…folgenden Entscheidungsgründe bzw. dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Strittig ist die Ermittlung der Afa-Bemessungsgrundlage und Restnutzungsdauer eines vermieteten Einfamilienhauses. Der Berufungswerber (Bw.) erklärte erstmals für das Streitjahr 2010 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Liegenschaft…
…für das Jahr 2007 übermittelten Überschussrechnung wurde bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit einem AfA-Satz basierend auf einer angesetzten Restnutzungsdauer von 30 Jahren gerechnet. Das Finanzamt anerkannte nur einen AfA-Satz von 1,5% und legte diesen dem Bescheid über…
…Bewertungsgutachten beantragt, die AfA auf Basis einer Restnutzungsdauer von 42 Jahren zu bemessen. Die Berufung wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Unter Verweis auf die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 27.11.2009, RV…
…gewichtet) aus Ertrags- und Sachwert abgeleitet, als Restnutzungsdauer wurde ohne jede Begründung 30 Jahre angenommen. Das Finanzamt wich nach Durchführung eines Vorhalteverfahrens in den Einkommensteuerbescheiden 2006 und 2007 bezüglich der Höhe der fiktiven Anschaffungskosten (geringfügig) von der Steuererklärung der Bw. ab und setzte überdies nach …
…die Afa auf Basis einer Restnutzungsdauer von 42 Jahren zu bemessen. Die Berufung wurde vom Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung vom 14.1.2008 abgewiesen und wie folgt begründet: "Zur Ermittlung eines Verkehrswertes erscheint die unterstellte Nutzungsdauer (42 Jahre) angemessen. Diese stellt aber kein taugliches Beweismittel zum…
…worden. Da Park- und Verkehrsflächen als selbständige Anlagegüter gelten würden, werde eine gesonderte Abschreibung mit einer Restnutzungsdauer von drei Jahren begehrt. Es werde beantragt, die Gesamtkosten in Höhe von € 826.572,03 nach dem im Gutachten ermittelten Sachwertverhältnis auf Grund und Boden (30,1 %)…
…sodass diese großteils aus den Nachkriegsjahren beziehungsweise um 1900 stammt. Mit diesen Erkenntnissen beziehungsweise den Eindrücken der örtlichen Besichtigung kann davon ausgegangen werden, dass die Restnutzungsdauer dieser Liegenschaft sich auf maximal 30 Jahre beläuft. Wir hoffen, damit in Ihrem Sinn gehandelt zu haben und verbleiben…
…Grund - Gebäude: 30% Grund 70% Gebäude | 950.925,00 2,218.825,00 | | Anschaffungskosten Gebäude: 2,218.825,00 Restnutzungsdauer 30 Jahre: AfA für 1 Jahr 73.960,00 AfA für 1999: ½ Jahr | | - 36.980,00 | Sonstige Ausgaben…
…zB VwGH 09.09.2004, 2002/15/0192). Da das vorgelegte Sachverständigengutachten keine Begründung enthält, wie die Restnutzungsdauer von 35 Jahren ermittelt wurde, erscheint das Gutachten als Nachweis einer kürzeren als der gesetzlich angenommenen Nutzungsdauer nur sehr bedingt geeignet. Nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates erscheint…
…Mangels eines von der Bw. vorgelegten Sachverständigengutachtens über die Restnutzungsdauer des Gebäudes wurde für den um 1890 erbauten Straßentrakt eine AfA von 2 % und für den 1984 errichteten Hoftrakt eine AfA von 1,5 % in Ansatz gebracht. Die Gebäude-AfA wurde insgesamt mit 547.209…
…von insgesamt 80 Jahren ausgehe. Für die bisherige Nutzung von ca. 25 Jahren habe er einen Altersabschlag von 31 % angesetzt. Die Restnutzungsdauer des Gebäudes betrage daher It. Gutachten 55 Jahre. Die It. Ertragswertermittlung berechnete 25jährige wirtschaftliche Restnutzung sei eine finanzmathematische Annahme, und für die Ermittlung…
…in der Eingabe vom 4.8.2005, eingelangt am 8.8.2005 die Restnutzungsdauer mit 40 Jahren anerkannt hat. In diesem Punkt war der Berufung im eingeschränkten Ausmaß Folge zu geben. Die AfA errechnet sich wie folgt: | Anschaffungskosten lt. Erklärung | ATS | 2…
…überreicht. Aus diesem geht u.a. Folgendes hervor: "Bewertungsgutachten Wien, am 30.01.2001 ... Zweck der Bewertung: Ermittlung der Restnutzungsdauer zum Stichtag 01.05.1999 Befundaufnahme: 29.01.2001 ... Ergebnis des Gutachtens: 35 Jahre 1. Beschreibung des Bewertungsobjektes: 1.1. Umgebung: ... 1.2. Grundstück: ... Grundstücksgröße…
…einem kürzeren Zeitraum abzuschreiben ist." Soweit ersichtlich, wurde die Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert nicht belegt. Das Finanzamt anerkannte die durch die obige Erklärung dokumentierte geringere Restnutzungsdauer nicht. Im Körperschaftsteuerbescheid 2001 führte es begründend aus, für die Anerkennung eines höheren AfA-Satzes sei die Vorlage…
…Die Einkommensteuer für das Jahr 2001 beträgt umgerechnet € 397,88 (S 5.475,00). Entscheidungsgründe Berufungsgegenständlich ist die Ermittlung der Restnutzungsdauer eines der Vermietung dienenden Gebäudes an Hand eines Gutachtens. Die Berufungswerberin (Bw.) erklärte erstmals für das Jahr 2001 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung…
…1 Z. 8 lit. e EStG 1988 von einer Restnutzungsdauer des Gebäudes von 35 Jahren ausgegangen ist bzw. dem diesbezüglichen Sachverständigengutachten Beweiskraft zugemessen hat. Hierzu ist anzuführen, dass das Sachverständigengutachten tatsächlich als unschlüssig anzusehen ist. Der Gutachter hat keineswegs nachvollziehbar begründet, warum bei einem insgesamt…
…Gutachten vom 12.10.2010 sowie zur Ergänzung vom 12.09.2014 bezüglich der Restnutzungsdauer einzuvernehmen. Zudem wird der Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung sowie Erlassung einer Entscheidung durch den gesamten Beschwerdesenat wiederholt. Mit Ladung vom 27.02.2024 wurde die mündliche Verhandlung für…
Laut Baubescheid vom 16.11.2011 wird nach wie vor die Raumaufteilung in sämtlichen Geschossen abgeändert. Dieser Baubescheid erging, da der geplante Dachgeschoßausbau nicht erfolgte, und dies eine neuerliche Planerstellung und Anordnung einiger Wohnungen bedurfte. Die Grundrisse aller Wohnungen wurden geändert, das Erscheinungsbild aller Wohnungen…
…Darin wurde unter anderem die Halbjahres-AfA für das gesamte Gebäude mit einer Restnutzungsdauer von 30 Jahren als Werbungskosten geltend gemacht. Nach Rückfrage durch die Abgabenbehörde vor Erlass des Feststellungsbescheids für die Eigentümergemeinschaft betreffend dem Jahr 2017 gaben die Bf am 05.11.2018 bekannt…
Im gegenständlichen Fall kommt das erkennende Gericht zu dem Ergebnis, dass im Beschwerdezeitraum 2017 keine über eine Absichtserklärung hinausgehende und eindeutig nach außen hin in Erscheinung tretende Vermietungsabsicht der Bf bezüglich der gegenständlichen Wohnungen vorgelegen hat. Fest steht, dass im Jahr 2017 nach dem Ankauf…