Beschwerdeführer, Wohnadresse-Beschwerdeführer, betreffend Verwaltungsübertretung gemäß § 3 Abs 1 Kontrolleinrichtungenverordnung in Verbindung mit § 4 Abs 3 Parkometergesetz 2006 über die Beschwerde des Beschuldigten vom 23. November 2014 gegen das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ri. in der Finanzstrafsache gegen A., geb. am Zahl in Adr., wohnhaft Adresse, vertreten durch Rechtsanwalt, wegen Verzollungsumgehung gemäß § 36 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 28.6.2016…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 8 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dipl. Ing. Christoph Bauer und KR Ing. Günther Pitsch als weitere Mitglieder des…
…bisherige ordentliche Lebenswandel; erschwerend: kein Umstand. Bei Bedachtnahme auf diese Strafbemessungsgründe und die Täterpersönlichkeit ist die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Entscheidung über die Kosten beruht zwingend auf der angezogenen Gesetzesstelle.“ Dagegen richtet sich die fristgerechte Beschwerde vom 27. März 2015 mit…
…als mildernd, als erschwerend mehrere einschlägige verwaltungsrechtliche Vormerkungen zu werten. Unter Bedachtnahme auf die Strafzumessungsgründe und den bis zu 365 Euro reichenden Strafsatz sowie den Unrechtsgehalt der Tat ist die verhängte Geldstrafe als angemessen zu betrachten. Der Ausspruch über die Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens ist im §…