…der Fremdüblichkeit der durch den Sohn als Mietzins für die Wohnung Tür 5 und Tür 6 geleisteten Darlehenszahlungen verweise sie auf das Erkenntnis des VwGH vom 13. Mai 1992, 87/13/0083. Darin habe der VwGH klargestellt, dass im Fall der im Zusammenhang mit dem…
…2007 sei zu einem Zeitpunkt erfolgt, als die Wohnung bereits längst fertiggestellt worden wäre. Das Finanzamt stellte vielmehr die Mieterhöhung in zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit der im Jahr 2006 stattgefundenen Betriebsprüfung, welche das Mietverhältnis mangels Fremdüblichkeit nicht anerkannte, sowie mit dem bereits seit März…
…die Mietverhältnisse des Bw. mit seinem Sohn und seiner Tochter mangels Fremdüblichkeit aus den Einkunftsquellen des Bw. auszuscheiden bzw. dessen Privatsphäre zuzuschreiben, sich aus Sicht des unabhängigen Finanzsenates als gerechtfertigt erweist. Die Nichtanerkennung der geltend gemachten Werbungskosten in Höhe von S 1,088.159,17…
…2001-W/05 mit Verweis auf Ruppe, UStG3, § 1, Tz 179). Ein Vorsteuerabzug kommt daher nicht in Betracht (auf die Folgen gemäß § 11 Abs. 14 UStG wird hingewiesen). b) Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten: In zusammenfassender Analyse muss also schon mangels Fremdüblichkeit eine steuerrechtliche Anerkennung…
…der Mietvertrag mangels Fremdüblichkeit dem privaten Bereich zuzuordnen ist. Auf Grund des nunmehr festgestellten Sachverhaltes und somit Wegfalls der tatsächlich bestehenden Ungewissheit war die erstinstanzliche vorläufige Abgabenfestsetzung im Rahmen der Berufungsentscheidung gemäß § 200 Abs. 2 iZm § 279 Abs. 1 bzw. § 280 BAO in eine endgültige…
…Tragen, in denen berechtigte Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt einer behaupteten vertraglichen Gestaltung bestehen (vgl. Jakom/Lenneis, EStG, 2010, § 4 Anm. 332). Im Berufungsfall ist die steuerliche Anerkennung eines Mietvertrages zwischen dem Bw. und seinem Sohn strittig. Zwar wurde ein schriftlicher Mietvertrag abgefasst und vergebührt…
…ist auszuführen, dass im vorliegenden Fall sehr wohl ein Naheverhältnis zwischen dem Gesellschafter der Bw. und dem Einzelunternehmer und Angestellten bzw. späteren Geschäftsführer (nämlich Vater und Sohn) vorliegt. Auch hindert die zivilrechtliche Wirksamkeit eines Mietvertrages nicht die Anwendung und Nichtanerkennung im Rahmen des Fremdvergleiches. Die…
…die rechtlich richtige Mietzinshöhe und das Eintrittsrecht des Sohnes in den Mietvertrag seiner Großmutter wie zB Schreiben des Mieterschutzvereines oder des Rechtsanwaltes wurden nicht vorgelegt. Weiters wurde nicht der konkrete Inhalt einer Vereinbarung mit dem Sohn über die Durchführung von Hausmeistertätigkeiten dargelegt. Über die Berufung…
…sich noch nicht auf eine Fremdüblichkeit des Vertrages hin. Vielmehr wird sie zu einem Indiz gegen eine solche Beurteilung, wenn die Zinsanpassungen, bei Vorliegen der Voraussetzungen - im Gegensatz zu Fremdmietverhältnissen -, tatsächlich nicht geltend gemacht werden. Schlussendlich stellt auch die beim Mietvertrag mit dem Sohn G…
…Pkt. 2. | 4. | Seine Ex-Gattin schließ mit dem Bw. einen Mietvertrag für eine vom Bw. (in Kauf befindliche) ETW ab. | 5. | Der Bw. übernimmt alle Bankkredite im Zusammenhang mit der ETW in Z. Diese wird daher wieder an ihn übertragen…
