RIS AI
392 Treffer1596 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0536-L/06Nachrangigkeit der Haftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.06.2007

…Grund des Klagsanspruches wegen der restlichen Ablöse gegen die Berufungswerber (Bw.) zusteht. Über die Berufung wurde erwogen: Haftungen sind Besicherungsinstitute. Daraus ergibt sich eine Nachrangigkeit der Haftung im Verhältnis zur Inanspruchnahme des Hauptschuldners. Dieses ist das zentrale Ermessenskriterium bei der Geltendmachung von Haftungen (vgl. Ritz…

UFSL RV/1166-L/02Nachrangigkeitserklärung eines Darlehens und nachfolgende Kapitalerhöhung, Prinzip der Einmalbesteuerung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.10.2007

…000.- Gesellschaftsteuer in Höhe von S 60.000.- fest. Mit Bescheid vom 30. Juli 1997 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Linz betreffend die Nachrangigkeitserklärung eines Gesellschafterdarlehens vom 8. Juni 1994 unter Zugrundelegung einer Bemessungsgrundlage von S 4.500.000.- Gesellschaftsteuer in Höhe von…

UFSL RV/0388-L/05Forderungsbewertung bei Nachrangigkeitsvereinbarung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2008

…Punkt a der Passiva) als abzugsfähig wertete, gleichzeitig wurde jedoch die Darlehensforderung gegenüber der H- GmbH als weiteren steuerpflichtigen Erwerb ansetzte und die Erbschaftssteuer entsprechend berechnet. Die vereinbarte Nachrangigkeit der Forderung sei für die Bewertung ohne Bedeutung. Im Antrag gemäß § 276 BAO wird ergänzt: Der…

UFSL RV/0387-L/05Forderungsbewertung bei Nachrangigkeitsvereinbarung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2008

…Punkt a der Passiva) als abzugsfähig wertete, gleichzeitig wurde jedoch die Darlehensforderung gegenüber der H- GmbH als weiteren steuerpflichtigen Erwerb angesetzt und die Erbschaftssteuer entsprechend berechnet. Die vereinbarte Nachrangigkeit der Forderung sei für die Bewertung ohne Bedeutung. Im Antrag gemäß § 276 BAO wird ergänzt: Der…

UFSW RV/1328-W/08Liegt für Zwecke der Gesellschaftsteuer ein anleiheähnliches oder aktienähnliches Genussrecht vor? (Abw.)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2012Teil 1/4

…gesellschafterähnliche Beteiligung, wenn gewinnabhängiger fixer Zins, Verlustbeteiligung bis zu 100% des Nennbetrages des Genussrechtes, Nachrangigkeit der Genussrechtsforderung im Fall der Liquidation oder Insolvenz der Gesellschaft und grundsätzlich unbegrenzte Laufzeit mit einer Mindestvertragsdauer vereinbart wurden? Überblick: 1. Verfahren 1.1. Verfahren vor dem Finanzamt für Gebühren…

UFSL RV/0690-L/07Gesellschafterhaftung bei noch nicht rechtskräftiger Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2008

…grundsätzlich im Ermessen der Abgabebehörde. Bei der Ermessensausübung sei vor allem der Zweck der Haftungsbestimmung zu berücksichtigen. Daraus ergebe sich eine gewisse Nachrangigkeit der Haftung im Verhältnis zur Inanspruchnahme des Hauptschuldners. Eine Inanspruchnahme der Haftung sei auch nur dann möglich, wenn der Abgabenanspruch endgültig und…

UFSG RV/0049-G/05Erbenhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.04.2006

…0196) die Behörde auch bei der Erbenhaftung des § 13 Abs. 2 ErbStG das Ermessen im Sinne einer Nachrangigkeit zu üben habe und es werde im Allgemeinen nur gesetzeskonform sein, den Erben als Haftenden in Anspruch zu nehmen, wenn die Einbringlichkeit der Abgabe beim Primärschuldner gefährdet…

UFSG RV/0048-G/05Erbenhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.04.2006

…0196) die Behörde auch bei der Erbenhaftung des § 13 Abs. 2 ErbStG das Ermessen im Sinne einer Nachrangigkeit zu üben habe und es werde im Allgemeinen nur gesetzeskonform sein, den Erben als Haftenden in Anspruch zu nehmen, wenn die Einbringlichkeit der Abgabe beim Primärschuldner gefährdet…

UFSG RV/0046-G/05Erbenhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.04.2006

…0196) die Behörde auch bei der Erbenhaftung des § 13 Abs. 2 ErbStG das Ermessen im Sinne einer Nachrangigkeit zu üben habe und es werde im Allgemeinen nur gesetzeskonform sein, den Erben als Haftenden in Anspruch zu nehmen, wenn die Einbringlichkeit der Abgabe beim Primärschuldner gefährdet…

UFSW RV/3499-W/10Haftung nach Abschluss eines Zahlungsplanes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2012

…dabei die Rechtswirkungen des Zahlungsplanes berücksichtigt wurden, so entspricht dies nach der zuletzt angeführten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dem Gesetz. Die Haftung nach § 12 BAO ist zwar keine Ausfallshaftung, doch ist die Nachrangigkeit der Haftung auch hier zu beachten (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 12 Tz 5)…

UFSW RV/1933-W/091. Unterliegt die Begebung von Partizipationskapital iSd BWG als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftsteuer? 2. Genügt eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, wenn Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös eingeräumt wurden? 3. Verstößt es gegen die RL 69/335/EWG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte kein Stimmrecht, sondern nur ein Teilnahme und Auskunftsrecht gemäß §112/118 AktG hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 3/3

