…österreichischen Gesellschaft Darlehen bei deutschen Kreditinstituten aufgenommen, die als Gesellschafterdarlehen an die US-Holdinggesellschaft weitergeleitet werden und fließen daher US-Zinsen in die Hände der österreichischen Gesellschaft und von dieser als Refinanzierungszinsen weiter in die Hände der deutschen Kreditinstitute, dann kann darin kein Fall einer…
…Steueranrechnung nicht jene österreichische Körperschaftsteuer übersteigt, die auf die türkischen Zinseneinkünfte entfällt. Bei Ermittlung der Zinseneinkünfte sind alle mit den betreffenden Zinsen in erkennbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen kürzend anzusetzen (AÖF Nr. 49/1991); die gilt insbesondere für allfällige Refinanzierungszinsen. Bundesministerium für Finanzen, 25. April 2007
1.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern Rz 109: Zur sachgerechten Abgrenzung und Anerkennung der konzerninternen Überlassung von Finanzmitteln - unabhängig von der vertraglichen Gestaltung als Konzerndarlehen oder Einlagen - gelten die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Geschäftsvorfällen (Hinweis auf Kapitel I OECD-VPL), wobei…
…loan"). Es soll weiters erwirkt werden, dass die von der GesmbH aus Portugal bezogenen Zinsen durch Refinanzierungszinsen in gleicher Höhe zu keiner österreichischen Körperschaftsteuerleistung führen. Das Gesamtbild des zu beurteilenden Sachverhaltes lässt vermuten, dass die Kreditdurchleitung durch die österreichische GesmbH dazu dient, den ausländischen Investoren…
…eine Besteuerung auf Nettobasis in den USA zu verlangen; in diesem Fall würden nach Maßgabe des US-Steuerrechts die mit den Zinsenzahlungen im Zusammenhang stehenden Aufwendungen (die Refinanzierungszinsen) einkünftemindernd angesetzt werden, sodass im gegebenen Zusammenhang keine US-Steuer zu erwarten ist. Der von der US…
…Auf schweizerischer Seite wird bei Finanzierungsbetriebstätten pauschal davon ausgegangen, dass 10/11 der vereinnahmten Zinsen steuerlich abzugsfähige Refinanzierungszinsen darstellen. Die Schweiz geht sonach offenbar davon aus, dass für das schweizerische Finanzierungsgeschäft innerhalb eines Konzerns eine Eigenkapitalunterlegung nur mit 1/11 erforderlich ist. Aus dem Bericht…
…eine Zinsbringende, israelische Anleihe zu erwerben, dann kürzen die hierfür aufzuwendenden Zinsen (Refinanzierungszinsen) als Betriebsausgaben die aus der Anleihe als Betriebseinnahme angesetzten Zinsen; und zwar auch dann, wenn die Refinanzierungszinsen variabel, die Anleihezinsen aber fixe Zinsen sind. Die aus der Israel-Anleihe erwirtschafteten "Einkünfte" ergeben…
…deren Unternehmensgegenstand Geldbeschaffung und Darlehensvergabe ist, zählen die mit der Darlehensvergabe im Zusammenhang stehenden Refinanzierungszinsen bei Ermittlung der "Einnahmen" (des "gross income") dieser Gesellschaft nicht zu den abzugspflichtigen Kosten des "Gütereinsatzes". Bei Beurteilung, ob die Kriterien des "Durchlauftests" ("base erosion test") des Artikels 16 Abs…
…oder Lizenzen (zB 80% der Lizenzeinkünfte unterliegen einer Steuerfreistellung; Abschreibung von 120% der Anschaffungskosten eines Patents) Gesamtes Einkommen des Empfängers, einschließlich Zinsen oder Lizenzen (zB ein nicht der tatsächlichen Kapitalstruktur entsprechender Abzug von Refinanzierungszinsen; fiktive Betriebsausgaben vom gesamten Einkommen; fiktive Zinsen vom Eigenkapital). Unschädlich ist…
