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UFSL FSRV/0018-L/08Nichtentrichtung von Lohnabgaben einer GesmbH durch den verantwortlichen Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.04.2009

…gegen den Zweitbeschuldigten wegen Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG im Hinblick auf die Nichtentrichtung von Lohnabgaben von insgesamt 11.760,72 € für November und Dezember 2005 eingeleitete Finanzstrafverfahren eingestellt, ebensolches aber hinsichtlich der Zweitbeschuldigten verabsäumt, betrifft, so ist dem zu entgegnen…

UFSL FSRV/0075-L/10Fortgesetzte Nichtentrichtung von Lohnabgaben unter teilweise mangelhafter Lohnkontenführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)26.03.2012

…eines Finanzstrafverfahrens wegen eines entsprechenden Tatverdachtes gemäß § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG nicht vorliegen. Für das Teilfaktum 2 (Nichtberücksichtigung von Aushilfslöhnen bei der Lohnverrechnung für 2006 und 2008 bzw. Nichtentrichtung der Lohnabgaben L, DZ) kann, abgesehen davon, dass sich ein subjektiver Vorwurf für den…

UFSW FSRV/0019-W/10Vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch einen Geschäftsführer, der sich als Flugpilot häufig im Ausland befunden und zur Bezahlung eine Angestellte beauftragt hat, bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.12.2010

…Vorsatzes, nicht vorliege. Einzige Tatbestandsvoraussetzung einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in subjektiver Hinsicht ist die vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben, im gegenständlichen Fall der aus dem Schuldspruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses ersichtlichen Lohnabgaben, bis zum 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit. Ob den Bw…

UFSL FSRV/0051-L/06Vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch den Geschäftsführer einer GmbH; Strafbemessung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2007

…Höhe von € 100,00 auferlegt. Seiner Entscheidung legte der Erstsenat folgende Feststellungen zugrunde: H sei seit dem 17. November 2003 Geschäftsführer der E GmbH, welche mit Gesellschaftsvertrag vom 16. Oktober 2001 errichtet worden war. Laut Gebarungskonto der E GmbH seien die spruchgegenständlichen Lohnabgaben nicht…

UFSL FSRV/0013-L/07Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen und Nichtentrichtung von Lohnabgaben eines Architekten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)24.03.2009

…Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG (Nichtentrichtung von Lohnabgaben für 05-11/2003 iHv. 6.601,25 €) zu verantworten. Zur Strafbemessung ist auszuführen: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für diese zunächst die Schuld des Täters. Nach Abs. 2 und 3…

UFSS FSRV/0026-S/03Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen sowie Finanzordnungswidrigkeiten infolge Nichtentrichtung von Lohnabgaben einer in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Textilhändlerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.09.2003

…Das erstinstanzliche Verfahren sei nichtig und das Erkenntnis aufzuheben, weil P infolge eines gesetzwidrigen Zustellvorganges von der Verhandlung keine Kenntnis erlangt habe. Die ihr zur Last gelegten Verletzungen der Bestimmungen des UStG und die Verkürzungen an Umsatzsteuervorauszahlungen und an Lohnabgaben seien unzutreffend. Richtig sei vielmehr…

BFG RV/6300006/20161. Nichtabfuhr und Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch einen faktischen Geschäftsführer einer Limited im Glücksspielmilieu; 2. Verhängung einer Zusatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.06.2020Teil 1/2

…oder vertraglicher Verpflichtung die diesbezüglichen abgabenrechtlichen Verpflichtungen eines Abgabe- oder Abfuhrpflichtigen wahrzunehmen haben oder diese auch bloß faktisch wahrnehmen. Wahrnehmender von steuerlichen Interessen eines Steuersubjektes ist derjenige, der bezüglich eines abgabenrechtlichen Aufgabengebietes, beispielsweise die fristgerechte Entrichtung bzw. Einbehaltung und Abfuhr der Lohnabgaben durch einen Arbeitgeber…

BFG RV/6300006/20161. Nichtabfuhr und Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch einen faktischen Geschäftsführer einer Limited im Glücksspielmilieu; 2. Verhängung einer Zusatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.06.2020Teil 2/2

