…ausgeschlossen, wenn die Vortragenden überhaupt keine ausländische Wohnadresse angeben oder wenn sich beispielsweise nachträglich herausstellt, dass sie lediglich ausländische Scheinadressen angegeben haben. Für die Erteilung einer ausländischen Ansässigkeitsbescheinigung an ausländische Vortragende sind keine besonderen österreichischen Formblätter aufgelegt. Wenn ein deutsches Finanzamt bescheinigt "dass Herr ..... lt…
…sei, hätten in den Jahren 2011 und 2012 keine Dienstnehmer und kein Geschäftslokal oder ähnliches gehabt. Die seitens der KGs angeführten Firmensitze (zwischen 2010 und 2015 drei Anschriften) hätten sich nach den finanzbehördlichen Erhebungen als Scheinadressen erwiesen. Der angebliche Grund für die Gründung der KGs…
…4 Tz 275). Im gegenständlichen Fall wurde bei den vier Firmen Adressen im Inland angegeben, welche sich als Scheinadressen herausstellten. Die Beschwerde war daher abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…bis 25.5.2009 und 27.9.2010 bis 8.4.2011 mit Hauptwohnsitz hws (bei n3) gemeldet. Laut Ermittlungen des Landeskriminalamtes l1 (Zeugenvernehmung des n3) handelt es sich dabei aber um eine Scheinadresse. Ab 27.9.2011 ist er mit Hauptwohnsitz in adr2 gemeldet…
…mit gleichem Datum gemäß § 39 FBG aufgelöst. Davor lautete die Geschäftsanschrift bis 30.7.2008: ADR Danach bis zum amtswegigen Vermerk, TG. Es handelt sich bei beiden Adressen um Scheinadressen, denn Begehungen erbrachten keinen Hinweis auf eine dort tätige Baufirma. Auch an diese Adressen gesandte…
Bringe die Betriebsprüfung in ihrem Bericht zur Firma B GmbH vor, dass diese nur als Deckmantel (Scheinfirma) agiert habe, die Adresse gssss nur eine Scheinadresse gewesen sei und dass durch die Vollstreckungsstelle des Finanzamtes 6., 7. und 15. Bezirk im März 2000 und durch den…
…die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nicht gegeben gewesen waren, sei es dass diese insgesamt als Scheinfirmen beurteilt wurden oder weil nach Ansicht des FA in den Rechnungen Scheinadressen (sämtliche in Wien gelegen) angeführt waren. In den Umsatzsteuer- (USt-) Bescheiden für 2001 und 2002 blieben die…
…der Umsatzsteuer kam es im Wesentlichen zu Feststellungen betreffend Eingangsrechnungen diverser Subfirmen, welche nach Ansicht der Betriebsprüfung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten, da diese Fakturen nicht den Vorschriften des § 11 UStG 1994 entsprächen (Scheinadressen, teilweise mangelnde Leistungsbeschreibungen, teilweise fehlende Leistungszeiträume). So habe zur Firma H.GmbH…
…Person als Vertreter der B Personalbereitstellung und Bau GesmbH. aufgetreten. Die angegebenen Firmenadressen seien Scheinadressen. Die Dienstnehmer seien trotz mehrmaligem Dienstgeberwechsel immer am selben Dienstort tätig gewesen und die Ansprechpersonen der Dienstnehmer seien immer die gleichen gewesen. Die Auszahlung der Löhne sei ebenso wie Arbeitseinteilung…
…Dienstnehmer. Die Adressen lt Firmenbuch seien Scheinadressen. Auf die Einbringung der Bezahlung wäre jahrelang verzichtet worden. Nach Ansicht der Abgabenbehörde handele es sich hinsichtlich der verrechneten Leistungen von durch im Einflussbereich von Geschäftsführer *Name* stehenden Personengesellschaften an die beschwerdeführende Partei um Scheingeschäfte i.S.d…
