…Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass - wie von der Steuerfahndung vermutet - die Geldflüsse von den Kunden des W in seinen steuerlichen Rechenwerken tatsächlich unvollständig erfasst worden waren. Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse war W offenbar durch die Nichterfassung von Schwarzerlösen vor dem technischen Problem gestanden, mehr Geld…
…08/02-07/03 und 08/03-07/04 jeweils 10.000,00 €, Wirtschaftsjahr 08/04-07/05 13.000,00 €) nicht in das steuerliche Rechenwerk aufgenommen und die solcherart erzielten Schwarzerlöse privat verwendet hat, ohne die vorgenommenen Gewinnausschüttungen dem Fiskus anzuzeigen bzw…
…die Schlussbesprechung vom 30. April 2002, Aufstellung) und qualifizierte die solcherart festgestellten Schwarzerlöse in Höhe von S 230.000,-- (1997/1998), S 276.000,-- (1998/1999) und S 1,380.500,-- (1999/2000) als verdeckte Gewinnausschüttungen (obgenannte Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 30. April 2002…
…StNr. 720/8563, Veranlagung 1998, Berechnungsübersicht). Wäre diese Schwarzerlöse offengelegt worden, hätte sich eine Vorschreibung an Einkommensteuer für das Veranlagungsjahr 1997 in Höhe von S 116.885,-- ergeben (siehe den am 24. Oktober 2005 bei Abschluss des Rechtsmittelverfahrens ergangenen Abgabenbescheid, genannter Veranlagungsakt, Veranlagung 1997). Es…
Die strafrelevanten unrichtigen Voranmeldungen für Jänner bis Oktober 1999 wurden vor bzw. am Tag des Prüfungsbeginnes beim Finanzamt eingereicht. Noch vor Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist wurden die aufgetretenen Erlösverkürzungen von der Prüferin gegenüber K und seinem Steuerberater ausführlich thematisiert (vgl. z.B. den Schriftsatz des…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Mag. Nikolaus Gstättner und Dr. Michael Kopetz als weitere Mitglieder des Senates in…
…Jahr ATS 45.000,--, bewirkt, indem er im steuerlichen Rechenwerk der genannten GmbH entsprechende Schwarzerlöse nicht zum Ansatz gebracht hat und den daraus sich ergebenden Gewinn aus der GmbH verdeckt ausgeschüttet hat, weshalb entsprechende Kapitalertragsteuern angefallen sind bzw. bescheidmäßig festzustellende Umsatzsteuer in genannter Höhe zu…
…absichtliche Vorgangsweise des B, welcher - offenbar veranlasst durch die schwierige Finanzlage des Unternehmens - am steuerlichen Rechenwerk seines Unternehmens vorbei Schwarzerlöse erzielt und diese (hinsichtlich der Wirtsjahre 1997/1998 bis 1999/2000) teils zur Bestreitung seines eigenen Lebensunterhaltes verdeckt als Gewinn entnommen, teils zur Bezahlung von…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Dipl. Ing. Karl Födermayr und Karl Weixelbaumer als weitere Mitglieder des Senates…
Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs. 4 leg. cit. in der Fassung des SteuerreformG 2005, BGBl. I 2004/57, in Geltung ab 5. Juni 2004, ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich wie hier nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem…
…Hauptgeschäftszeiten (Beginn, Pause und Ende der Sportveranstaltungen) zu Unterschlagungen oder Nichtbonierung von Umsätzen durch die Angestellten gekommen sei. Auch hätten Gäste anschreiben lassen und in der Folge nicht bezahlt und wären Schwarzerlöse in Lokalinvestitionen geflossen. Sie habe kein nennenswertes Vermögen und keinen aufwendigen Lebenswandel, weshalb…
…Bw) zeichnungsberechtigt. Von diesen Personen wurde das Konto auch abgeschöpft. Diesbezüglich sind obige Personen auch geständig. Aufgrund der diesbezüglich vorliegenden AR gliedern sich die Schwarzerlöse wie folgt: | | 2002 | 2003 | 2004 | Gesamt Einnahmen | Erlöse gem. § 19 Abs. 1 a UStG…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen GZ, ehem. Geschäftsführer, geb. 1945, P, vertreten durch Dkfm. Werner Sturm, Steuerberater, 4050 Traun, Im Nösnerland 14, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung…
…im Hinblick auf die Tätigkeit als Betriebsberater eine Erfassbarkeit der Betriebseinnahmen branchenbedingt gewährleistet. Bezeichnenderweise wurden zwar Fehlbuchungen, aber keine "Schwarzerlöse" festgestellt. Unter diesen Aspekten erscheint der Ansatz eines Sicherheitszuschlages als nicht vertretbar. Der Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1988 und 1989 wird daher…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Mag. Bernadette Reichl als weitere Mitglieder des Senates…
Die Verheimlichung der Schwarzerlöse im Ausmaß von insgesamt über 1,3 Millionen S betrifft einen jahrelangen Zeitraum, die unterbliebene Abfuhr der Abzugssteuern betrifft überhaupt bereits die Jahre 1995 bis 2001. Die erzielten Schwarzerlöse 1997 sind kein Ergebnis mehrtägiger oder allenfalls mehrwöchiger Manipulationen, sondern zeitlich weit…
…1. Beweiswürdigung Der vorstehende Sachverhalt ist aktenkundig. Die durch Schätzung ermittelten Schwarzerlöse aus dem Taxibetrieb sind durch das in Rechtskraft erwachsene Strafurteil eindeutig bewiesen. Die in den angefochtenen Abgabenbescheiden festgestellten Einkünfte der ***Bf1*** finden in dem zitierten Strafurteil vollständige Deckung. Vom Strafgericht wurde rechtskräftig festgestellt…
…erwogen: 1. Beweiswürdigung Der vorstehende Sachverhalt ist aktenkundig. Die durch Schätzung ermittelten Schwarzerlöse aus dem Taxibetrieb sind durch das in Rechtskraft erwachsene Strafurteil eindeutig bewiesen. Die in den angefochtenen Umsatzsteuerbescheiden angesetzten Umsätze finden in dem zitierten Strafurteil vollständige Deckung. Vom Strafgericht wurde rechtskräftig festgestellt, dass…
…dieses Rechtsmittel rechtskräftig abgesprochen. Hinsichtlich des Geschehens der Vorjahre wird auf dieses Erkenntnis verwiesen. Die Streitthemen waren gewerblicher Grundstückhandel und daraus erzielte Schwarzerlöse sowie Erlösschätzung durch Anwendung eines Sicherheitszuschlages. Für das Veranlagungsjahr 2007 wurden vom Bf. keine Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärung abgegeben. Vom Finanzamt wurden deshalb…
…Geschehens der Vorjahre wird auf diese den Parteien zugestellten Erledigungen des BFG verwiesen. Die Streitthemen waren insbesondere gewerblicher Grundstückhandel und daraus erzielte Schwarzerlöse (2001 - 2005) sowie Erlösschätzung durch Anwendung eines progressiv ansteigenden Sicherheitszuschlages von 2001 bis 2008 (siehe BP-Bericht vom 3.12.2010, Tz…