…Übergabsvertrag niemals abgeschlossen worden wäre. Die seinerzeit vor Insolvenzeröffnung beglichene Steuer ist daher zurückzubezahlen. Die seinerzeit vor Insolvenzeröffnung entrichtete Steuer kann daher nicht allenfalls offenen Masseforderungen gegenüberstehen." In der weiteren Folge wurde die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht mit Vorlagebericht vom 27. Jänner 2021 zur Entscheidung vorgelegt…
…In ihrer Berufungsvorentscheidung vom 20.6.2011 vertrat die belangte Behörde (Finanzamt) die Rechtsansicht, dass die gegenständliche Einkommensteuer(nach-)forderung 2008 keine Konkurs-, sondern eine sogenannte Masseforderung sei, die nach Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens (d.i. 3.11.2008) entstanden und zu 100% zu befriedigen sei…
…ein Guthaben in der Höhe von € 2.332,27, und es lasse sich die Begründung im angefochtenen Bescheid für die Abweisung des Rückerstattungsantrages nicht auf weitere offene Masseforderungen anwenden. Darüber hinaus habe die Bw. einen Rückzahlungsantrag gemeinsam mit der Umsatzsteuervoranmeldung für April 2005 gestellt…
…vom 6. August 2004 legte er dem Konkursgericht einen Verteilungsentwurf nach § 47 Abs. 2 KO vor, in dem die noch nicht vollständig befriedigten Masseforderungen (mit Ausnahme der Körperschaftsteuerverbindlichkeiten) enthalten waren. Mit Beschluss gemäß § 122 KO vom 6. September 2004 wurde die Schlussrechnung konkursgerichtlich genehmigt. Laut…
…wohl 17. Dezember 2001) fällige Umsatzsteuer 10/01 erst am 28. Mai 2002 - daher verspätet - entrichtet worden wäre. Da es sich bei der Umsatzsteuer 10/01 um eine Masseforderung handeln würde und auf Masseforderungen die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden seien, wonach gemäß § 217 Abs. 1…
…2001 (15.Jänner 2001) sowie Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag 1-6/02 (15. Juli 2002) lägen jeweils vor der Konkurseröffnung. Bei der Umsatzsteuer 12/02 handle es sich um eine Masseforderung, bei der die Vorschreibung eines Säumniszuschlages in Folge verspäteter oder nicht erfolgter Entrichtung ohnehin zulässig…
…an die Gemeinschuldnerin bezahlt. Während des Massezeitraums habe die Masseverwalterin die Löhne und Gehälter samt den Lohnnebenkosten bezahlt. Die Masseverwalterin habe daher am 29.10.2013 die Rückzahlung der sowohl an die OÖ Gebietskrankenkasse als auch an das Finanzamt geleisteten AGH-Beträge als Masseforderung beantragt…
…02 § 1438 Rz 11 (Stand 01.01.2016, rdb.at)]. Nach § 46 Z 2 IO sind ua. öffentliche Abgaben Masseforderungen, wenn und insoweit der die Abgabe auslösende Sachverhalt während des Insolvenzverfahrens verwirklicht wird. Dem gegenüber sind nach § 51 Abs. 1 IO Insolvenzforderungen Forderungen von Gläubigern…
…der gesetzliche Fälligkeitstag (15. November 2007) der Einkommensteuervorauszahlung 10-12/2007 nach Konkurseröffnung (13. August 2007) liege und es sich daher um eine Masseforderung handle. Für den Fall einer nachträglichen Herabsetzung der Einkommensteuer 2007 werde der Bw. auf die Möglichkeit eines Antrages nach § 217 Abs…
…der Steuern wäre ein Steuerberater beigezogen und auf dieser Basis seitens der Konkursmasse die entsprechenden Steuerverbindlichkeiten - bis auf den Zeitraum der Masseunzulänglichkeit - auch fristgerecht abgeführt worden, weshalb keine Masseforderungen unberichtigt aushaften könnten. Zum Zwecke der Ausführung der näheren Berufungsgründe wurde um Fristerstreckung bis zum 30…