…dem Partizipationskapital sowohl aus der gewinnabhängigen fixen Verzinsung, der Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe des Partizipationskapitals und aus dem Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös zumindest im Ausmaß des Nominales, als auch aus der Nachrangigkeit des Partizipationskapitals, das heißt, dass es erst nach Befriedigung oder Sicherstellung…

UFSW RV/2108-W/08Haftung für eine durch den Haftenden bereits entrichtete Abgabenschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2009

…betreffenden Abgaben zu sorgen gehabt. Im Zeitpunkt der Übereignung sei kein Abgabenrückstand gegeben gewesen, den der Bw hätte kennen müssen. Darüber hinaus möchte der Bw auf die Nachrangigkeit der Haftung generell hinweisen (Frist für die S-KEG: bis 17. April 2008). Der Bw werde mit…

UFSW RV/2312-W/06Haftung nach Abschluss eines Zahlungsplanes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2008

…des Zahlungsplanes berücksichtigt wurden, so entspricht dies nach der zuletzt angeführten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dem Gesetz. Die Haftung nach § 12 BAO ist zwar keine Ausfallshaftung, doch ist die Nachrangigkeit der Haftung auch hier zu beachten (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 12 Tz 5). Es entspricht daher…

UFSW RV/1748-W/03Haftung für nicht festgesetzte Abgaben; Aussetzung der Einhebung bei bereits erledigter Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2005

… 224 Tz. 2). Die Haftung ist ein Besicherungsinstitut, aus dessen Wesen in der Literatur eine Nachrangigkeit der Haftung im Verhältnis zur Inanspruchnahme des Eigen-(Erst-)Schuldners abgeleitet wird (vgl. Kopecky, Die Haftung im österreichischen Steuerrecht, 7 und 10). Auch wenn die Inanspruchnahme des Haftenden nicht…

UFSI RV/0287-I/04Ermessensübung bei einer Mehrheit als Haftungspflichtiger in Betracht kommender Erben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2005

…Haftung (§ 224 Abs. 1 BAO) zu Gesamtschuldnern werden. Das Ermessen (§ 20 BAO) ist auch bei der Erbenhaftung im Sinne einer Nachrangigkeit der Haftungsinanspruchnahme zu üben. Es wird daher im allgemeinen nur dann gesetzeskonform sein, den Erben als Haftenden in Anspruch zu nehmen, wenn die Einbringlichkeit…

UFSG RV/0212-G/04Haftung der Alleinerbin für die Erbschaftsteuerschuld eines am Erbfall Beteiligten (Empfänger einer Lebensversicherung);
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2004

…Erbenhaftung des § 13 Abs. 2 Erbschaftsteuergesetz BGBl.Nr. 141/1955 im Sinne einer Nachrangigkeit der Haftungsinanspruchnahme zu üben. Es ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Erben als Haftenden, dass die Einbringlichkeit der Abgaben beim Eigenschuldner gefährdet oder wesentlich erschwert ist (siehe auch Fellner, Gebühren und…

UFSW RV/2888-W/12Liegt für Zwecke der Gesellschaftsteuer ein anleiheähnliches oder aktienähnliches Genussrecht vor? (Abw.) Siehe auch UFS 8.10.2012, RV/1328-W/08 ua.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2013Teil 1/3

…gesellschafterähnliche Beteiligung, wenn gewinnabhängiger fixer Zins, Verlustbeteiligung bis zu 100% des Nennbetrages des Genussrechtes, Nachrangigkeit der Genussrechtsforderung im Fall der Liquidation oder Insolvenz der Gesellschaft und grundsätzlich unbegrenzte Laufzeit mit einer Mindestvertragsdauer vereinbart wurden? Überblick: 1. Verfahren 1.1. Verfahren vor dem Finanzamt für Gebühren…

UFSW RV/2888-W/12Liegt für Zwecke der Gesellschaftsteuer ein anleiheähnliches oder aktienähnliches Genussrecht vor? (Abw.) Siehe auch UFS 8.10.2012, RV/1328-W/08 ua.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2013Teil 2/3

…vom Genussrechtsberechtigten zur Verfügung gestellte Kapital kann entweder die Funktion von Eigen- oder von Fremdkapital haben; nicht selten finden sich Elemente des einen wie des anderen. Der Begriff der "Nachrangigkeit" spielt nicht nur im Zusammenhang mit der Frage, ob Eigen- und Fremdkapital vorliegt, eine Rolle…

UFSW RV/2888-W/12Liegt für Zwecke der Gesellschaftsteuer ein anleiheähnliches oder aktienähnliches Genussrecht vor? (Abw.) Siehe auch UFS 8.10.2012, RV/1328-W/08 ua.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2013Teil 3/3

…Kündigung). Diese Längerfristigkeit der Kapitalüberlassung und intensive Bindung des Genussrechtsinhabers implizieren die Eigenkapitalqualität des Genussrechtskapitals. Nach den vorliegenden Genussrechtsbedingungen und Genussscheinbedingungen ist Gegenstand des Genussrechtes eine gewinnabhängige Verzinsung und eine Beteiligung am laufenden Verlust, sowie am Endverlust (Nachrangigkeit). Das Genussrechtskapital wird längerfristig überlassen, grundsätzlich auf…

UFSW RV/1328-W/08Liegt für Zwecke der Gesellschaftsteuer ein anleiheähnliches oder aktienähnliches Genussrecht vor? (Abw.)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2012Teil 2/4

…gegenständlichen Genussrechte sprächen die unbegrenzte Laufzeit, der Rückzahlungsbetrag (100% Nennbetrag abzüglich etwaiger Verlustanteile), die Nachrangigkeit im Falle der Liquidation oder des Konkurses. In den Fällen, in welchen das Finanzamt die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat vorlegte, beantragte es im Vorlagebericht die Abweisung…