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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2049

Ausländische Informationsstellen für Gesundheitsseminare

geltende FassungEAS-AuskunftB 13/1-IV/4/02vom 29.04.2002

Wortlaut laut Findok

Eröffnet eine österreichische Kapitalgesellschaft, die sich mit Forschung und Entwicklung im Gesundheitsbereich und mit der lehrplanmäßigen Ausbildung von Trainern befasst, in der Schweiz und in Deutschland Informationsbüros, in denen Informationen über Seminare, Kurse und allgemeine Grundlagen der gesundheitsfördernden Aktivitäten erteilt werden, dann stellen diese Büros solange keine Betriebstätten im Sinn des DBA-Schweiz und des DBA-Deutschland (2000) dar, als die Funktionen über diese bloße Informationserteilung nicht hinausgehen. Den betroffenen ausländischen Staaten könnte indessen nicht entgegengetreten werden, wenn sie die Büros als DBA-Betriebstätten werten, weil zB festgestellt wird, dass über diese Büros die Anmeldungen für die in Hotels stattfindenden Seminarveranstaltungen erfolgen, dh. wenn diese Büros in den "Produktverkauf" (=Vermarktung der von der österreichischen Gesellschaft entwickelten gesundheitsfördernden Verhaltensweisen im Weg von Seminarveranstaltungen) unmittelbar eingeschaltet sind. 29. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

InformationsbürosInformationserteilungAuskunftserteilungBetriebstätte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
B 13/1-IV/4/02
Stammnummer
33463
Gültig
29.04.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF