Gemäß § 94a EStG in der Fassung vor dem Abgabenänderungsgesetz 2004 sind Gewinnausschüttungen österreichischer Kapitalgesellschaften an ihre ausländischen Muttergesellschaften bei bloß 10%iger Beteiligung nur dann von der Kapitalertragsbesteuerung freizustellen, wenn diesbezüglich Gegenseitigkeit besteht. Um in solchen Fällen die Steuerbefreiung einer ausländischen Muttergesellschaft zukommen zu lassen…
…EAS 1771). Es wäre durchaus vorstellbar, ein solches Reziprozitätsverhältnis auch in Bezug auf nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Zirkusse herzustellen. Die Initiative für ein solches Reziprozitätsverhältnis müsste aber vom ausländischen Staat (vom australischen Finanzministerium) ausgehen. Es muss daher dem australischen Zirkus anheimgestellt bleiben, ob er eine…
…wird, wäre hingegen im Rahmen einer Reziprozitätszusicherung von deutscher Seite möglich. Da im vorliegenden Fall aber die Interessenlage einer deutschen gemeinnützigen Stiftung betroffen ist, müsste ein Reziprozitätsverhältnis in der aufgezeigten Richtung von amtlicher deutscher Seite initiiert werden. 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
Auf Grund von Reziprozitätsverhältnissen mit den GUS-Staaten, mit Kroatien, der Türkei, der Tschechoslowakei und mit Rumänien können österreichische Unternehmen, die humanitäre Hilfsgütersendungen in diese Staaten tätigen gemäß § 48 BAO durch Antragstellung im Bundesministerium für Finanzen eine Umsatzsteuerentlastung erwirken. Die Anträge stellen gebührenpflichtige Eingaben dar…
…bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Kulturvermittlung ausgerichteten klassischen Orchestern auf Reziproziätsbasis zur Steuerfreistellung bereit wäre. Die Initiative für ein solches Reziprozitätsverhältnis müsste aber vom ausländischen Staat (vom italienischen Finanzministerium) ausgehen. Es muss daher dem italienischen Orchester anheimgestellt bleiben, ob es eine derartige Initiative…
…Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Diese Befreiung zieht allerdings nach Maßgabe des § 12 Abs. 3 UStG den Ausschluss vom Vorsteuerabzug nach sich (unechte Befreiung). Mit Schweden ist ein derartiges Reziprozitätsverhältnis bisher nicht herbeigeführt worden. 25. September 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…für Staaten bestimmt sind, mit denen ein diesbezügliches Reziprozitätsverhältnis hergestellt worden ist. Dies ist derzeit der Fall gegenüber der CSFR, der Türkei, Rumänien und gegenüber den Nachfolgestaaten der UdSSR (GUS- bzw. NUS-Staaten). Im Verhältnis zu Benin (Afrika) besteht kein solches Reziprozitätsverhältnis, so dass Hilfslieferungen…
…1 Z 1 EStG, wenn sie in den USA als "charitable organisation" eingestuft sind und ihre Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Ein für solche Fälle steuerbefreiend wirkendes Reziprozitätsverhältnis, wie es mit Großbritannien vereinbart worden ist, ist mit den USA bisher nicht hergestellt worden. 24…
…daher bei den einschlägigen internen Ermessensrichtlinien im Fall von Zweitwohnsitzern eine Steuerbefreiung grundsätzlich nur dann ausgesprochen, wenn dies auf Grund eines international vereinbarten Gegenseitigkeitsverhältnisses erforderlich ist. Keine formell hergestellten Reziprozitätsverhältnisse, sondern tatsächliche Reziprozität wird nur dann als ausreichend angesehen, wenn es sich bei dem Zweitwohnsitzer…
… 48 der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961), gestützten Notenaustausch wurde indessen mit den Niederlanden im Rahmen eines Reziprozitätsverhältnisses vorgesehen, dass bis Jahresende 1990 vorgenommene Dividendenzahlungen, die unter Artikel 10 Abs. 3 des Abkommens in der Stammfassung fallen (konzerninterne Dividenden), in beiden Staaten noch vollständig von…
