…über die Beschwerde der Firma C-GmbH, vom 10. März 2005 gegen die Zuziehung als Nebenbeteiligter durch das Finanzamtes Baden Mödling als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 15. Februar 2005, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 156 FinStrG als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom…
…OR Mag. Gerhard Groschedl, über die Beschwerde von der Bf., vertreten durch Frau Helga Bahr, Steuerberaterin,vom 10. Oktober 2002 gegen die Zuziehung des Nebenbeteiligten gemäß § 122 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) vom 10. September 2002 zu einem Finanzstrafverfahren des Finanzamtes Amstetten zu Recht erkannt…
…1**) beschlossen: 1. Die als Maßnahmenbeschwerde gemäß § 152 Abs.1 letzter Satz FinStrG zu wertende Beschwerde wird mangels Stellung einer Nebenbeteiligten als unzulässig zurückgewiesen. 2. Der Antrag auf Kostenersatz wird mangels Rechtsgrundlage als unzulässig zurückgewiesen. 3. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…vertreten durch Y, gegen die Erledigung des Finanzamtes Innsbruck vom 24. Juli 2006, SN Z, betreffend die Zuziehung der Nebenbeteiligten gemäß § 122 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu einem Finanzstrafverfahren des Finanzamtes Innsbruck zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 156 FinStrG als unzulässig…
…Reinhard Feistmantl, vom 24. Dezember 2003 gegen die Erledigung des Finanzamtes Innsbruck vom 25. November 2003 betreffend die Zuziehung der Nebenbeteiligten gemäß § 122 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu einem Finanzstrafverfahren des Finanzamtes Innsbruck zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 156 FinStrG als unzulässig…
… 33 Abs.2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs.1 lit.a FinStrG über die Berufungen des Beschuldigten und der nebenbeteiligten W GmbH vom 14. August 2005 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Salzburg-Stadt als Organ des Finanzamtes Salzburg…
…Veranlagung 2003, Buchungsabfrage). Folgt man - wie auch betreffend der Vorjahre - zumindest im Zweifel den Angaben des Beschuldigten bzw. der Nebenbeteiligten, so hat also für das Jahr 2003 der Gesamtbetrag an Umsatzsteuer als Summe der Vorauszahlungen abzüglich der Gutschriften laut eigener Erklärung tatsächlich € 6.617…
…über die Berufungen der erstbeschuldigten A H und des zweitbeschuldigten Dr. H sowie des Dr. H in seiner Eigenschaft als zur Haftung für die über die Erstbeschuldigte verhängte Geldstrafe herangezogener Nebenbeteiligter, jeweils vom vom 11. Februar 2007 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates III beim Finanzamt…
…gegebenen Tatbeitrages zur Verkürzung der gegenständlichen Eingangsabgaben zu machen ist, nicht mehr von Relevanz: So war - siehe unten - statt eines Verfalles ein ermäßigter Wertersatz vorzuschreiben. Auch war eine förmliche Zuziehung der verfallsbeteiligten M AG als Nebenbeteiligte gemäß § 122 Abs.1 FinStrG zum gegenständlichen Finanzstrafverfahren laut…
…2, wegen des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei gemäß §§ 37 Abs.1 lit.a), 38 Abs.1 lit.a) des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufungen des Beschuldigten sowie der Nebenbeteiligten SH, letztere ebenfalls vertreten durch die Rechtsanwälte Dr.Berndt SEDLAZECK, Dr.Katharina SEDLAZECK, vom 24. Februar…
…bekommen. Ob der Wert der [getauschten] Waren gleich geblieben sei, könne sie nicht sagen (Finanzstrafakt Bl. 393). Gemäß § 76 lit.a FinStrG sind Nebenbeteiligte, welche ansich bei bekanntem Aufenthalt nach § 122 Abs.1 FinStrG dem Verfahren zuzuziehen sind, ua von den Beschuldigten verschiedene Personen, denen…
…in eventu die Geldstrafe im Sinne des § 23 Abs.4 FinStrG mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag festgesetzt werde. Eine Berufung der nebenbeteiligten H GmbH bzw. des Amtsbeauftragten liegen nicht vor. In der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat brachte Dr…
…beschlagnahmten 1.802 Gramm; siehe Faktum 33 der angeschlossenen "Tabelle"), infolge der nach der Übernahme durch den Bw. im Betrieb der Nebenbeteiligten (Fa. "SHP ., St.Georgen) jeweils erfolgten Weiterverarbeitung zur sogenannten "Nikolai-Salbe" nicht mehr greifbar (siehe dazu Reger/Hacker/Kneidinger "Das Finanzstrafgesetz", Bd.1…
… K. Hinsichtlich des von der Verteidigung zur Einvernahme als Zeuge vorgesehenen E war die Finanzstrafbehörde bereits ab 9. Februar 2011 bestrebt, diesen dem Finanzstrafverfahren im Hinblick auf den drohenden Verfall des verfahrensgegenständlichen Fahrzeuges als Nebenbeteiligten gemäß § 122 Abs. 1 FinStrG zuzuziehen, jedoch war hinsichtlich eines…
…Finanzstrafsachen - Team als Finanzstrafbehörde wurde die Fa. NB zu Handen ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** als Nebenbeteiligte geladen. Mit Eingangsdatum 14.07.2023 (Poststempel Finanzamt Österreich) ging von Rechtsanwalt Dr. Harald Pohlhammer (Masseverwalter von ***Bf1***) ein Schreiben samt Übermittlung von 2 RSa Briefen ein. Demnach hätte Herr **…
…zum Nachteil eines anderen Beschuldigten bzw. belangten Verbandes (vgl. § 56 Abs. 5 Z. 1 FinStrG) oder Nebenbeteiligten, welcher keine Beschwerde eingebracht hat, das Gesetz unrichtig angewendet worden ist und gemäß § 161 Abs. 3 Satz 2 FinStrG so vorzugehen ist, als wäre auch von diesen Personen…
…wird seine Rechtsansicht, dass der Vorsitzende bzw. der Spruchsenat auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung bestehen kann, auch wenn der / die Beschuldigte(n) bzw. der / die Nebenbeteiligte(n) auf die mündliche Verhandlung verzichtet haben, durch Seiler/Seiler, FinStrG5, § 125 Rz 11 mit der Überschrift "Verzicht…
…freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden. Zu Spruchpunkt I.1. (WiEReG-Meldepflichtverletzung) Zur objektiven Tatseite Gemäß § 15 Abs. 1 Z 2…
…den Namen der Mitglieder des Spruchsenates, des (der) Amtsbeauftragten und des (der) Schriftführerin (lit. a), den Personalien der Beschuldigten, belangten Verbände und Nebenbeteiligten (lit. b), der Namen der Verteidiger (lit. c), der deutlichen Bezeichnung der den Beschuldigten (belangten Verbänden) zur Last gelegten Taten und Verantwortlichkeiten…
… 161 Abs. 3 FinStrG: Eine Änderung des angefochtenen Erkenntnisses zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten ist nur bei Anfechtung durch den Amtsbeauftragten zulässig. Zu prüfen war, ob der Beschuldigte als Geschäftsführer ein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten gesetzt und damit auch entsprechende Finanzordnungswidrigkeiten begangen hat…