…auch das Nettoprinzip negiert werden. Einkünfte seien demjenigen zuzurechnen, dem die Einkunftsquelle zuzurechnen sei. "Zurechnungsobjekt ist derjenige, der aus der Tätigkeit das Unternehmerrisiko trägt, der also die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen ausnutzen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern" (vgl. Doralt, EStG, Kommentar, …
…so über die Art der Erzielung der Einkünfte und damit über die Einkünfte disponieren kann. Zurechnungssubjekt ist derjenige, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich ist die nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge…
…auch das Nettoprinzip negiert werden. Einkünfte seien demjenigen zuzurechnen, dem die Einkunftsquelle zuzurechnen sei. "Zurechnungsobjekt ist derjenige, der aus der Tätigkeit das Unternehmerrisiko trägt, der also die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen ausnutzen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern" (vgl. Doralt, EStG, Kommentar, …
…so über die Art der Erzielung der Einkünfte und damit über die Einkünfte disponieren kann. Zurechnungssubjekt ist derjenige, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich ist die nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge…
…Handelskette*** dem Bf. als Fruchtgenussberechtigten oder seinem Vater als Eigentümer der Liegenschaft zuzurechnen sind. Zurechnungssubjekt von Einkünften ist derjenige, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern (VwGH 15.12.2010, 2008/13/0012). Für die Einkünftezurechnung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den gesamten Senat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., vom 20. Juli 2005 gegen die Bescheide des FA, vertreten durch FA-Vertreter, vom 1. Juli 2005 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 1999…
…erzielt zu haben, dessen Alleineigentümer er ist. Wer Zurechnungssubjekt von Einkünften ist, ist grundsätzlich danach zu entscheiden, wer die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Entscheidend ist dabei, dass das Zurechnungssubjekt über die Einkunftsquelle verfügt, also wirtschaftlich…
…die Leistungserbringung. Einkünfte sind nach ständiger Rechtsprechung demjenigen zuzurechnen, der die entsprechenden Leistungen erbringt. Zurechnungssubjekt ist, wer die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern (VwGH 18.10.1995, 95/13/0176; VwGH 10.10.1996, 95/15…
…handle. Einkünfte sind demjenigen zuzurechnen, dem die Einkunftsquelle zuzurechnen ist. Zurechnungssubjekt ist derjenige, der aus der Tätigkeit das Unternehmerrisiko trägt, der also die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern (Ruppe, in Tipke, Einkunftsquellen, 18; dem folgend VwGH…
…Von den typischen Eigentümerbefugnissen verblieb ihr so nur das Recht, die Liegenschaft wann immer und - bei Verzicht des Bw auf sein Vorkaufsrecht - an wen immer unter Ausnützung der sich bietenden Marktchancen zu veräußern. Realistisch betrachtet kam freilich als fremder Käufer nur die S in Betracht…
…Einkünfte (Einnahmen) und damit über diese disponieren kann. Zurechnungssubjekt der Einkünfte (Einnahmen) ist derjenige, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich ist die nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge (vgl. zB. VwGH 25…
Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist als Träger der Erwerbstätigkeit bzw. als Zurechnungssubjekt der Einkünfte derjenige anzusehen, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, also Leistungen zu erbringen oder deren Erbringung zu verweigern (zB. VwGH 24.02.2004, 2000/14/0186…
…Zurechnungssubjekt von Einkünften ist derjenige, der aus der Tätigkeit das Unternehmerrisiko trägt, der also die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Die rechtliche Gestaltung ist dabei nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt (EStR…
…Tätigkeit gründen. Zurechnungssubjekt ist derjenige, der aus der Tätigkeit das Unternehmerrisiko trägt, der also die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich ist in erster Linie die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Dabei…
…der Grundform einer Eigenproduktion oder nach jener eines Lohnfertigers oder in einer Zwischenform (zB Auftragsfertiger) ausgeübt wird. Im Fall der Eigenproduktion ist die Übernahme eigener Marktchancen und Marktrisiken gegeben, während im Fall der reinen Lohn- oder Auftragsfertigung von einer Aktivität mit Dienstleistungscharakter auszugehen ist. Rz…
…Verhältnisse und Vorstellungen des Auftraggebers einfließen, ist der objektivierte Unternehmenswert ein typisierter Zukunftserfolgswert, der sich bei Fortführung des Unternehmens auf Basis des bestehenden Unternehmenskonzeptes mit allen realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen der Marktchancen und -risiken, der finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens und sonstige Einflussfaktoren ergibt (vgl. Egger…
…Zurechnungssubjekt der Einkünfte (Einnahmen) sei derjenige, der die Möglichkeit besitze, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich sei die nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Aus diesem Blickwinkel könne daher die chronologische Entwicklung bezüglich der Thematik der…
…Nachhaltigkeit zur Erzielung von Einnahmen vorhanden gewesen, wenn die I.......... mit einem allenfalls lukriertem Einkommen Marktchancen wahrgenommen hätte. So aber blieb es bei einem einmaligen Rechtsgeschäft. 2.3 Schließlich ist zu guter Letzt noch die Richtlinie des BMF, GZ BMF-010219/0453-VI/4/2008…
…Einnahmen vorhanden gewesen, wenn die Fa. I........ mit einem allenfalls lukriertem Einkommen Marktchancen wahrgenommen hätte. So aber blieb es bei einem einmaligen Rechtsgeschäft. 2.3 Schließlich ist zu guter Letzt noch die Richtlinie des BMF, GZ BMF- 010219/0453-VI/4/2008, vom 25.11…
…hätte insbesondere dann zu erfolgen, wenn (1) die Kapitalgesellschaft im Hinblick auf die betreffende Tätigkeit selbst Marktchancen nicht nutzen kann und (2) über keinen eigenständigen, sich von der natürlichen Person abhebenden geschäftlichen Betrieb verfügt. Marktchancen kann eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft nicht nutzen, wenn die betreffende Tätigkeit…