…Aufwand für Fahrzeuge wurden ebenfalls von der OG getragen. Sie verfügte über keine Gewerbeberechtigung. Am 19.05.2006 schloss die OG mit der Bf. einen als "Managementvereinbarung" bezeichneten Vertrag ab; demnach wurde die OG als Auftragnehmerin verpflichtet, "sämtliche Aktivitäten in der Unterstützung der laufenden Geschäftsführung…
…steuerlichen Bereich. Die an den nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter geleisteten Beträge unterliegen somit als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der DB- und DZ-Pflicht. e. Conclusio aus a-d Die Zahlungen aus der Managementvereinbarung bzw. dem Managementvertrag sind direkt den Gesellschaftern der OG zuzurechnen, dies grundsätzlich…
…Aufwand für Fahrzeuge wurden ebenfalls von der OG getragen. Sie verfügte über keine Gewerbeberechtigung. Am 19.05.2006 schloss die OG mit der Bf. einen als "Managementvereinbarung" bezeichneten Vertrag ab; demnach wurde die OG als Auftragnehmerin verpflichtet, "sämtliche Aktivitäten in der Unterstützung der laufenden Geschäftsführung…
…an den nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter der OG geleisteten Beträge unterliegen somit als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der DB- und DZ-Pflicht. e. Conclusio aus a-d Die Zahlungen aus der Managementvereinbarung sind direkt den Gesellschaftern der OG zuzurechnen, dies grundsätzlich als sonstige Vergütungen iSd …
Die OG hat sich in der Managementvereinbarung vom 19.5.2006 gegen Bezahlung eines jährlichen Entgeltes von 72.000 € verpflichtet, die bf GmbH bei der Durchführung von Geschäftsführungstätigkeiten zu unterstützen. Im wesentlichen idente Verträge hat die OG mit jeder anderen Konzerngesellschaft, insbesondere auch mit…
…84.000 € bezahlt hat, obwohl sie lt. Managementvereinbarung vom 19.5.2006 nur 72.000 € hätte bezahlen müssen. Erst bei dieser Außenprüfung im September 2016 wurde dem FA das Konto Managementkosten ***1*** betreffend das Jahr 2013 bekannt (lt. Beilage zur NiS Schlussbesprechung vom…
…der Bf waren, zuzurechnen sind und eine DB und DZ-Pflicht auslösen. Am 19.5.2006 schloss die bf GmbH mit der OR & RR OG (abgekürzt mit "OG") die folgende "Managementvereinbarung": Die Tätigkeit der OG umfasse insbesondere die Unterstützung der laufenden Geschäftsführung. Das vereinbarte Entgelt…
…für die Kosten, die auf die Konzernlenkungstätigkeiten der Strategen entfallen sind, von den anderen Konzerngesellschaften keinen Kostenersatz verlangt, weil sie ohnedies die diese Kosten deutlich übersteigenden Entgelte auf Grund der Managementvereinbarungen erhalten hat, die als Geschäftsführungskosten von den Konzerngesellschaften, darunter die bf GmbH, verbucht worden…
…auf die Jahre 2013 und 2014) bekannt gewesen, und wäre diese vage Formulierung der in den Managementvereinbarungen vertraglich zugesagten Pflichten der OG dem FA bereits zum Zeitpunkt der Selbstberechnung (in Bezug auf 2015 spätestens Jänner 2016) bekannt gewesen, hätte das FA einen Bescheid erlassen müssen…
…von Anfang an, dh spätestens im Jänner 2014 (vgl. Außenprüfungsbericht vom 23.1.2014 betreffend die Jahre 2008-2012) vorgebracht, Zahlungen auf Grund der Managementvereinbarung mit der OG vom 19.5.2006 geleistet zu haben. Dem liegt erkennbar die Einsicht zu Grunde, dass, wenn man…
