…den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden. Im gegenständlichen Fall macht die Bw. Aufwendungen für ihre an einer HTL mit Schwerpunkt EDV in Berufsausbildung stehende Tochter geltend. Konkret handelt es sich dabei um die Kosten eines stationären PC inklusive Bildschirm und Betriebssystem in…
…sein am 8. August 1972 geborener Sohn habe mit Februar 1999 seine Ausbildung an einer Kunstschule beendet. Auf Grund seiner Ausbildung (Matura an einem BORG mit Schwerpunkt EDV und Kunstschule) und seines Alters sei davon auszugehen, dass er danach selbsterhaltungsfähig gewesen wäre. Er habe allerdings…
…ist sachverhaltsbezogen unstrittig, dass die Bw. für ihren eine Berufsausbildung an einer HTL mit Schwerpunkt EDV absolvierenden Sohn zunächst einen stationären PC (Standgerät) und dann einen weiteren PC (Laptop) angeschafft hat. Die Anschaffung beider Geräte sind von der Schule als notwendig vorgegeben worden; die Bw…
…integrierte EDV-Systeme wie zB SAP. Persönlichkeitsbildende Fächer wie Moderation, Präsentation und Teamfähigkeit sowie die Fremdsprache Englisch (technisch und wirtschaftlich) sind weitere Schwerpunkte. Aus dem vorgelegten Studienplan ist ersichtlich: | 1. Semester | | | Mikro- und Feinmechanik | Grundlagen des Konstruierens I,II |…
…für den Sohn. Der Prüfer übersehe hier, dass gerade 14jährige oft über einen höheren Wissensstand bei EDV-Leistungen verfügen als ältere Semester, insbesondere besuchte er zu diesem Zeitpunkt eine HTL mit Schwerpunkt EDV. Es wäre daher ein 14jähriger durchaus in der Lage, mit dem Programm…
…einen EDV-Kunden (A) hatte, ist eine betriebliche Notwendigkeit für ein betriebliches Arbeitszimmer für die Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht ersichtlich und konnte auch vom Bw. trotz Vorhalt nicht nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden. Im gegenständlichen Fall konnte somit ein Mittelpunkt (materieller Schwerpunkt) der gewerblichen EDV…
…und die Kilometergelder für den Besuch des heilpädagogischen Kongresses mangels beruflicher Notwendigkeit nicht anerkannt. Der Bw. unterrichte als Hauptschullehrer neben Musik vor allem EDV mit Schwerpunkt Behindertenpädagogik, das bedeute Integration von behinderten Schülern vor allem mittels Einsatz moderner Medien. Medienpädagogik sei ein rasant entwickelnder Bereich…
…liegt der Tätigkeitsschwerpunkt nach Rechtsprechung und Verwaltungspraxis regelmäßig unter anderem bei EDV-Beratern und Informatikern bei vorwiegender Betreuung der Kunden, selbst wenn Programme entwickelt und eingerichtet werden (Kofler in Doralt, EStG, § 20 Tz 104/6 mwN). Dass die Kundenbetreuung den Schwerpunkt seiner Tätigkeit dargestellt hat…
…weil der Schwerpunkt der Tätigkeit des Bw in seiner Eigenschaft als Lehrbeauftragter - aus Reisekostenaufzeichnungen des Jahres 2001 ableitbar - außerhalb des am jeweiligen Standort genutzten Arbeitszimmers gelegen sei und er auch seine sonstige Tätigkeit (EDV-Beratung) überwiegend außerhalb des Arbeitszimmers entfaltet habe (Tz 8 der Niederschrift…
…weil der Schwerpunkt der Tätigkeit des Bw in seiner Eigenschaft als Lehrbeauftragter - aus Reisekostenaufzeichnungen des Jahres 2001 ableitbar - außerhalb des am jeweiligen Standort genutzten Arbeitszimmers gelegen sei und er auch seine sonstige Tätigkeit (EDV-Beratung) überwiegend außerhalb des Arbeitszimmers entfaltet habe (Tz 8 der Niederschrift…