…vertraglichen Änderungen bzw. Zusätzen, allenfalls zum Abschluss eines neuen Mietvertrages geführt hätte (gleiches gilt für die Wohnung Top 5). Hinsichtlich der Wohnung Top 4 ist festzuhalten, dass zwar ein Mietvertrag vom 10.1.1994 mit dem Neffen M.Z. als Mieter abgeschlossen wurde, welcher nie…
…vor, dass die Lebensgefährtin des Sohnes mit dem gemeinsamen Kind die Wohnung bewohnt habe, ihr Sohn nur sporadisch. Hinsichtlich der Fremdüblichkeit der Miete hätten sie einen Lokalaugenschein in der vermieteten Nachbarwohnung angeboten. Zur Aufforderung, sämtliche bisher abgeschlossenen Mietverträge vorzulegen und anhand entsprechender Unterlagen nachzuweisen, auf…
…mit dem Bf. zu übernehmen. Außerdem wäre das Firmenbüro ***57*** auszumalen und auch hier der Boden und Decke zu sanieren gewesen. Frau ***2*** hätte diese Tätigkeiten zu übernehmen gehabt. Weiters wäre über den noch nicht vermieteten Aufenthaltsraum in der Tankstelle gesprochen worden, der nach einem…
…den ältesten Sohn Ch. entgeltlich vermietet worden sei. Ab dem Jahr 2003 sei diese Eigentumswohnung an den zweiten Sohn R. für eine voraussichtliche Studiendauer von fünf Jahren vermietet worden. Einen schriftlichen Mietvertrag gäbe es nicht, weder mit dem Sohn Ch. noch mit dem Sohn R…
…hervor, dass der Berufungswerber mit dem "Mietvertrag" an das Unternehmen gebunden werden sollte, weshalb diesem Argument kein entscheidungswesentliches Gewicht beigemessen werden kann. Der behauptete sachliche und wirtschaftliche Zusammenhang ist allein schon deshalb nicht herzustellen, weil der Berufungswerber selbst bei einem Ausscheiden als Geschäftsführer bzw. Gesellschafter…
…Überprüfung aller Unterlagen an. Mit dem Verweis des steuerlichen Vertreters auf das Schreiben vom 23. November 2006 in der Berufung wurde dieses von Sohn M1 verfasste Schreiben Bestandteil der Berufung: Der Mietvertrag für dieses Objekt sei, wie das bei einer Vielzahl von Mietverhältnissen üblich sei…
…Ihrer Berufung die Nichtanerkennung des behaupteten Mietvertrages zwischen der ö. öLeas und der dt. dtGes durch die Behörde offensichtlich als richtig akzeptiert. Einer der Gründe neben der fehlenden Fremdüblichkeit für die Nichtanerkennung wäre gewesen, dass das Fahrzeug per 2.4.2002 dem Bw zur Verfügung…
…wir eine saubere Lösung finden können. Die Überlegung war, nachdem es hauptsächlich privat genutzt wird, dass der Bauherr nicht die PVG ist, sondern die Privatperson CL. SB. Gut, aber das beantwortet noch nicht meine Frage. Denn wenn es Diskussionen gegeben hat mit dem Sohn und…
…Schlussbesprechung mit heutigem Datum. Ich ersuche Sie um Unterfertigung eines der beiden Exemplare und um Rücksendung desselben.“ 3.6 Die in der Folge von der steuerlichen Vertreterin unterfertigte Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 22.11.2010 hatte folgenden Inhalt: „Tz 1: Nichtanerkennung der Fremdüblichkeit der…
…vereinbarten Miete eine Wohnung aus der Vermietung herausgenommen und auf Eigennutzung umgestellt werden müsse. Erst nach der Kündigung des Mietvertrages durch den Sohn wurde seine Wohnung auf Eigennutzung umgestellt und dieser Umstand auch nicht dazu herangezogen ein Grundsatzgespräch mit der Mandantin zu Fremdüblichkeit der Vermietung…