1.2 Stiftungen als Steuersubjekte (§ 1 KStG 1988) 1.2.1 Stiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz (PSG) Rz 3: Stiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz, in der Folge Privatstiftungen genannt, sind nach § 1 PSG eigentümer- und mitgliederlose Rechtsträger, denen vom Stifter Vermögen gewidmet wird, um durch dessen Nutzung…
…bilden, weil er - mangels anderer betrieblicher Tätigkeit - 2020 keine Verluste erwartet. Rz 3915: Eine steuersubjektübergreifende Berücksichtigung der COVID-19-Rücklage ist auch bei Betriebsübertragungen im Wege von Umgründungen ausgeschlossen. Beispiel 3: Die U-GmbH wird zum 31.12.2019 auf die natürliche Person A umgewandelt…
…Person, nämlich die öffentlich-rechtliche Körperschaft existiert. Daher hat ein Körperschaftsteuerbescheid unmittelbar an den Betrieb gewerblicher Art als Bescheidadressat zu ergehen. Hat eine Körperschaft öffentlichen Rechts mehrere Betriebe gewerblicher Art, ist jeder dieser Betriebe ein eigenes Steuersubjekt. Unternehmer im Sinne des UStG 1994, BGBl. Nr…
2. Die Privatstiftung als Steuersubjekt (§ 1 KStG 1988) 2.1 Allgemeines Rz 20: Privatstiftungen sind als inländische eigentümerlose juristische Personen des privaten Rechts Körperschaftsteuersubjekte und Zurechnungssubjekte für die von ihnen erzielten Einkünfte (Trennungsprinzip), unabhängig davon, in welchem Ausmaß der Stifter bzw. die Begünstigten auf die…
C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992) Rz 1470: Steuerschuldner ist die Person, für die das Kraftfahrzeug zugelassen ist (siehe aber auch Rz 1471). Kraftfahrzeuge dürfen nur zugelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er der rechtmäßige Besitzer des Kraftfahrzeuges ist oder das Kraftfahrzeug auf…
…ersuchen um Rücküberweisung dieses Betrages und führen aus, dass weder dem Verstorbenen noch Ihnen als Erben diese Verkäufe zugerechnet werden können. Dazu wird ausgeführt: Die Verlassenschaft als solche gilt als juristische Person und damit grundsätzlich als selbständiges Steuersubjekt. Sie existiert nur bis zur Einantwortung an…
Der BF bringt zusammengefasst vor, dass die Immobilienveräußerung von der juristischen Person "Verlassenschaft nach ***2***" durchgeführt worden sei, die ihrerseits selbst Steuersubjekt sei. Die Verkäufe seien vor der Einantwortung erfolgt, der BF sei nie als Verkäufer aufgetreten. Er habe kein Eigentum an den verkauften Liegenschaften…
…bezeichnen ist. II. Anfechtungserklärung: Das Erkenntnis wird in seinem gesamten Inhalt vollinhaltlich angefochten. III. Zur Unzuständigkeit des Senats: Bei der Firma R.GmbH***1*** handelt es sich unstrittig um ein Steuersubjekt, welches nicht in den Bereich des Finanzamtes Graz-Stadt fällt, welches in Wien ansässig…
…Sollte man die Feststellungen des Senats in diese Richtung lesen, so wären Steuersubjekt die R.GmbH***1*** sowie die Firma A.KG***1***. Dem Erkenntnis lässt sich auch nicht entnehmen, dass der Beschwerdeführer im eigenen Namen oder für die R.GmbH***1*** oder die A…
Auf Seite 13 des Urteils steht, dass die Angeklagten im Rahmen dieses Autohandels, jeweils für ihre Mitunternehmerschaft, in Deutschland Autos von diversen Händlern gekauft haben. Auf Seite 16 des Urteils steht dann jedoch der Satz, dass die Angeklagten diese Verkürzungen betreffend R.GmbH***1*** bzw…
Nach Aussage des B.F.***1*** als Geschäftsführer der Firma K1***1*** GmbH vom 22.05.2012 (Anlage 2) ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte R.S.***1*** ihm gegenüber als Geschäftswahrnehmender der R.GmbH***1*** aufgetreten ist. R.S.***1*** soll sich in diesem…
…80/08a, 13 Os 76/08p, 13 Os 69/08h, 13 Os 16/08i und 13 Os 14/08w) wird - bezogen auf ein Steuersubjekt - mit Abgabe einer unrichtigen Jahressteuererklärung unabhängig von der Höhe des Hinterziehungsbetrags ein Finanzvergehen (§ 1 Abs. 1 FinStrG) der Abgabenhinterziehung nach § 33…
…einen handelt es sich bei der GmbH, die nach nicht näher nachprüfbarer Darstellung des Bw. zum Vorsteuerabzug berechtigt sei, um ein vom Bw. verschiedenes Steuersubjekt. Da die Umsatzsteuerzahlungsverpflichtung des Bw. von der Vorsteuerabzugsberechtigung der GmbH nicht berührt wird, kommt eine Betrachtungsweise, wonach ein dem Bw…
1. Persönliche Steuerpflicht (§§ 1 bis 4 KStG 1988) 1.1 Körperschaftsteuersubjekte (§ 1 KStG 1988) Rz 1: Körperschaftsteuerpflichtig sind gemäß § 1 Abs. 1 KStG 1988 nur Körperschaften. Das Gesetz bezieht auch Betriebe gewerblicher Art (Rz 64 bis 88) und die nichtrechtsfähigen Gebilde gemäß § 1 Abs. 2…
3. Steuerschuldner (1) Steuerschuldner ist gemäß § 3 Z. 2 KfzStG 1992 diejenige Person, die das Kraftfahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet. Als Steuerschuldner wird daher regelmäßig diejenige Person anzusehen sein, die das Kraftfahrzeug zum Zeitpunkt des Grenzübertrittes lenkt. (2) Tritt in der…
3. Die Besteuerung der eigennützigen Privatstiftungen (§§ 7 und 13 KStG 1988) 3.1 Einkommen 3.1.1 Allgemeines Rz 24: Als Körperschaftsteuersubjekt hat die eigen- oder gemischtnützige Privatstiftung nach § 7 Abs. 1 KStG 1988 das Einkommen zu versteuern, das ihr zuzurechnen ist und das sie…
…nicht. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 21.9.2006, 2006/15/0236 erkannt, dass die Anspruchsvoraussetzungen für die IZP für jedes Steuersubjekt getrennt zu beurteilen sind. In diesem Erkenntnis hat der VwGH ausgesprochen, dass auch (konzernmäßig verbundene) Kapitalgesellschaften nicht für Zwecke der Berechnung…
…15% eingeschränkt ist. Eine solche estnische Dividendensteuer wäre wohl auf die mit 25% begrenzte österreichische Sondereinkommensteuer des Gesellschafters anrechenbar, würde sie erhoben. Wird aber nur eine estnische Körperschaftsteuer (Steuersubjekt ist die estnische Kapitalgesellschaft), nicht aber eine Dividendensteuer (Steuersubjekt wäre der Gesellschafter) erhoben, kann daher keine…
weitere GZ. RV/6300019/2014 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Michael Schrattenecker und die fachkundigen Laienrichter Mag. Bernadette Reichl und Mag. Gottfried Warter in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx…
…die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Vor der Ermittlung der Einkünfte und der Berechnung des Einkommens ist zu klären, in welcher Form die Zurechnung von Einkünften zu den Steuersubjekten erfolgt. Mit Zurechnung ist die persönliche Zurechnung zu jenem Steuersubjekt gemeint, das die Marktleistung tatsächlich bewirkt…