…selbst angeschaffte Arbeitsmittel. Aus der von Ihnen vorgelegten Mobile Working Vereinbarung geht ausdrücklich hervor, dass Ihnen von Ihrem Arbeitgeber **** AG sogar eine EDV-Ausstattung für das Mobile Working zur Verfügung gestellt wird. Das Finanzamt geht daher davon aus, dass Sie sämtliche Arbeitsmittel, die zur Erbringung…
…materieller Schwerpunkt maßgebend; in Zweifelsfällen ist darauf abzustellen, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht für mehr als die Hälfte der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benützt wird (vgl zB VwGH 30.6.2015, 2013/15/0165). Da der Bf. seine Tätigkeit als EDV-Berater…
…Problembereichen betraut gewesen und sei nicht dargestellt worden, dass die derzeit ausgeübte Tätigkeit ohne dieses Studium nicht mehr ausgeübt werden könne. Ein Studium der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Umweltrecht sei keine berufsspezifische Fortbildung im Rahmen der vom Bf. ausgeübten Tätigkeit als Bezirksförster. Dass der Bf…
…sondern vordergründig über komplexe Lösungen, die aus Hardware, Software und Dienstleistungen zur Implementierung derselbigen bestehen würden. Wie bereits erwähnt, würden EDV-Projekte meist als Komplettlösungen vertrieben, die seine Wissenseinbringung in Hard- und Softwarebelangen fordere. Die Verknüpfung dieser Komponenten werde als Dienstleistung bezeichnet. Die eingesetzte Hard-…
…für die Jahre 2008 bis 2012 wurde in Tz 4 des BP-Berichtes festgestellt, dass G.H. als Subunternehmer mit Wohnsitz im Ausland für die Bf. (EDV-)Leistungen aus kaufmännischer und technischer Beratung erbracht habe, die der Abzugssteuer gemäß § 99 Abs. 1 EStG 1988 unterliegen…
…Höhe von € 1.412,77, u. a. für eine Versicherung und für Absetzung für Abnutzung der EDV-Ausstattung, sowie sonstige Werbungskosten in Höhe von € 3.364,93 für ein Arbeitszimmer geltend. Die diesbezügliche Erklärung langte am 28. August 2008 auf elektronischem Weg beim…
…veranlassten doppelten Haushaltsführung vorliegen würden. Die Begründung oder Beibehaltung des Wohnsitzes in unüblicher Entfernung vom Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit - welcher im Falle des Berufungswerbers in D liegen würde - könne nicht im Rahmen dieser Tätigkeit zu einkunftsmindernden Ausgaben (Werbungskosten) führen (vgl. VwGH-Erkenntnis 86/14/0065…
…Mittelpunkt der Tätigkeit bei der vom Bw. ausgeübten Betätigung (Schulungs- bzw. Lehrtätigkeit auf dem Gebiet der EDV) sei "in typisierender Betrachtungsweise nach der Verkehrsauffassung als außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers gelegen" zu betrachten. Das Finanzamt ist damit im angefochtenen Bescheid offensichtlich davon ausgegangen, dass der Bw…
…ob das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer des Bw. den Mittelpunkt seiner gesamten beruflichen Tätigkeit als Lehrer an einer Höheren Technischen Lehranstalt für EDV darstellt. Nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung ist der Tätigkeitsmittelpunkt nach dem materiellen Schwerpunkt der Betätigung zu beurteilen. Lediglich in Zweifelsfällen ist darauf abzustellen…
…dass er in den Jahren 2003 bis 2005 im Rahmen seiner Tätigkeit bei A so gut wie ausschließlich diese angeführten Agenden ausgeführt habe. Sämtliche EDV-technischen Dienstleistungen seien entweder von entsprechend geschulten Kollegen (Programmierern) bei A R bzw. von externen Beratern/Sub-Kontraktoren durchgeführt worden…