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UFSW RV/2180-W/05Vorsteuerabzug gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2007

…11 UStG 1994 sei, dass sich u. a. Name und Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben. Da dies nicht möglich wäre, sei die Berufung als unbegründet abzuweisen. In der Gegenäußerung zur Stellungnahme der BP führte die Bw. aus…

UFSW RV/2661-W/07Kein Vorsteuerabzug bei falscher Bezeichung des liefernden oder leistenden Unternehmers und bei unzureichender Bezeichnung der erbrachten Leistung auf der Rechnung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2012

…Diese Rechnungen müssen - soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist - die folgenden Angaben enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; Bei Rechnungen…

UFSW RV/2521-W/10Kein Vorsteuerabzug bei mangelhafter Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2010

…müssen Rechnungen ua. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers, den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt sowie Angaben bezüglich der Art und den Umfang der sonstigen Leistung enthalten. Zudem ist…

UFSW RV/0441-W/04Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungsmangel trotz Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2004

…Leistung und 6. den auf das Entgelt (Z 5) entfallenden Steuerbetrag. Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 1 Z 1 iVm § 11 Abs. 1 UStG 1994 ist daher auch u.a., dass sich Name und Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers…

UFSW RV/2671-W/02Nichtanerkennung von Vorsteuern mangels ordnungsgemäßer Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2004

…Name und Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben. Diese Angaben dienen nicht nur der Kontrolle, ob der Leistungsempfänger eine (zum Vorsteuerabzug berechtigende) Leistung von einem anderen Unternehmer erhalten hat, sondern auch der Sicherstellung der Besteuerung beim leistenden Unternehmer…

UFSW RV/1426-W/03Keine Vorsteuer, wenn lieferndes oder leistendes Unternehmen an der in der Rechnung ausgewiesenen Geschäftsanschrift nicht existent ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2004

…von einem anderen Unternehmer erbrachte Leistung sowie eine den Formvorschriften des § 11 UStG 1994 entsprechende Rechnung. Gem § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1994 ist Rechnungserfordernis u. a. der Name und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes führt schon…

BFG RV/7100116/2020Bautagesberichte und deren Bedeutung als Beweismittel im Abgabenverfahren. Abgabenbehördliche Ermittlungsmöglichkeiten betreff Feststellung des Zeitpunkts der Betriebseinstellung. Betriebs-, Geschäftsgeheimnisse und Rechtsschutz. Vorsteuerabzug beim Rechnungsmerkmal §11 Abs. 1 Z 3 lit. a UStG 1994 (EuGH-Rechtsprechung).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2025Teil 4/7

…die Frage des Vorsteuerabzuges des Leistungsempfängers nicht ausschlaggebend (VwGH 20.11.1996, 95/15/0179). Eine dem § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 entsprechende Rechnung müsse deshalb den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers, also den richtigen Namen und die richtige…

BFG RV/7100116/2020Bautagesberichte und deren Bedeutung als Beweismittel im Abgabenverfahren. Abgabenbehördliche Ermittlungsmöglichkeiten betreff Feststellung des Zeitpunkts der Betriebseinstellung. Betriebs-, Geschäftsgeheimnisse und Rechtsschutz. Vorsteuerabzug beim Rechnungsmerkmal §11 Abs. 1 Z 3 lit. a UStG 1994 (EuGH-Rechtsprechung).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2025Teil 5/7

…Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; b) den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10 000 Euro übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, wenn der leistende Unternehmer…

UFSG RV/0824-G/08Unrichtige Anschrift des liefernden Unternehmers - Kein Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.11.2011Teil 1/2

…Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 müssen Rechnungen die in den folgenden Ziffern 1 bis 6 aufgezählten Angaben enthalten; ua. nach der Z 1 den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers. Dass…

UFSW RV/3249-W/02Die Angabe einer nicht richtigen Anschrift des leistenden Unternehmers in einer Rechnung führt zum Verlust des Vorsteuerabzuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2005

… 11 UStG Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten müssen, im vorliegenden Fall jedoch die Firmen an den Adressen nicht existieren, seien die Voraussetzungen für den Steuerabzug nicht gegeben gewesen, weshalb hinsichtlich der B und der A die Berufung betreffend die Festsetzung der…

BFG RV/7102315/20131. Kein Vorsteuerabzug mangels richtiger Anschrift des leistenden Unternehmers 2. Kein Vorsteuerabzug mangels Zurechnung zum Rechnungsaussteller
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.10.2020Teil 1/2

…Z 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 ist daher, dass sich der Name und die Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben (vgl. VwGH 25.4.2001, Zl. 98/13/0081 noch zum UStG…

UFSW RV/1670-W/02Rechnung gemäß § 11 UStG 1994 als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2006

…Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Entsprechend den Bestimmungen der §§ 11 Abs. 1 Z 1 bis Z 5 UStG 1972 bzw. 1994 müssen die Rechnungen die folgenden Angaben enthalten: 1. Den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und…

UFSG RV/0380-G/04Fingierte Rechnungen und Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2006

…Unternehmen ausgeführt worden sind. Solche Rechnungen müssen, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen, gemäß § 11 Abs. 1 UStG 1994 (in der für die Entscheidung wesentlichen Fassung) folgende Angaben enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift…

UFSG RV/0286-G/03Versagung des Vorsteuerabzuges bei formellen Rechnungsmängeln sowie Verspätungszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2004

…dessen Unternehmen ausführt, auf Verlangen des anderen verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 idF BGBl. 663/1994 müssen Rechnungen grundsätzlich folgende Angaben enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers…

UFSW RV/0601-W/041. Versagung des Vorsteuerabzuges wegen Nichtnachweisbarkeit des Leistungserbringers 2. Versagung des Vorsteuerabzuges wegen unzutreffender Anschrift des Leistungserbringers in der Rechnung 3. Versagung des Vorsteuerabzuges wegen Fehlens des Leistungszeitraumes in der Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2004

…für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 müssen Rechnungen u.a. folgende Angaben enthalten: den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der…

UFSL RV/0019-L/04Vorsteuerabzug bei fehlendem Rechnungsmerkmal
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2004

…oder steuerpflichtige sonstige Leistungen aus, so ist er berechtigt .... Rechnungen auszustellen, in denen die Steuer gesondert ausgewiesen ist. Diese Rechnungen müssen, soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Angaben enthalten: a. Den Namen und die Anschrift des liefernden und leistenden Unternehmers…

UFSG RV/0287-G/03Versagung des Vorsteuerabzuges bei formellen Rechnungsmängeln sowie Verhängung eines Verspätungszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2004

…dessen Unternehmen ausführt, auf Verlangen des anderen verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 idF BGBl. 663/1994 müssen Rechnungen grundsätzlich folgende Angaben enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers…

UFSG RV/0178-G/03Versagung des Vorsteuerabzuges bei formalen Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.03.2004

…dessen Unternehmen ausführt, auf Verlangen des anderen verpflichtet, Rechnungen auszustellen.   Nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 idF BGBl. 663/1994 müssen Rechnungen grundsätzlich folgende Angaben enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des…

UFSW RV/0931-W/07Rechnungsmängel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2007

…anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt, auf Verlangen des anderen verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Diese Rechnungen müssen - soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist - die folgenden Angaben enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes…

UFSW RV/1418-W/03Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist der Ausweis in einer dem § 11 UStG entsprechenden Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.05.2004

…K. Bau GmbH an der in der Rechnung angegebenen Anschrift nicht existierte. Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist aber unter anderem, dass sich Name und Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben. Diese Angaben dienen nicht nur der…