…vom Finanzamt als Anträge auf Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO gewertet und mit der Begründung abgewiesen, dass bei einem ledigen Steuerpflichtigen Kosten für Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung nur über einen Zeitraum von sechs Monaten anerkannt werden könnten. Die Bw. habe aber bereits seit 14.3.2001…
…abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt gewährte der ledigen Beschwerdeführerin mit dem angefochtenen Bescheid Werbungskosten, die der Arbeitnehmer nicht berücksichtigen konnte, in Höhe von Euro 1.270,90 (Fachliteratur Euro…
Dr.-Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ingrid Mainhart in der Beschwerdesache des R.W., Straße, 9800 Spittal, vom 26. September 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, geb. XX.XX.XXXX, Heimatadresse, vom 31. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 3. März 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde im Wesentlichen angeführt, dass ein Familienwohnsitz nicht vorliege, da darunter ein Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit Ehegattin oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebender Partner einen Hausstand unterhält, zu verstehen ist. Der Bw. lebe…
Bahnhofplatz 7 4020 Stadt2 www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, VV, Adr gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vom 07.08.2012, betreffend Einkommensteuer 2009 und 2010, St…
…vom 19. August 2002 wurde die Berufung vom Finanzamt als unbegründet abgewiesen und damit begründet, dass unter Familienheimfahrten grundsätzlich nur Fahrten zur Familie (Ehegatten und Kinder) zu verstehen seien; Heimfahrten eines ledigen Arbeitnehmers zu seinen Eltern, in deren Haus er nur ein Zimmer bewohne, seien…
…1 Z 6 ESTG 1988) zu. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes können bei einem ledigen und alleinstehenden Arbeitnehmer mit eigenem Haushalt für eine gewisse Übergangszeit Aufwendungen für ein möbliertes Zimmer am Beschäftigungsort und Fahrtkosten zum Aufsuchen des Haushaltes am Familienwohnsitz-oder Hauptwohnsitz als Werbungskosten…
…keine steuerlich zu berücksichtigenden Werbungskosten, weil die Abgabepflichtige bereits seit dem Jahr 2000 in W beschäftigt sei und die Voraussetzungen für monatliche Familienheimfahrten bei Ledigen mit einer doppelten Haushaltsführung nur während einer Anfangsphase von sechs Monaten gegeben seien. Am 28. Mai 2004 stellte die Abgabepflichtige…
…da diese auch einem ledigen Steuerpflichtigen für die ersten 6 Monate zustehen." Aufgrund der mit diesem Schreiben erfolgten Zurücknahme der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für 2009 und der erfolgten Einschränkung des Berufungsbegehrens auf Berücksichtigung von Kosten von Familienheimfahrten für sechs Monate im Jahr 2008 verbleibt…
…ca. 210 km). Als Familienwohnsitz gelte nun jenerOrt, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Haushalt unterhielte, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bilde. Laut VwGH-Erkenntnis vom 21. Oktober…
…der Leistung temporärer Kostenzuschüsse - lediglich als abgeleiteter Wohnsitz zu qualifizieren sei, weswegen vom Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung überhaupt nicht gesprochen werden könne. Wenn ein lediger Steuerpflichtiger am Ort der Beschäftigung einen Haushalt neu gründe, so sei dies ein einziger, sodass die Voraussetzungen für eine doppelte…
…Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Für die Einkünfte mindernde Berücksichtigung solcher Kosten muss sohin die Begründung des zweiten Haushaltes am Arbeitsort beruflich veranlasst und die Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes unzumutbar sein. Der ledige Berufungswerber wohnte zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme in C. mit 1…
…58-62) wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte darin zu den Streitpunkten "doppelte Haushaltsführung, Aufwendungen als Milizsoldat und Unterhaltskosten" Folgendes wörtlich aus: "Doppelte Haushaltsführung: Verfügt ein lediger Steuerpflichtiger über keinen eigenen Haushalt am Wohnsitz der Eltern, sondern ist dort nur Mitbewohner…
…EStG 1988. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes können bei einem ledigen und alleinstehenden Arbeitnehmer mit eigenen Haushalten "für eine gewisse Übergangszeit" Aufwendungen für ein möbliertes Zimmer am Beschäftigungsort und Fahrtkosten zum Aufsuchen des Haushaltes am Familien- oder Hauptwohnsitz als Werbungskosten anerkannt werden (vgl. VwGH…
Beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen, dazu zählen auch Fahrten im Zusammenhang mit Fortbildungsmaßnahmen, sind - unabhängig vom Vorliegen einer Reise im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 - stets in ihrer tatsächlichen Höhe gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 als Werbungskosten anzusetzen, wobei eine Schätzung mit…
…Berufungswerber bis zur Aufnahme seiner (ersten) Erwerbstätigkeit kostenlos ein Zimmer im Hause seines Bruders bewohnte. Dies auf der Rechtsgrundlage eines zwischen seinen Eltern und seinem Bruder abgeschlossenen Übergabevertrages, nach dem ihm dieses Zimmer für die Dauer des Ledigenstandes, längstens jedoch bis zu seinem 28. Lebensjahr…
…Rückkehr nicht zugemutet werden kann. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet. Da obige Voraussetzungen nicht…
…und begründete dies damit, dass als Familienwohnsitz jener Ort gelte, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Hausstand unterhalte, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bilde. Bei einem Alleinstehenden liege…
…Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind der Berufungsvorentscheidung vom 23.1.2007 zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist (lediger) Angestellter und lebt in Wien. Der Bw…