…der Buchhaltung vorgefundenen Rechnungen entsprachen nicht den Erfordernissen des § 11 UStG, weil Scheinadressen angegeben wurden bzw der Leistungsort oder die Leistungsbeschreibung nicht eindeutig war. Stellt der "leistende Unternehmer" in betrügerischer Absicht eine Rechnung mit einer Adresse aus, unter der nie eine Geschäftstätigkeit entfaltet worden ist…
…Daher handle es sich sowohl beim Firmensitz, als auch bei der Meldeadresse um Scheinadressen. Im Notariatsakt sei festgehalten worden, dass ***4*** nicht der deutschen Sprache mächtig sei und ein Dolmetsch für die slowakische Sprache hätte hinzugezogen werden müssen. Im Vertrag für die Baustelle ***P1*** sei…
…dieser Adresse wurde nie ein Betrieb geführt. Bei den auf den Rechnungen angeführten Adressen handelt es sich daher um Scheinadressen. d) Scheinrechnungen Nach Beurteilung des erhobenen Sachverhalts ist sowohl die ***5*** als auch die ***7*** als Leistungserbringer auszuschließen. Es wird vielmehr der Firmenmantel missbräuchlich verwendet…
…Dazu komme, dass der belangten Behörde selbst hätte auffallen müssen, dass der Sitz des Unternehmens im Sprengel des FA Linz gelegen ist und die Adressen in der BRD Scheinadressen waren. Dadurch wäre eine exekutive Einbringlichkeit der Lohnabgaben möglich gewesen. Darüber hinaus wurde in der Beschwerde…
…für den Dienstgeber Herrn La tätig zu sein. Aus den derzeit vorliegenden Unterlagen wird daraus resultierend auf eine Scheinadresse geschlossen."…. Zu diesem vorgelegten Mietvertrag sei weiters festzuhalten, dass weder aus der Gewinnermittlung des Jahres 2011 noch aus jenen der folgenden Jahre eine Mietzahlung an…
…***1***, ***2***, ***3*** und ***4*** werde demnach mitgeteilt: Das Vorliegen einer Scheinadresse oder sogar einer Scheinfirma sei anhand der tatsächlichen Umstände im Zeitraum der Leistungsabwicklung zu prüfen. Aus den Ausführungen des Finanzamtes sei entnehmbar, dass allfällige behördliche Erhebungen nicht während dieses Zeitraumes sondern erst (viel…
…dass das Finanzamt im Wesentlichen den Vorsteuerabzug aus zwei Gründen versagt habe: aufgrund von angeblichen Scheinadressen auf den Rechnungen aufgrund der Rechtsmeinung, dass der Bf. von der Umsatzsteuerhinterziehung hätte wissen müssen. In diesem Zusammenhang sei darauf zu verweisen, dass im vorliegenden Fall keine Scheinadressen vorliegen…
…welcher Tatsachen welchen Tatbestand als erfüllt annehme. Sie versuche, das Vorliegen von Geschäftsbeziehungen zu "Briefkastenfirmen" damit zu begründen, dass Personen oder Vertreter im Inland nicht gemeldet seien oder dass Scheinadressen vorlägen. Sie übersehe aber, dass dies Zeiträume betreffe, in denen die Geschäftsbeziehungen zur Bf bereits…
…als erfüllt annnehme. Sie habe das Vorliegen von Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen damit zu begründen versucht, indem sie feststellte, dass Personen oder Vertreter im Inland nicht wohnsitzgemeldet gewesen seien oder aber das Scheinadressen vorliegen. Dabei übersehe die Behörde aber, dass dies Zeiträume betreffe, in denen die…
…bloß durch diese Konstrukte zur Vortäuschung einer Geschäftsbeziehung durchgeleitet wurden. 3.5 Begründung Diese im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaften weisen Merkmale auf, die nicht mit dem Bild eines leistungserbringenden Unternehmens in Einklang zu bringen sind (Scheinadressen, Übernahme von GmbH´s durch ausländische 100 % Gesellschafter-Geschäftsführer, Scheingeschäftsführer…