… 48 BAO; siehe EAS 1082). Die Initiative für ein solches Reziprozitätsverhältnis müsste aber in Fällen der vorliegenden Art vom ausländischen Staat (vom russischen Finanzministerium) ausgehen. Es muss daher dem russischen Theater anheimgestellt bleiben, ob es eine derartige Initiative auf russischer Seite für die Zukunft in…
…Ein Verzicht auf diese unechte Steuerbefreiung zwecks Vornahme einer Umsatzsteuerveranlagung mit Vorsteuerabzug ist nicht ausgeschlossen, da das Reziprozitätsverhältnis mit Polen auf § 48 BAO gestützt ist und diese Bestimmung nur eine Verringerung nicht aber eine Erhöhung der sich nach den österreichischen Steuergesetzen ergebenden Steuerbelastung zulässt. 27…
…den nicht gewinnorientierten Theatern (EAS 1982) auf Reziprozitätsbasis zur Steuerfreistellung bereit (durch eine Maßnahme nach § 48 BAO). Die Initiative für ein solches Reziprozitätsverhältnis müsste aber in Fällen der vorliegenden Art vom ausländischen Staat (vom argentinischen Finanzministerium) ausgehen. Es muss daher dem argentinischen Theater anheimgestellt bleiben…
…zur Steuerfreistellung bereit (durch eine Maßnahme nach § 48 BAO). Die Initiative für ein solches Reziprozitätsverhältnis müsste aber in Fällen der vorliegenden Art vom ausländischen Staat (vom tschechischen Finanzministerium) ausgehen. Es muss daher dem tschechischen Theater anheimgestellt bleiben, ob es eine derartige Initiative auf tschechischer Seite…
… 48 BAO herbeizuführen. Da im vorliegenden Fall eine Entlastungsmaßnahme zugunsten einer deutschen Gesellschaft angestrebt wird, müsste die Initiative für die Herstellung eines Reziprozitätsverhältnisses aber von der deutschen Steuerverwaltung ausgehen. (Inhaltsgleich mit EAS 713) 21. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…für Betriebstätten gemäß § 48 BAO herbeizuführen. Da im vorliegenden Fall eine Entlastungsmaßnahme zugunsten einer deutschen Gesellschaft angestrebt wird, müsste die Initiative für die Herstellung eines Reziprozitätsverhältnisses aber von der deutschen Steuerverwaltung ausgehen. 6. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ausländischer Luftfahrtunternehmen für Gewinne aus dem internationalen Luftverkehr) oder wenn in den österreichischen Steuergesetzen eine Steuerpflicht vorgesehen ist, die - an heutigen internationalen Maßstäben gemessen - eine unübliche Reichweite beinhaltet und wenn in solchen und ähnlichen Fällen ausländische Staaten die Herbeiführung eines Reziprozitätsverhältnisses wünschen" (Ritz/Koran, BAO8 …
4.6. Tausch, tauschähnlicher Umsatz 4.6.1. Allgemeines Rz 671: Beim Tausch und beim tauschähnlichen Umsatz (§ 3 Abs. 10 UStG 1994) sowie bei Hingabe an Zahlungsstatt gilt der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. Als Wert im Sinne dieser Bestimmung ist…
1.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes Rz 179: Für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Konzernreorganisationen gilt Kapitel IX der OECD-VPL. Dabei ist maßgeblich (Z 9.39 OECD-VPL): ob etwas an Wert (zB Wirtschaftsgüter oder eine Geschäftstätigkeit) übertragen wird oder ob bestehende Verträge…
1.2. Methodik der Verrechnungspreisermittlung 1.2.1. Die OECD-Verrechnungspreismethoden 1.2.1.1. Preisvergleichsmethode Rz 25: Wird die Preisvergleichsmethode ("comparable uncontrolled price method", CUP) angewendet, dann ist bei der Preisermittlung für eine konkrete Geschäftsbeziehung zu einem verbundenen ausländischen Unternehmen zu untersuchen, welcher Preis…