27 LOHNSTEUERANMELDUNG (§ 80 EStG 1988) Rz 1203: Die in den Fällen des § 80 Abs. 1 EStG 1988 eingeräumte Möglichkeit einer Verpflichtung zur Lohnsteueranmeldung ist im Falle des Gebrauches dieser Möglichkeit durch Bescheid auszusprechen. Diese Verpflichtung kann befristet oder auch ohne Setzung einer Frist bis auf…
38 ANMELDUNG DES ARBEITNEHMERS (§ 128 EStG 1988) Rz 1292: Bei Antritt des Dienstverhältnisses hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unter Vorlage einer amtlichen Urkunde, die geeignet ist, seine Identität nachzuweisen, folgende Daten bekannt zu geben: Name, VersicherungsnummerSozialversicherungsnummer gemäß §§ 30c ASVG 31 ASVG (wurde eine solche nicht…
…weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Stadt vorsätzlich als Wahrnehmender der steuerlichen Angelegenheiten des Verein unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe von Lohnsteueranmeldungen trotz bescheidmäßiger Verpflichtung am 11.Juni 1990 selbstzuberechnende Abgaben, und zwar Lohnsteuer für die…
…nachstehend beschriebenen] Bestrafungen durch den Spruchsenat vom 30. Mai 2006 und 5. Dezember 2007 seien - wie im nunmehr zu beurteilenden Fall - die Nichtabgabe von Lohnsteueranmeldungen zugrunde gelegen. Diese beiden Bestrafungen seien aber schon getilgt. Der Verein "Y", bei dem der Beschuldigte schon seit einem Zeitpunkt…
…Abs. 2 leg.cit. unter anderem Abgabenerklärungen, wozu - bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen - auch Lohnsteueranmeldungen gehören. Gemäß § 80 Abs. 1 BAO haben also die zur Vertretung einer juristischen Person (hier: des genannten Vereines) berufenen Personen (hier: der Kassier A als Wahrnehmender) alle Pflichten zu erfüllen…
…iHv. € 17.542,01 sowie 2. vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht durch Nichtabgabe von Lohnsteueranmeldungen für 01-12/2006 trotz bescheidmäßiger Verpflichtung seit 1. Mai 2003 Abgaben die selbst zu berechnen waren und zwar Lohnsteuer für den Zeitraum 01-12/06 iHv. €…
Es besteht sohin nunmehr ein Strafrahmen von € 914,23 (L 09/11) + € 950,57 (L 10/11) + € 1.307,91 (L 11/11) + € 484,98 (DB 09/11) + € 516,70 (DB 10/11) + € 874,36 (DB 11/11) =…
31 LOHNZETTEL (§ 84 EStG 1988) 31.1 Allgemeines Rz 1220: Der Arbeitgeber hat dem Finanzamt oder der Österreichischen Gesundheitskasse ohne besondere Aufforderung für alle im abgelaufenen Kalenderjahr beschäftigten Arbeitnehmer einen Lohnzettel zu übermitteln. Bei Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation eines Betriebes ist der Lohnzettel bereits zu…
…30,48) bewirkt, indem sie bis zum Ablauf der jeweiligen Fälligkeit am 15. des Folgemonats entgegen ihrer Verpflichtung zur Einreichung von Lohnsteueranmeldungen solche nicht abgegeben hat und die Lohnabgaben auch nicht entrichtet hat, I.1.c. in der Zeit vom 15. Februar 2006 bis zum…
…dadurch unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen gem. § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1972 bzw. 1994 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in der Höhe von ATS 300.000,00 bewirkt, b) vorsätzlich durch Nichtabgabe von Lohnsteueranmeldungen für die Monate Oktober, November, Dezember 1994, Jänner…
…durchführenden Mitarbeiterin (Frau S.) gehalten, selbst im Rahmen der Lohnsteuerprüfung noch einen zweiten, offensichtlich erfahreneren Prüfer beigezogen, die korrigierte Lohnsteuerbemessungsgrundlage selbst berechnet und in weiterer Folge eben die Lohnsteueranmeldungen ausgefüllt. Diese seien von der Bw. unterfertigt worden, wobei seitens des Lohnsteuerprüfers und der Mitarbeiterin S…
…sowie 2. unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen betreffend die Zeiträume Jänner 1999 bis Juni 2002 eine Verkürzung an Lohnsteuern in Höhe von insgesamt ATS 279.596,--, an Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen in Höhe von insgesamt ATS 94.,913,-- und an Zuschlägen…
…053,--, an Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfond für Familienbeihilfen in Höhe von insgesamt S 32.133,--, sowie an Zuschlägen zu letzteren in Höhe von insgesamt S 3.785,-- bewirkt, indem er wider besseres Wissen die Einreichung von Lohnsteueranmeldungen, zu welchen die GmbH bescheidmäßig verpflichtet gewesen ist, bzw…
…Juni 2000 Lohnsteuern in Höhe von S 252.306,--, Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen in Höhe von S 67.325,-- und Zuschläge zu Letzteren in Höhe von S 7.481,-- zu entrichten bzw. abzuführen gewesen (siehe Lohnsteuermeldung vom 26. September 2000, Arbeitgeberakt). Eine Entrichtung bzw…
Finanzordnungswidrigkeiten in ihrer Gesamtheit als durchaus budgetäre Wirkung habende Verfehlungen mit ausreichender Sanktion zu bedenken sind, welche andere potentielle Finanzstraftäter in der Lage des Beschuldigten von der Begehung ähnlicher Finanzstraftaten abhalten sollen. Der vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte Strafrahmen, innerhalb dessen die tatsächliche Geldstrafe…
25 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988) Rz 1194: Ob der Arbeitgeber die Lohnsteuer vorschriftsmäßig einbehalten hat, kann nur nach der Sachlage im Zeitpunkt des Abzuges beurteilt werden (VwGH 21.12.1956, 0359/55). Der Arbeitgeber kann, wenn er zuviel Lohnsteuer einbehalten hat, den Fehler im…
26 ABFUHR DER LOHNSTEUER (§ 79 EStG 1988) Rz 1201: Nach § 79 Abs. 1 EStG 1988 hat der Arbeitgeber die gesamte Lohnsteuer, die er in einem Kalendermonat einbehalten hat, an das FA der BetriebsstätteFinanzamt abzuführen. Dies gilt auch in Fällen der Einbehaltung gemäß Rz 927. Die…
39.3.2 Abgabenerklärung Rz 1307: Für die Anforderung des zu erstattenden Steuerbetrages (Bausparprämie) hat die Bausparkasse im Wege des Datenträgeraustausches oder der automationsunterstützten Datenübermittlung folgende Daten auf Grund der Abgabenerklärung zu übermitteln (§ 5 VO betreffend Bausparen gemäß § 108 EStG 1988, BGBl. II Nr. 296…
17.3 Mitteilung an den Arbeitgeber (§§ 63 Abs. 2 EStG 1988 63 Abs. 3 EStG 1988) Rz 1044: Die Mitteilung für den Arbeitgeber enthält den im Freibetragsbescheid ausgewiesenen Freibetrag, und zwar in einer Summe den jeweiligen Jahres- und Monatsbetrag. Der Arbeitgeber hat den Freibetrag, der…
14 STEUERERKLÄRUNGSPFLICHT (§ 42 EStG 1988) Rz 915: Unbeschränkt Steuerpflichtige mit nichtselbständigen Einkünften haben in den folgenden Fällen eine Steuererklärung abzugeben: Wenn sie vom FA dazu aufgefordert werden. Wenn das zu veranlagende Jahreseinkommen den Betrag laut Tabelle in Rz 788 übersteigt und andere Einkünfte von mehr…