…04.02.2017) brachte der Bf. vor: "Das Unternehmen DG2 hat mir mitgeteilt, dass es mit dem FA die Vereinbarung gibt, dass die Sonstigen Bezüge bzw. steuerfreien Bezüge gem. Lohnzettel anerkannt werden. Ich ersuche daher um Berichtigung." 5. Der eingebrachte Vorlageantrag vom 04.02.2017…
…dass steuerfreie Bezüge einem Anspruch auf Familienbeihilfe nicht entgegenstehen. Im Hinblick auf das Erkenntnis des VwGH vom 22.2.2000, 94/14/0164) haben bei Prüfung des durch § 6 Abs. 5 FLAG 1967 vorausgesetzten Unterhaltsanspruches des Kindes steuerfreie Bezüge, somit das durch diese Bezüge allenfalls…
…3(2) EStG 88 angewendet. "Erhält ein Steuerpflichtiger steuerfreie Bezüge im Sinne des Abs.1 Zi.5 lit.a (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) nur für einen Teil des Kalenderjahres, so sind die für das restliche Kalenderjahr bezogenen laufenden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§41(4) EStG) für…
…zu erheben. Entscheidungsgründe 1. Der Bw. bezog im Veranlagungsjahr 2002 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (NSA), sonstige Einkünfte und Arbeitslosengeld. Die steuerfreien Bezüge (versicherungsmäßiges Arbeitslosengeld gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988) lösten bei Durchführung der Veranlagung eine besondere Berechnung nach § 3 Abs…
…nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde. Zweck dieser Regelung - so die Erläuterungen zur Regierungsvorlage - ist es, einen rechtspolitisch unerwünschten Effekt zu beseitigen, der sich ergibt, wenn die steuerfreien Transferleistungen in einem Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) mit anderen, steuerpflichtigen Einkünften zusammentreffen…
…deswegen geringer besteuert werden, weil der Steuerpflichtige während eines Teiles des Jahres statt der Arbeitseinkünfte steuerfreie Geldleistungen im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 22 lit. b EStG 1988 bezogen hat. Es war daher wie aus dem Spruch ersichtlich ist zu entscheiden. Graz, am 20.…
…solchen Hosen, die zur üblichen Straßenkleidung zählen? 3) Laut Ihrem Lohnzettel (von der Bäckerei C) für das Streitjahr 2001 erhielten Sie auch steuerfreie Bezüge in Höhe von 91.891 öS. Fragen: Worum handelt es sich hierbei? Ist darin auch eine Trennungszulage oder ähnliches enthalten? Wenn…
…1988 ist daher gegeben. Daneben wurde vom Unabhängigen Finanzsenat eine Kontrollrechnung durchgeführt, wie hoch die Einkommensteuer bei gleichzeitiger Besteuerung auch der steuerfreien Bezüge wäre und diese der Einkommensteuer aufgrund der Hochrechnung gegenübergestellt. Im gegenständlichen Fall ergibt die Hochrechnungsvariante ein niedrigere Steuerschuld als bei Besteuerung auch…
…Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz brachte die Bw. vor, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Notstandshilfe seien zwar steuerfrei, trotzdem würden diese Bezüge aber der Besteuerung unterzogen. Für diese Art der Berechnung fehle das Verständnis, da sie bis September 2004 tatsächlich krank bzw…
…Sonderzahlungen entfallen, von diesen Sonderzahlungen abzuziehen und können nicht als Werbungskosten bei den zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünften berücksichtigt werden.Die Berufung gegen die Einkommensteuer des Jahres 2001 war daher in diesem Punkt abzuweisen. Berücksichtigung der Überstundenzuschläge in voller Höhe als steuerfreie Bezüge:Gemäß §…
…falls der Steuerpflichtige steuerfreie Bezüge ua. im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 (das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen) nur für einen Teil des Kalenderjahres erhält, die für das restliche Kalenderjahr bezogenen laufenden Einkünfte…
…falls der Steuerpflichtige steuerfreie Bezüge ua. im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 (das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen) nur für einen Teil des Kalenderjahres erhält, die für das restliche Kalenderjahr bezogenen laufenden Einkünfte…
…für ihre Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen haben, Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 144/2001 sind, falls der Steuerpflichtige steuerfreie Bezüge ua. im Sinne des …
…falls der Steuerpflichtige steuerfreie Bezüge ua. im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 (das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen) nur für einen Teil des Kalenderjahres erhält, die für das restliche Kalenderjahr bezogenen laufenden Einkünfte…
…Vom 1. Jänner bis zum 30. Juni 2001 habe sie Arbeitslosengeld (das ja steuerfrei sei) und nur die Pension nach ihrem verstorbenen Mann von 872,68 € (12.008,30 S) monatlich bezogen. Erst ab 1. Juli 2001 habe sie 17.808,54 € [gemeint…
…Dies gilt analog auch für Familienheimfahrten, deren Kosten von dritter Seite (zB Konzernunternehmen) getragen werden. Andere nicht steuerbare Leistungen des Arbeitgebers nach § 26 EStG 1988 (zB Tages- und Nächtigungsgelder) oder steuerfreie Bezüge nach § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 können für eine begünstigte Auslandstätigkeit…
…Karenzurlaub geringere oder gar keine Bezüge ausbezahlt worden, ist die Beurteilung von dem Zeitraum zurückgehend vorzunehmen, für den letztmalig die vollen laufenden Bezüge angefallen sind. Bei der Berechnung der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate gemäß § 67 Abs. 6 EStG 1988 können steuerfreie Bezüge gemäß …
…B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe: Der Beschwerdeführer (Bf.) hat nachstehende steuerfreie Bezüge (Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe) im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 nur für einen Teil des Kalenderjahres bezogen: | AMS | 15.3.2012-1.8.2012 | 140…
…steuerpflichtigen Bezüge aus der Umrechnungsbasis auszuscheiden. Mit der vom Finanzamt erlassenen Berufungsvorentscheidung wurde der Kinderfreibetrag und das Pendlerpauschale berücksichtigt und die Einkommensteuer mit einer Gutschrift von € 53,00 festgesetzt. In der Bescheidbegründung wurde vom Finanzamt folgendes angeführt: Sie haben im Jahr 2011 steuerfreie Einkommensersätze…
…D. wurden lediglich in Höhe eines Betrages von 5.240 S berücksichtigt, da diese Kosten das höchstzulässige Pendlerpauschale von 2.400 S monatlich nicht übersteigen dürften und zudem "um steuerfreie Bezüge wie Tagesgebühren zu kürzen" gewesen seien. Der Bw. erhob gegen den Einkommensteuerbescheid 1999 Berufung…