…mit, dass sie keinen Schaden seit Vertragsbeginn, dem 21.12.2011 vorgemerkt und demnach keine Leistung erbracht hat. Die bezahlte Prämie im Jahr 2013 beläuft sich auf EUR 206,52. Bei dem Produkt handelt es sich um eine Rechtschutzversicherung mit den Bausteinen 24. Std. Grunddeckung…
Nunmehr strittig ist, ob und in welcher Höhe die Ausgaben aus Honorarnoten div. Rechtsanwaltskanzleien für Beratungs- und Verteidigungsleistungen sowie die Aufwendungen für die Rechtschutzversicherung durch die Dienstnehmertätigkeit des BF im Rahmen der Einkommensermittlung als Werbungskosten (bzw. als außergewöhnliche Belastung) abgezogen werden können. Gemäß § 16 Abs…
…Fällen bestehe, in denen jemand ohne Rechtsanspruch und ohne rechtliches Interesse die Tätigkeit der Behörde in Anspruch nimmt." Für diese Auffassung spricht die Überlegung, dass Rechtsschutzinstrumente dem Rechtsschutz (somit dem Schutz berechtigter Interessen und nicht mutwilligen Vermehrung des Verwaltungsaufwandes) dienen sollen (Ritz, BAO-Kommentar, 3…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die gemäß § 274 BAO (Bundesabgabenordnung) gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg, betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2002, gerichtet geltenden Berufungen des LP, vom 9. Oktober 2002 (ursprünglich gerichtet gewesen gegen den…
…0.2001), EDV-Zubehör und -literatur, anteilige Kosten für ein Arbeitszimmer, Strombedarf zusätzlich wegen Telearbeit, Telefon Internet und Fahrtkosten sowie Rechtschutzversicherung sowie -wie in den Vorjahren (vgl. dazu Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien Niederösterreich und Burgenland vom 19.10.1999, GZ. Y, und die Berufungsentscheidungen…
… 212a Abs. 4 BAO vor Einbringungsmaßnahmen geschützt. Durch den Wegfall der Abgabenschuld ist auch im weiteren keine auch nur irgendwie geartete Beeinträchtigung des Rechtsschutzinteresses der Bf. möglich. Eine abweisende Berufungsentscheidung in diesem Verfahren kann infolge des Fehlens der Abgabenschuld daher auch keine Auswirkungen auf allfällige…
…dann im folgenden Rechtsbehelfsverfahren durch § 212a Abs. 4 BAO vor Einbringungsmaßnahmen geschützt. Durch den Wegfall der Säumniszinsenschuld ist auch im weiteren keine auch nur irgendwie geartete Beeinträchtigung des Rechtsschutzinteresses der Bf. möglich. Eine abweisende Berufungsentscheidung in diesem Verfahren kann infolge des Fehlens der Abgabenschuld daher…
…im Betrag von 653,78 € anerkannt und für vollstreckbar erklärt. Die Finanzlandesdirektion stützte sich dabei auf Art. 11 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl. Nr. 249/1955 (im folgenden: Vertrag). In…
…122 Abs. 1 FinStrG kommt kein Bescheidcharakter zu. Mangels normativer Wirkung des bekämpften Schreibens des Finanzamtes Amstetten als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 10. September 2002 kann dieses daher auch nicht mit Rechtschutzeinrichtungen, wie sie in Rechtsmitteln vorgesehen sind, bekämpft werden. Im Übrigen wurden Gründe, die…
…der Einhebung die Entlastung des Rechtschutzsuchenden von den Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels insbesondere durch Gewährung eines Zahlungsaufschubs. In jenem Ausmaß, in dem sich das strittige Leistungsgebot als rechtmäßig erweist, hat der Rechtschutzsuchende aber als Äquivalent für die…
