Werden in Deutschland ansässige Lehrkräfte von einer österreichischen Akademie mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Österreich an bis zu 5-tägigen Seminaren mitzuwirken, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, darnach, ob diese Tätigkeit als…
…5 Abs. 4 DBA-Schweiz oder auch eines im Rahmen des außerordentlichen Tätigkeitsbereiches agierenden unabhängigen Vertreters im Sinn von Artikel 5 Abs. 5 DBA-Schweiz zukommt. Nehmen an den Seminarveranstaltungen vorsteuerabzugsberechtigte österreichische Psychotherapeuten teil, so können insoweit die Umsatzsteuerfreistellungen gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 800…
Veranstaltet eine deutsche öffentlich-rechtliche Kammerorganisation in Österreich ein mehrtägiges Seminar, dann sind die nach Österreich entsandten Dienstnehmer dieses deutschen Rechtsträgers gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland selbst dann von der steuerlichen Erfassung der anteiligen deutschen Bezüge freizustellen, wenn in dem betreffenden Jahr andere Inlandseinkünfte in…
Werden von einem schweizerischen Rechtsanwalt in Österreich Seminarveranstaltungen im psychologisch-pädagogischen Bereich (Persönlichkeitsentwicklung) veranstaltet und zu diesem Zweck für die Zeitdauer des jeweiligen Seminars in Hotels in diversen Städten bis zu 14 Tage Räumlichkeiten angemietet, so wird hiedurch weder nach innerstaatlichem Recht (§ 29 BAO) eine…
Ist der einzige Betriebsgegenstand einer österreichischen Erwerbskommanditgesellschaft die Veranstaltung von Seminaren zur Mitarbeiterschulung von Banken und Versicherungen in Fragen der Verkaufstechnik und ist deren Tätigkeit als ausschließlich freiberuflich einzustufen, so richtet sich das Besteuerungsrecht für den in Deutschland ansässigen Kommanditisten nach Artikel 8 DBA-Deutschland…
Wird ein in Österreich ansässiger Managementtrainer von deutschen Unternehmen mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Deutschland Managementseminare abzuhalten, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, danach, ob diese Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende…
…eine deutsche Bildungsakademie, die in der Rechtsform eines Vereines geführt wird und in Österreich über keine Betriebstätte verfügt, Dienstnehmer und freiberufliche Mitarbeiter als Vortragende zu österreichischen Seminarveranstaltungen, so unterliegen die hiefür vereinbarungsgemäß von dem österreichischen Seminarveranstalter an die Akademie zu leistenden Vergütungen gemäß § 99 EStG…
Schließt ein in der Behindertenbetreuung tätiger gemeinnütziger österreichischer Verein mit deutschen, niederländischen und schweizerischen Fachkräften Werkverträge ab, auf Grund derer diese kurzfristige Seminarveranstaltungen in österreichischen Schulungsheimen abhalten, wobei bisher von den Honoraren, nicht aber von den Aufenthalts- und Reisekosten ein Steuerabzug nach § 99 EStG vorgenommen…
…weil zB festgestellt wird, dass über diese Büros die Anmeldungen für die in Hotels stattfindenden Seminarveranstaltungen erfolgen, dh. wenn diese Büros in den "Produktverkauf" (=Vermarktung der von der österreichischen Gesellschaft entwickelten gesundheitsfördernden Verhaltensweisen im Weg von Seminarveranstaltungen) unmittelbar eingeschaltet sind. 29. April 2002 Für den…
…und sportlichen Veranstaltungen Wirkung zu verschaffen. In diesem Sinn würde seitens des BM für Finanzen kein Einwand dagegen zu erheben sein, die Erlaßregelungen auch bei Abhaltung von inländischen Kongreß- und Seminarveranstaltungen sinngemäß anzuwenden. 17. November 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…dass kein Einwand dagegen erhoben würde, die Erlassregelungen auch bei Abhaltung von inländischen Kongreß- und Seminarveranstaltungen sinngemäß anzuwenden. Der guten Ordnung halber müsste aber das zuständige Finanzamt unter Vorlage dieser EAS-Auskunft um Zustimmung (die auch stillschweigend erteilt werden kann) zu dieser Vorgangsweise ersucht werden…
…2***). Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter war in den Streitjahren ***3***, geb. ***4***. Als Gegenstände des Unternehmens wurden gewerbliche Seminarveranstaltungen aller Art, insbesondere für Vermögens- und Finanzplanungs- und Beratungsseminare, gewerbliche Vermögensberatung mit Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen in der Form Versicherungsmakler und Berater in…
…des Semesters (zu dessen Beginn er jeweils neu angestellt werde), ungefähr acht Stunden pro Woche an der Universität auf, um in den Seminarräumen Seminarveranstaltungen durchzuführen. Er verfüge am Institut über keinen eigenen Arbeitsplatz. Das Zentrum seiner beruflichen Tätigkeit sei das in der Wohnung liegende Arbeitszimmer…
…Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Viktoria Blaser, Mag. Belinda Maria Eder und Felicitas Seebach im Beisein des Schriftführers FOI Ingrid Pavlik über die Berufung der GmbH., Seminarveranstaltungen, W., vertreten durch Dkfm. Karl Rausch, Steuerberater, 1090 Wien, Liechtensteinstr…
…abziele (Berufswechsel von der bisherigen Haupttätigkeit zu einer anderen Haupttätigkeit aus welcher der überwiegende Teil der Einkünfte erzielt wird. Weiters würden Kosten für Kurse und Seminarveranstaltungen, die auch bei nicht in der Berufssparte tätigen Personen von allgemeinem Interesse oder zumindest für einen nicht fest abgrenzbaren…
…20 % USt € 216,67 vom 26.11.2004. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 12. Mai 2011 führte das Finanzamt wie folgt aus: "Kosten für Seminarveranstaltungen, die auch bei nicht in der Berufssparte tätigen Personen von allgemeinem Interesse oder zumindest für einen nicht fest abgrenzbaren…
…Seminare. Als Lehrerin hat Frau Kollegin E. L. um ihre Fort- und Weiterbildung bestrebt zu sein (siehe Landeslehrerdienstrechtsgesetz LDG) und kommen diese über eine verbesserte Methodik und Didaktik letztlich den zu unterrichtenden Kindern zugute. Die Seminarveranstaltungen erfolgten seitens des Päd. Instituts bzw. durch schulnahe Einrichtungen…
…Beigelegt war eine Veranstaltungszusage des Pädagogischen Instituts der Stadt Wien für den Zeitraum 19.8. bis 1.9.2005. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung mit folgender Begründung: "Kosten für Seminarveranstaltungen, die auch bei nicht in Ihrer Berufssparte tätigen Personen von allgemeinem Interesse oder zumindest…
…dass die Bw. die Inhalte der in ihren beiden Kursen "Three in One Concepts" und "Chinesische Energiearbeit" erworbenen Inhalte in der Ausführung ihrer Tätigkeit anwenden könne. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung. Kosten für Seminarveranstaltungen, die von allgemeinem Interesse oder zumindest für einen nicht fest…
…weil B. mit seinen Seminarveranstaltungen zur Schulung und Weiterbildung der A.-Berater seiner Organisation D. und den umliegenden Orten in den 15 Jahren zuvor rund 2 Millionen Nächtigungen brachte. Weiters gibt es in der Österreichischen Wirtschaftskammer seit mehr als 10 Jahren für die Warenpräsentatoren ein…