…vom 9. Dezember 2005, StNr. 12, betreffend Berufungsvorentscheidung zum (zweiten) Säumniszuschlag im Finanzstrafverfahren SN 046-1999/00489-001, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. Dezember 2005, bezeichnet als Berufungsvorentscheidung, hat das Finanzamt Linz…
…September 2004, StNr. 12 , betreffend Berufungsvorentscheidung zum (ersten) Säumniszuschlag im Finanzstrafverfahren SN 046-1999/00055-001, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. September 2004, bezeichnet als Berufungsvorentscheidung, hat das Finanzamt Linz die gegen…
…betreffend Berufungsvorentscheidung zum ersten Säumniszuschlag und 2) vom 25. Oktober 2006, betreffend Berufungsvorentscheidung zum zweiten Säumniszuschlag, im Finanzstrafverfahren SN 046-2005/00464-001, zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird stattgegeben und die angefochtenen Bescheide ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Zum Sachverhalt wird auf die Ausführungen in der…
…Beschwerdeführerin (Bf.) endenden Finanzstrafverfahren SN 046-2005/00464-001 zur StNr. 12 einen ersten Säumniszuschlag iHv. 200,00 € (Zahlungsfrist: 19. Juli 2006) festgesetzt, da die Geldstrafe nicht fristgerecht bis zum 16. Mai 2006 entrichtet worden sei. Gegen diese als sonstiger Bescheid im Finanzstrafverfahren iSd. …
…zweiter Satz BAO iVm. 172 Abs. 1 FinStrG) eine entsprechende Buchungsmitteilung (Lastschriftanzeige) samt Zahlschein, wobei insbesondere auch der genannte Fälligkeitstag ausgewiesen wurde. Ein Säumniszuschlag im Zusammenhang mit einer Geldstrafe nach dem FinStrG ist gemäß § 217 Abs. 4 BAO insofern nicht zu entrichten, als ihre Einbringung…
…Vorweg ist zu diesem Antrag festzustellen, dass, nach zwischenzeitiger Verbüßung der dem Bf. für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe im Strafverfahren SN 046-1999/00489-002 auferlegten Ersatzfreiheitsstrafe im Mai bzw. Juni 2007, der verfahrensgegenständliche (zweite) Säumniszuschlag zur StNr. 34 amtswegig gemäß §§ 172 Abs…
… 232 Tz 5; Kirchbacher/Sadoghi, WK StPO, 321. Lfg, § 245 Tz 18; vgl. umfangreich zu "Absprachen im Strafverfahren", insbesondere zu "taktischen Geständnissen" Velten, WK StPO, 230. Lfg, nach § 1 StPO, Tz 20). Damit besteht aber (anders als allenfalls bei einer diversionellen Erledigung) auch dann eine…
… 232 Tz 5; Kirchbacher/Sadoghi, WK StPO, 321. Lfg, § 245 Tz 18; vgl. umfangreich zu "Absprachen im Strafverfahren", insbesondere zu "taktischen Geständnissen" Velten, WK StPO, 230. Lfg, nach § 1 StPO, Tz 20). Damit besteht aber (anders als allenfalls bei einer diversionellen Erledigung) auch dann eine…
…der Marke Chesterfield Blue und 5.600 Stück Zigaretten der Marke Philip Morris Supreme entstanden ist. Die Höhe der festgesetzten Abgaben (Tabaksteuer und Säumniszuschlag) bleibt unverändert. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…Ansicht des UFS der Ausgang des Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck zu 10 St 276/11 k präjudiziell für das gegenständliche Finanzverfahren ist. Einerseits wurde mit Anordnung der Durchsuchung und der Sicherstellung vom 19.01.2011 der Staatsanwaltschaft Innsbruck im vorerwähnten Strafverfahren dem LKA aufgetragen…
…haften derzeit fällige Abgabenverbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 12.683,31 € aus (Buchungsabfrage vom 21. September 2004). Der Rückstand am Strafkonto beträgt zu diesem Zeitpunkt 5.552,20 € (Geldstrafe 5.087,10 €, Kosten des Strafverfahrens 363,36 € und Säumniszuschlag 101,74 €…
…auf nachstehende Abgaben im Gesamtbetrag von 97.828,35 eingeschränkt wird: | Abgabe | Zeitraum | Betrag | Lohnsteuer | 2007 | 29.836,78 | Lohnsteuer | 2008 | 33.778,29 | Lohnsteuer | 2009 | 31.153,77 | Säumniszuschlag 1 |…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, vertreten durch Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG, Domgasse 2, 3100 St. Pölten, über die Beschwerde vom 08.11.2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Lilienfeld St…
…Dazu legte er seine schriftliche Rechtfertigung vom 10.1.2015 als Beschuldigter in einem wegen Hinterziehung der gegenständlichen Lohnabgaben betreffend die angeblich nicht versteuerten zusätzlichen Geschäftsführerbezüge geführten gerichtlichen Strafverfahren vor, worin er die auch im Haftungsverfahren erhobenen Einwendungen ausführlich darlegte. Zum Verschulden wurde darin vorgebracht…
…die Aufgliederung der in Jahresbeträgen geltend gemachten Lohnsteuern unterbleiben. Gleichbehandlungsnachweis Somit verbleiben für die Verpflichtung des Bf. zur Erbringung eines Gleichbehandlungsnachweises lediglich die haftungsgegenständlichen Säumniszuschläge und Aussetzungszinsen, die am 07.04.2011 bzw. 06.07.2011 fällig waren. Im gegenständlichen Fall bringt der Bf. Gründe…
…G-1 im Ausmaß von nunmehr € 97.828,35 zu Recht: | Abgabe | Zeitraum | Betrag | Lohnsteuer | 2007 | 29.836,78 | Lohnsteuer | 2008 | 33.778,29 | Lohnsteuer | 2009 | 31.153,77 | Säumniszuschlag 1…
…anderes bestimmt, die Bestimmungen der BAO und der Abgabenexekutionsordnung sinngemäß. Gleiches gilt § 185 Abs. 5 FinStrG zufolge für die im Strafverfahren auferlegten Kosten. Gemäß § 212 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde auf Ansuchen des Abgabepflichtigen für Abgaben, hinsichtlich derer ihm gegenüber auf Grund eines Rückstandsausweises (§…
…wonach dann, wenn diese Zahlungsansprüche der Finanzstrafbehörde nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, ein erster Säumniszuschlag von 2 % der nicht zeitgerecht entrichteten Forderungen zu entrichten war. 3. Da diese Regelungen der BAO im Finanzstrafverfahren sinngemäß anzuwenden sind, bestehen auch insoweit keine Bedenken, in diesem Zusammenhang…
…iHv. 168,30 € (Buchungsdatum 11. Oktober 2004) darauf neben Nebengebühren (Säumniszuschlag, Stundungszinsen und Gebühren bzw. Kostenersätzen im Einbringungsverfahren) iHv. insgesamt 762,02 € noch ein Betrag von insgesamt 11.194,70 €, davon 10.831,70 € an Geldstrafe und 363,00 € an…
…über den ersten Säumniszuschlag zur KESt 2005 bis 2009. Hinsichtlich Körperschaftsteuer wurden die Bemessungsgrundlagen angefochten und die Veranlagung entsprechend den ursprünglich eingereichten Körperschaftsteuererklärungen beantragt. Weiters wurde die Aufhebung der Haftungsbescheide zur Kapitalertragsteuer sowie der Zinsen- und Säumniszuschlagbescheide beantragt. Hinsichtlich Wiederaufnahmebescheide kann im Sinne von Ritz…