…des Nichtbestehen des Abgabenanspruchs darzulegen. Während die Beweisführungspflicht im zweitinstanzlichen Rechtsmittelverfahren regelmäßig den beiden Verfahrensparteien zukommt, liegt auf Seiten des UFS der Schwerpunkt in der unabhängigen Kontroll- und Rechtsschutzfunktion. Im Gegenzug tritt die amtswegige Ermittlungspflicht der Rechtsmittelbehörde - im Vergleich zu jener der Abgabenbehörde erster Instanz…
…der Abgabenbehörde erster Instanz und der Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen wirkt im kontradiktorischen Rechtsmittelverfahren vor dem UFS noch verstärkt fort. Im Hinblick auf die Funktion des UFS als unabhängiges Kontroll- und Rechtschutzorgan ist es daher Pflicht der Amtspartei (Finanzamt) den gemeinten Abgabenanspruch darzutun und des Abgabepflichtigen…
…des Abgabepflichtigen besteht im kontradiktorischen Rechtsmittelverfahren vor dem UFS fort. Im Hinblick auf die Funktion des UFS als unabhängiges Kontroll- und Rechtschutzorgan ist es deshalb primäre Pflicht der Amtspartei (Finanzamt) den Abgabenanspruch darzutun und des Abgabepflichtigen, seinen Einwand über die Einschränkung oder des Nichtbestehen des…
…1 lit. a FinStrG keine rechtsgestaltende oder rechtsfeststellende Wirkung zukommt und eine entsprechende Verständigung der Finanzstrafbehörde von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens mangels normativer Wirkung daher auch nicht mit Rechtschutzeinrichtungen, wie sie in Rechtsmitteln vorgesehen sind, bekämpft werden kann. Schließlich hat der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom…
… 49 Abs. 1 lit. a FinStrG keine rechtsgestaltende oder rechtsfeststellende Wirkung zukommt und eine entsprechende Verständigung der Finanzstrafbehörde von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens mangels normativer Wirkung daher auch nicht mit Rechtschutzeinrichtungen, wie sie in Rechtsmitteln vorgesehen sind, bekämpft werden kann. Schließlich hat der Verwaltungsgerichtshof im…
…Gruppenfeststellungsbescheid 2005 vom 2. April 2010 zu werten, braucht im gegenständlichen Fall nicht abgewartet zu werden, weil der Rechtschutz der Bw auch bei vorheriger Entscheidung über die im Schriftsatz vom 24. Jänner 2012 erhoben Berufungen betreffend Wiedereinsetzung (Pkt. 1) und Bescheiderlassung (Pkt. 3) gewahrt ist…
…dürfen, als das EStG eine Überprüfung und allfällige Korrektur (im Wege des Jahresausgleiches oder) im Verfahren der Veranlagung vorsieht. Beim Erstattungsverfahren nach § 240 Abs 3 BAO handelt es sich lediglich um einen subsidiären Rechtschutz, weshalb dem Veranlagungsverfahren gegenüber einem Antrag des Bf auf Rückerstattung gem …
…Einwand, der Bf habe gegen die Grundlagenbescheide ebenfalls eine Beschwerde eingebracht, mit der sich das Finanzamt inhaltlich nicht "befestigt" habe bzw. ein ausreichender Rechtschutz sei nicht gegeben, würde das Finanzamt zuerst über den "Nachtragsbescheid" und nachträglich über den Grundlagenbescheid entscheiden, geht aufgrund der o.a…
…dem Kontenregister so zu protokollieren, dass eine Zuordnung der Abfrage oder Übermittlung zu einem bestimmten Organwalter möglich ist. Die Protokollaufzeichnungen sind zehn Jahre aufzubewahren und dann zu löschen. Tz 86 Sollten die Darlegungen des Rechtschutzbeauftragten daher so zu verstehen sein, dass, "ein vollständiges Ergebnis der…
…nicht jedoch rechtskräftige Abgabenbescheide. Somit eröffnet diese Bestimmung dem Haftungspflichtigen einen eigenständigen Rechtszug gegen den seiner Haftungsinanspruchnahme zugrundeliegenden Abgabenbescheid. Damit ist der Rechtschutz des zur Haftung Herangezogenen gewahrt. Die Haftung gemäß § 11 BAO basiert jedoch nicht auf einem eine Bindungswirkung auslösenden Abgabenbescheid, sondern vielmehr auf…