Fragenübersicht 1. Befugnis zur Offenbarung und Verwertung von Umständen, die im Zuge eines Außenprüfungverfahrens bekannt wurden (§ 48a BAO)? 2. Berufung auf eine erteilte Vollmacht mittels eines Telefax (§§ 83, 86a BAO)? 3. Verlängerung der Verjährungsfrist bei Verneinung eines Dienstverhältnisses (§ 47 EstG 1988, § 209 Abs. 1 BAO…
…Geheimhaltung der begehrten Informationen entgegen. Das Zollamt argumentiert, dass die erbetenen Auskünfte auf Grund des in § 48a BAO normierten Steuergeheimnisses nicht erteilt werden dürfen. Die Bf. tritt dieser Ansicht entschieden entgegen und bemängelt u.a., dass das Zollamt auf den von ihr vorgetragenen Umstand nicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw, vertreten durch Mag. Dr. Lisbeth Rogy, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1030 Wien, Geusaugasse 39/8, vom 25. August 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10, vertreten durch Hofrat Mag. Christian Wolf, vom 24. Juli…
…nur soweit unkenntlich zu machen, als es die berechtigten Interessen der Parteien an der Geheimhaltung dieser Daten gebieten (wie etwa Umstände des Privat- und Familienlebens, Steuergeheimnis), ohne hiedurch die Verständlichkeit der Entscheidung zu beeinträchtigen. (3) Eine Veröffentlichung hat zu unterbleiben, wenn im Einzelfall wesentliche Interessen…
…dass am 26. März 2019 eine vollständige Akteneinsicht stattgefunden haben soll. Erhebliche Teile des Aktes wurden ausgenommen, weil ansonsten der Steuergeheimnis verletzt werde. Unzulässige geheime Beweismittel können daher nicht ausgeschlossen werden. Ergänzend ist festzuhalten, dass die belangte Behörde in den telefonischen Nachfragen der steuerlichen Vertretung…
…Vollmacht" tituliertes und mit 26.5.2008 datiertes Schriftstück angeschlossen, nach dessen Inhalt der Abgabenschuldner jedoch das Finanzamt Linz lediglich von der Verpflichtung zur Wahrung der Verschwiegenheitspflicht und des Steuergeheimnisses gegenüber der Berufungswerberin entbunden hat. Die Erteilung einer Vertretungsmacht durch den Abgabenschuldner an die Berufungswerberin…
…nur soweit unkenntlich zu machen, als es die berechtigten Interessen der Parteien an der Geheimhaltung dieser Daten gebieten (wie etwa Umstände des Privat- und Familienlebens, Steuergeheimnis), ohne hiedurch die Verständlichkeit der Entscheidung zu beeinträchtigen. (3) Eine Veröffentlichung hat zu unterbleiben, wenn im Einzelfall wesentliche Interessen…
…als Beschwerdeargument geltend gemacht. Denn es liegt bei Frau **AB1** ein schwerwiegender Verfahrensfehler durch Verletzung von Verfahrensvorschriften vor. Es wurde das Amtsgeheimnis und Steuergeheimnis verletzt. Angelegenheiten des Vergehens nach WiEReG dürfen nicht gleichsam mit Angelegenheiten wegen Verkürzung von DB und LSt samt Zuschlägen verhandelt werden…
…147 BAO 130 2.4. Abänderung von Daten aus dem amtlichen Kontenregister 130 2.5. Prüfung der Ehegattin sowie einer Firma ohne Prüfungsauftrag und Ausfolgung der Unterlagen unter Verletzung des Steuergeheimnis an KR ***2*** 133 3. GUTACHTEN 134 3.1. Zur Aufbauorganisation der Finanzämter 134…
…die Arbeit der Betriebsprüfung auch vom VwGH überprüft und abgesegnet worden. Dazu kommt noch: Wie hätte der Beschuldigte zur Sachaufklärung wirksam beitragen können, wenn er mangels jedweder Information über die Vergleichsbetriebe und die dortigen Verhältnisse (Stichwort: Steuergeheimnis; § 48a BAO) nicht einmal sein Parteiengehör wahren konnte…