…Nichtentrichtung der Lohnabgaben veranlasst betreffend von zu Unrecht steuerfrei belassene Zahlungen unter dem Titel einer Kilometer-Geld-Vergütung in den Jahren 2011 bis 2013 an G und unter dem Titel einer Reisekostenvergütung 2012 an sich selbst: Laut Bericht der Lohnsteuerprüferin hätte es jeweils an geeigneten…

UFSL FSRV/0029-L/09Inventurmanipulationen/Schwarzgeschäfte eines Gesellschafter-Geschäftsführers sowie Nichtentrichtung von Lohnabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)22.09.2010

…Zahlungen GSVG) für den Bf. (Tz 1) durch die Gesellschaft festgestellt worden seien. Darüber hinaus sei für den angeführten Zeitraum auch eine entsprechende Nichtmeldung bzw. Nichtentrichtung von Lohnabgaben festgestellt worden. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte, über Behördenvorhalt (§ 153 Abs. 2 und 4 FinStrG)…

UFSS FSRV/0010-S/10Nicht erweisliche vorsätzliche Nichtentrichtung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bis jeweils zum 5. Tag nach Fälligkeit, veranlasst durch eine angeblich zu Unrecht erfolgte Anwendung eines Reverse Charge iSd § 19 Abs.1a UStG 1994; nicht erweisliche bzw. lediglich geringfügige vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit; Einstellung der Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.01.2012Teil 1/2

…vorsätzlichen Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr bis zum fünften Tag nach Fälligkeit von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer betreffend die Voranmeldungszeiträume Mai bis November 2007 in Höhe von insgesamt € 51.663,20 und von Lohnabgaben betreffend die Lohnzahlungszeiträume 2008 und Jänner bis April 2009 in Höhe von insgesamt…

UFSS FSRV/0010-S/10Nicht erweisliche vorsätzliche Nichtentrichtung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bis jeweils zum 5. Tag nach Fälligkeit, veranlasst durch eine angeblich zu Unrecht erfolgte Anwendung eines Reverse Charge iSd § 19 Abs.1a UStG 1994; nicht erweisliche bzw. lediglich geringfügige vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit; Einstellung der Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.01.2012Teil 2/2

…nicht zu beweisen. In Bezug auf die dem Beschuldigten vorgeworfenen Finanzordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit entrichteten Lohnabgaben ist auszuführen: Gemäß § 25 Abs. 1 FinStrG haben die Finanzstrafbehörden von der Durchführung eines Finanzstrafverfahrens und von der Verhängung einer Strafe abzusehen…

UFSW FSRV/0039-W/03Finanzordnungswidrigkeit, Nichtentrichtung von Lohnabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)08.09.2003

…Strafberufung. Nach dem Vorbringen des Bw. sei die Firma A. GesmbH in den Jahren 1998/1999 auf Grund von Zahlungsausfällen insolvent geworden. Als Geschäftsführer des Unternehmens habe er Haftungen übernehmen müssen und sei nunmehr bis auf das Existenzminimum gepfändet worden. Zudem bestünden Alimentationsverpflichtungen für ein…

UFSS FSRV/0023-S/03Abgabenhinterziehung bei Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen; Finanzordnungswidrigkeit bei Nichtentrichtung von Lohnabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.02.2004

…ist aber insbesondere auf Grund der beruflichen Vorkenntnisse des Beschuldigten davon auszugehen, dass er die aus der Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. der Nichtentrichtung der Umsatzsteuer resultierende Pflichtverletzung zumindest billigend in Kauf genommen hat. Der Berufungssenat folgt hier auch der Argumentation des Spruchsenates des Finanzamtes Salzburg…

BFG RV/6300020/2016Grob fahrlässige Verkürzung von Umsatzsteuer und vorsätzliche Nichtabfuhr bzw. Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch den Obmann eines tatsächlich nicht gemeinnützigen Vereines; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.02.2017Teil 1/4