…Gesellschafter der Bf waren, zuzurechnen sind und eine DB und DZ-Pflicht auslösen. Am 19.5.2006 schloss die Bf mit der BM1 & BM2 OG (abgekürzt mit "OG") die folgende "Managementvereinbarung": Die Tätigkeit der OG umfasse insbesondere die Unterstützung der laufenden Geschäftsführung. Das vereinbarte Entgelt…
…Schreiben vom 14.11.2022 vorlegte, im Widerspruch mit den weiteren Verfahrensergebnissen: bbb.) Erwähnung einer Abänderungsvereinbarung hinsichtlich der Entlohnung durch einen Strategen: Am 7.7.2016 äußerte sich der Geschäftsführer der bf GmbH (1.Stratege) zu den Managementvereinbarungen der Konzerngesellschaften mit der OG. Er sagte…
…ebenso unklare Managementvereinbarung betreffend "Unterstützung der Geschäftsführung" vom 1.6.2015 ist dem FA erst seit der Außenprüfung vom September 2016 betreffend L DB DZ 2013-2015 bekannt (BP-Bericht vom 13.9.2016 mit Beilage Prüfungsfeststellungen). Das FA erkannte jedenfalls erst während dieser Außenprüfung…
…Weiters wurde ausgeführt, dass der mit 5 Wochenstunden beschäftigte Mitarbeiter den Komplementärgesellschafter in Erfüllung der im Rahmen der Managementvereinbarung übernommenen Aufgaben sowie gegenüber anderen Kunden qualifiziert unterstützt habe und die KG Marktchancen habe nutzen können. Es habe weder eine Verpflichtung gegeben, persönlich eine Arbeitsleistung zu…
…die ***GmbH2*** (GmbH2) am 15. Dezember 2003 nichts an der Inhaberschaft (und Schuldnereigenschaft) der Bf ändere. Auch bleibe die von der Bf eingewendete Managementvereinbarung vom 17. Jänner 2004 mit der GmbH1 ohne Auswirkung, weil diese Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von Personal und Betriebstätten nicht dazu…
…Unterstützung des laufenden Controllings, der Abwicklung von Baustellen, der Personalrekrutierung und Personalführung)(Managementvereinbarung vom 19.5.2016). Die tatsächlichen Tätigkeiten, die die Strategen (Gesellschafter der OG) im Namen der OG für die Konzerngesellschaften (darunter auch die Bf) durchführten, bestanden allerdings im Wesentlichen in Lenkungsaufgaben [Lenkung…
…der Immaterialgüterrechte an die HH am 15.12.2003 nichts an der Inhaberschaft (und Schuldnereigenschaft) ändere. Auch bleibe die von der Bf. eingewendete Managementvereinbarung vom 17.1.2004 mit der GM ohne Auswirkung, weil diese Vereinbarung über die Zuverfügungstellung von Personal, Betriebstätten nicht dazu führte…
…des AP-Berichtes festgesetzt. Mit nach verlängerter Beschwerdefrist eingebrachter Beschwerde vom 31.3.2014 wurde vorgebracht: Die Vergütungen auf Grund der Managementvereinbarung mit der S1 & S2 OG seien durch das Finanzamt als DB- und DZ-pflichtige Vergütungen an die Geschäftsführer beurteilt worden. Die OG sei…
…in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2016 durchgeführten Außenprüfung ua Lohnsteuer, DB und DZ 2013-2015 betreffend, wurde die Feststellung getroffen, dass Zahlungen aus einer Managementvereinbarung der Bf. an die OG (StrNr. xxxxxx; in der Folge kurz: OG) direkt den wesentlich beteiligten Gesellschaftern zuzurechnen…
…der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2016 durchgeführten Außenprüfung ua die Lohnsteuer, DB und DZ 2013-2015 betreffend, wurde die Feststellung getroffen, dass Zahlungen aus einer Managementvereinbarung der Bf. an die OG (StrNr. xxxxxx; in der Folge kurz: OG) direkt den wesentlich beteiligten Gesellschaftern zuzurechnen…