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Findok · Erlässe & Informationen

04 3682/15-IV/4/90

Revision des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens mit Wirkung ab 1. Jänner 1991

geltende FassungErlass04 3682/15-IV/4/90vom 28.12.1990

Wortlaut laut Findok

Am 18. Dezember 1989 wurde in Den Haag ein Revisionsprotokoll zum österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, das einerseits einen Nichtbesteuerungseffekt bei Hypothekarzinsen beseitigt und andererseits bei konzerninternen Dividendenzahlungen wieder ein Quellenbesteuerungsrecht einführt, und zwar in Höhe von 5%. Der Austausch der Ratifikationsurkunden zu dem Revisionsprotokoll hat am 28. Dezember 1990 in Wien stattgefunden; das Revisionsprotokoll, dessen Kundmachung in Kürze erfolgen wird, ist gemäß seinem Artikel 5 Abs. 2 ab 1. Jänner 1991 anzuwenden. Artikel 5 Abs. 3 sieht für Dividendenzahlungen einen abweichenden Wirksamkeitsbeginn, den 1. Juli 1990, vor. Durch einen in Österreich auf § 48 der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961), gestützten Notenaustausch wurde indessen mit den Niederlanden im Rahmen eines Reziprozitätsverhältnisses vorgesehen, dass bis Jahresende 1990 vorgenommene Dividendenzahlungen, die unter Artikel 10 Abs. 3 des Abkommens in der Stammfassung fallen (konzerninterne Dividenden), in beiden Staaten noch vollständig von der Quellenbesteuerung entlastet werden. Im Ergebnis werden daher in beiden Staaten sämtliche Neuregelungen des Revisionsprotokolls ab 1. Jänner 1991 zur Anwendung kommen.   28. Dezember 1990 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Doppelbesteuerungsabkommen NiederlandeHypothekarzinsenkonzerninterne DividendenzahlungenQuellenbesteuerung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Erlass
Geschäftszahl
04 3682/15-IV/4/90
Stammnummer
80862
Gültig
28.12.1990 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
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