…Die im Rahmen dieses Betriebes beschäftigten Haushaltshilfen seien als Arbeitnehmer zu qualifizieren, woraus sich die Pflicht zur [Entrichtung von Lohnabgaben] (Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge [zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen] (DB) sowie Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag (DZ) ergebe. Der Beschuldigte habe das Vorliegen eines gewerblichen Reinigungsbetriebes sowie die Arbeitnehmereigenschaft der…

BFG RV/6300020/2016Grob fahrlässige Verkürzung von Umsatzsteuer und vorsätzliche Nichtabfuhr bzw. Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch den Obmann eines tatsächlich nicht gemeinnützigen Vereines; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.02.2017Teil 2/4

…Haushaltshilfetätigkeit nicht als begünstigungsschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu qualifizieren sei und sohin gerade nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliege. Da die Vereinsmitglieder aufgrund von Werkverträgen selbständig tätig gewesen seien, habe der Beschwerdeführer auch keine Lohnabgaben abzuführen. Aus dem Beweisverfahren habe sich - entgegen der unzutreffenden Ansicht der Behörde - eindeutig…

BFG RV/6300020/2016Grob fahrlässige Verkürzung von Umsatzsteuer und vorsätzliche Nichtabfuhr bzw. Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch den Obmann eines tatsächlich nicht gemeinnützigen Vereines; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.02.2017Teil 3/4

…wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Tatbestand ist somit eine zumindest bedingt vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr der Lohnabgaben bis jeweils zum fünften Tag nach Fälligkeit. Aus welchen Gründen eine Meldung der Lohnabgaben an die Abgabenbehörde nicht erfolgt, ist…

BFG RV/6300020/2016Grob fahrlässige Verkürzung von Umsatzsteuer und vorsätzliche Nichtabfuhr bzw. Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch den Obmann eines tatsächlich nicht gemeinnützigen Vereines; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.02.2017Teil 4/4

…40 [monatlich jeweils € 333,70] + DB 01-12/2012 € 4.222,38 [monatlich jeweils € 351,87], insgesamt somit Lohnabgaben in Höhe von € 45.843,83 vorsätzlich nicht jeweils bis zum fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. abgeführt und hiedurch Finanzordnungswidrigkeiten nach …

BFG RV/5300033/20131. Nicht beweisbarer Vorsatz des Geschäftsführers einer GmbH in Bezug auf die Nichtabfuhr bzw. Nichtentrichtung von Lohnabgaben 2. Büroangestellter als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.06.2015

…Lohnabgaben mehr bezahlt worden sind, so stehe nach der Überzeugung des Spruchsenats fest, dass der Beschuldigte Kenntnis von der Nichtentrichtung der Lohnabgaben hatte, sei es offensichtlich wegen der angespannten finanziellen Verhältnisse der GmbH doch darum gegangen, andere, wichtiger erscheinende Zahlungen gegenüber der Bezahlung von Lohnabgaben…

UFSW FSRV/0076-W/09Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben mit dem laufenden Stehenlassen von Umsatzsteuerguthaben zwecks Abdeckung der lohnabhängigen Abgaben bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.12.2009

… 49 Abs. 1 lit. a FinStrG sei nicht erfüllt, es liege keine vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben vor. Wie bereits in der Stellungnahme des Bw. an die Amtsbeauftragte ausgeführt, seien die Finanzamtsmeldungen wie auch der Finanzamtszahlungsverkehr in den Zuständigkeitsbereich einer Sachbearbeiterin gefallen, die immer verlässlich und…

UFSK FSRV/0013-K/08Schuldhafte Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben durch einen durch Krankheit beeinträchtigten Geschäftsführer einer in Finanznöten befindlichen GmbH; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.04.2009

…weder Voranmeldungen eingereicht noch Vorauszahlungen entrichtet worden. Nicht auszuschließen ist, dass hinsichtlich der nicht entrichteten Umsatzsteuer-vorauszahlungen betreffend die Voranmeldungszeiträume März und Dezember 2003 und der nicht erfolgten Entrichtungen von Lohnabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit betreffend die Lohnzahlungszeiträume Mai 2003 und Jänner 2004…