…auch im damals anhängigen Insolvenzverfahren • trotz Aufforderung durch das Konkursgericht weder Einwendungen gegen sie Schlussrechnung des Insolvenzverwalters erhoben worden waren, • weder offene Masseforderungen geltend gemacht worden waren (wobei das versehentliche Unterbleiben der USt-Erklärungen ja auch der Finanzbehörde auffallen hätte müssen), • kein Rechtsmittel gegen den…
…von dem durch die Veranlagung der Umsatzsteuer 2005 (gemeint wohl: 2007) und 2006 entstandenen Guthaben die Masseforderungen in Höhe von gesamt € 7.606,03 (Umsatzsteuer 2006: € 7.004,16 und Umsatzsteuer 2007: € 601,87) auf das Konto bei der E-AG lautend…
…dient der Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte; im Verfahren gemäß § 216 BAO ist für den Abspruch, welche auf dem Abgabenkonto gebuchten Zahlungsverpflichtungen bzw. Gutschriften Masseforderungen bzw. KonkursforderungenInsolvenzforderungen seien, kein Raum (VwGH 26.4.199320.5.2010, 922005/15/0163/15/0012; VwGH 26.9.200021.11…
…während eines anhängigen Insolvenzverfahrens gemäß § 10 I0 rechtlich bei sonstiger Nichtigkeit ausgeschlossen, sofern es sich nicht um die Hereinbringung einer Masseforderung handelt, was jedoch von Ihnen in den gegenständlichen Bescheiden nicht einmal behauptet worden ist (OGH 22.01.1969, 3 Ob 161/68 = EvBi…
… 212 Abs. 2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises (§ 229) als beendet gilt, d) ihre Einbringung gemäß § 231 ausgesetzt ist. Unbestritten ist, dass die dem gegenständlichen Säumniszuschlag zu Grunde liegende Umsatzsteuerschuld zu den Masseforderungen gemäß § 46 Abs. 1 KO zählt, welche gemäß § 124 Abs…
…und der im Spruch genannte Vertreter zum Masseverwalter bestellt. Mit dem am 7. Juni 2004 bekannt gemachten Beschluss des zuständigen Konkursgerichtes vom 4. Juni 2004 wurde die Unzulänglichkeit der Masse zur Erfüllung der Masseforderungen festgestellt (§ 124a Abs. 2 KO) und die Schließung des Unternehmens angeordnet…
…2018 wurde die Finanzverwaltung von Herrn Dr. ***F*** über den Umstand in Kenntnis gesetzt, dass die aktuell fälligen Abgabenschulden von Herrn ***Bf*** keine Masseforderungen darstellen. Im Namen und Auftrags unserer Mandantschaft stellen wir gemäß § 236 BAO den Antrag, die fälligen Abgabenschulden iHv EUR 44.543…
…hingewiesen, dass die nachgeforderte Umsatzsteuervorauszahlung für den Monat 6/2004 einen Zeitraum nach Konkurseröffnung am 1. April 2004 erfasse. Es werde davon ausgegangen, dass es sich um eine Masseforderung handle. Der Betrag von € 8.000,00 sei gemäß § 21 Abs. 1 UStG am 16…
…die Konkurseröffnung nicht unterbrochen. Die Erlassung der gegenständlichen Bescheide stellt eine Maßnahme der Abgabenfestsetzung dar und werden diese Abgabenschuldigkeiten damit nicht als Konkurs- oder Masseforderung qualifiziert. Die Frage, ob es sich bei den in Rede stehenden Abgabenschulden um Konkurs- oder Masseforderungen handelt, ist jedenfalls nicht…
…und die Schließung des Unternehmens angeordnet. Auf Grund der Anzeige des MV, dass die Konkursmasse nicht ausreichen würde, um die Masseforderungen zu erfüllen, wurde mit Beschluss vom 7. Juli 2003 die Masseunzulänglichkeit festgestellt. Mangels Kostendeckung wurde der Konkurs mit Beschluss vom 14. Jänner 2004 aufgehoben…