…tragenden Fremdfinanzierungsaufwandes erwachsen, denn schließlich hat sich der Gesellschafter durch die causa societatis eingegangene Beteiligung der Bw. Finanzierungskosten für die zu tätigende Kapitalausstattung erspart, womit ihm zumindest in Höhe der Refinanzierungszinsen, ein Vorteil zugekommen ist, den sie einem Gesellschaftsfremden nicht zugestanden hätte, denn zinslose Gesellschaftsdarlehen…
…und 2017 sei ein Anteil von 61,9% (1.374.765,08 Euro) bzw 79% (1.500.527,46 Euro) als Betriebsausgabe zu berücksichtigen. Zu den Berechnungen der Bf ist festzuhalten, dass die Höhe des angenommenen fiktiven Refinanzierungszinssatzes fremdüblich erscheint. Der Bf ist auch zuzustimmen…
…zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne auch VwGH, 27.2.1985, 84/13/0188 wonach Refinanzierungszinsen für ein Gesellschafterdarlehen beim Gesellschafter als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen sind). § 20 EStG idF BGBl I 2003/71 ist nicht anzuwenden, da die Werbungskosten nicht…
…Grundstück verkauft. Dieser im Jahr 2005 durchgeführte Verkauf hat jedoch nach den Feststellungen der bei der "C" KEG durchgeführten Außenprüfung nach Abzug der Anschaffungskosten, der Nebenkosten und der Refinanzierungszinsen zu einem Verlust geführt, weshalb in den angefochtenen Bescheiden Spekulationseinkünfte nicht zu erfassen sind. Auf die…
…von ihr zu tragenden Fremdfinanzierungsaufwandes erwachsen. Der Gesellschafter hat sich durch die causa societatis eingegangene Beteiligung der Bw. Finanzierungskosten für die von ihm zu tätigende Kapitalausstattung erspart. Dem Gesellschafter ist zumindest in Höhe der Refinanzierungszinsen, da die Bw. großteils mit Fremdkapital arbeitet, ein Vorteil erwachsen…
…von ihr zu tragenden Fremdfinanzierungsaufwandes erwachsen. Der Gesellschafter hat sich durch die causa societatis eingegangene Beteiligung der Bw. Finanzierungskosten für die von ihm zu tätigende Kapitalausstattung erspart. Dem Gesellschafter ist zumindest in Höhe der Refinanzierungszinsen, da die Bw. großteils mit Fremdkapital arbeitet, ein Vorteil erwachsen…
…tragenden Fremdfinanzierungsaufwandes erwachsen, denn schließlich hat sich der Gesellschafter durch die causa societatis eingegangene Beteiligung der Bw. Finanzierungskosten für die zu tätigende Kapitalausstattung erspart, womit ihm zumindest in Höhe der Refinanzierungszinsen, ein Vorteil zugekommen ist, den sie einem Gesellschaftsfremden nicht zugestanden hätte, denn zinslose Gesellschaftsdarlehen…
…Anhand des solcherart ermittelten Refinanzierungsschlüssels seien sodann die in den Jahren 1990, 1991 und 1992 durchschnittlich refinanzierten Obligostände Argentinien und Indien errechnet und mit dem durchschnittlichen Refinanzierungszinssatz des jeweiligen Jahres multipliziert worden. Dadurch hätten sich für das Jahr 1990 Refinanzierungskosten von insgesamt S 34.397…
…Durch das Abstellen auf bloße Bilanzrelationen kann jedoch der im § 12 Abs. 2 KStG 1988 geforderte unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang nicht hergestellt werden. Die Hinzurechnung von "fiktiven" Refinanzierungszinsen ist somit zu unrecht erfolgt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt Wien, 1. April 2003
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden und die weiteren Mitglieder im Beisein der Schriftführerin über die Berufung des Herrn J und der Frau P, vom 8. Februar 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Z., vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein des Schriftführers FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des P und der M, Schweiz, vom 8. Februar 2007 gegen…