…Öffentlich belegbar sei diese Verwaltungspraxis freilich nicht, weil die einzelnen Fälle dem Steuergeheimnis unterliegen. Mit dieser Rechtfertigung wird sich der Rechnungshof konfrontiert sehen; auch sie hält aber einer Überprüfung nicht stand. Bestehende Verwaltungspraxis Entgegen dem BMF werden nach der bestehenden Verwaltungspraxis satzungsgemäße Zuwendungen sehr wohl…
…dem amtlichen Kontenregister vom 21.2.2018 Ungesetzliche Prüfung meiner Ehegattin sowie einer unbeteiligten Firma ohne jedweden Prüfungsauftrag und überdies Ausfolgung der Unterlagen unter Verletzung des Steuergeheimnisses Gesetzwidrige Verweigerung der Akteneinsicht und Verletzung des Parteiengehörs Unzulässige Methodik der bisherigen Prüfungshandlungen mit aktenwidrigen Annahmen sowie unrichtigen…
… 284 BAO) beantragt. Es werde beantragt, aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Wahrung des Steuergeheimnisses) die Öffentlichkeit gemäß § 285 Abs. 3 BAO von der Verhandlung auszuschließen. Ein telefonisches Ersuchen des Finanzamtssachbearbeiters, 1) mit welchem Kfz der Bf zur Arbeit gefahren sei, 2) wann Dienstschluss gewesen sei, 3) welches…
…Steuerbelange unter Verletzung des Steuergeheimnisses zusammengelegt worden seien und der Vorauszahlungsbescheid 2011 vom 19.8.2011 ohne Aufhebung des Vorauszahlungsbescheides 2011 vom 17.8.2011 erlassen worden sei. Die Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 2006 bis 2009 und gegen den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid vom 19.8.2011 wurde…
…erfolgt. Es wird beantragt, dass eine mündliche Verhandlung erfolgt. Es wird beantragt, dass aus dem berücksichtigungswürdigen Grund die Wahrung des Steuergeheimnisses die Öffentlichkeit gemäß § 285 a 3 BA0 von der Verhandlung ausgeschlossen wird." Zu den am 2. April 2007 ergangenen Einkommensteuerbescheiden betreffend die Jahre 2001…
…Vergleichsgrundstücke verwiesen, aus deren Kaufpreisen sich ein Durchschnittswert in Höhe von 201,57 €/m2 ermittelte; die Nennung der Vergleichsgrundstücke im Einzelnen ist an dieser Stelle wegen der Wahrung des Steuergeheimnisses nicht möglich) wie auch von informierter dritter Seite [lt. Auskunft der Marktgemeinde L, Vermögensverwaltung…
…Eine Anfrage an das Finanzamt betreffend Seriösität der Fa hätte zu keiner zufrieden stellenden Auskunft geführt, da das Finanzamt auf Grund des Steuergeheimnisses keine Firmendaten zur Verfügung stellen könne. Es liege daher folgender Sachverhalt vor: 1. Es sei eine Leistung an einen Subuntrnehmer beauftragt worden…
…Der Nachweis der Vermietungsabsicht sei nicht gelungen. Es seien weitere Projekte aufgezählt worden. Diese anderen Projekte würden dem Datenschutz und dem Steuergeheimnis unterliegen . Art und Umfang der Tätigkeit könne nicht mit dem Unternehmen der Bf verglichen werden. Es sei die Wahrscheinlichkeit der steuerpflichtigen Vermietung genauso…
…der Stellungnahme wird bereits vorgebracht, dass eine Abhaltung des Finanzstrafverfahrens gegen den Verband ***Bf2*** gemeinsam mit der ***Bf1*** gesetzlich nicht gedeckt sei, weil damit das Amtsgeheimnis oder Steuergeheimnis verletzt würde. Belange der ***Bf2*** berührten Belange der ***Bf3*** nicht, daher werde gegen die ausgeschriebene Verhandlung dieser…
…die Abhaltung des Finanzstrafverfahrens gegen den ***Bf2*** gemeinsam mit der Fa. ***Bf1*** gesetzlich nicht gedeckt oder möglich ist, weil damit das Amtsgeheimnis oder Steuergeheimnis verletzt wird. Belange der ***Bf2*** berühren Angelegenheiten der ***Bf3*** nicht. Der betroffene Verband ***Bf2*** erhebt daher zur ausgeschriebenen gemeinsamen Verhandlung entsprechende…