…der Amtshandlung erstattet wird. Abs. 5 Die Selbstanzeige wirkt nur für die Person für die sie erstattet wird. Die Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung kann nach Judikatur des Verwaltungs- und des Obersten Gerichtshofs als konkludente Selbstanzeige angesehen werden. Die Bf. ist Einzelunternehmerin und hat die Erklärung selbst…
…handwerkliche Tätigkeit typischen Agenden wie Baustellenkontrolle, Materialbeschaffung, Auftragsrekrutierung aus. Es ist im vorliegenden Fall daher davon auszugehen, dass zwischen beiden Geschäftsführern intern eine konkludente Geschäftsverteilung bestand, bei der der Bf. "als Handwerker" für die anfallenden Arbeiten auf den Baustellen, und G1 für die Büroarbeiten und…
Insoweit der Bf. vorbringt, es seien Zahlungen des Insolvenzentgeltfonds nicht auf die Haftungsbeträge angerechnet worden, ist festzustellen, dass Einzahlungen des Fonds auf das Abgabenkonto der Gesellschaft nicht erfolgt sind. Die Haftungssumme verringert sich damit auf 93.437,30 €. Ermessen Die Inanspruchnahme zur Haftung liegt…
…zur Last zu legen, dass er bei der Einreise keine entsprechende ausdrückliche Zollanmeldung abgegeben hat. Es ist vielmehr als gesichert anzunehmen, dass der Bf. eine konkludente Zollanmeldung abgegeben hat, indem er sich "durchwinken" hat lassen, bzw. schlicht die Zollstelle passiert hat. Dazu ist darauf hinzuweisen…
…zur Annahme angebotenen paraphierten Text nicht enthalten gewesen wären. Der Mietvertrag sei zwischen den Vertragsparteien nur mündlich abgeschlossen worden und auch nicht durch Angebot und konkludente Annahme zustande gekommen, da nur die A-Stadt-S+P-GmbH ein rechtsgültiges Anbot für die XY-KG hätte…
…Juli 2007)". Damit wird jedoch einerseits bekannt gegeben, dass die Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich abzugeben bzw. Umsatzsteuervorauszahlungen monatlich zu entrichten gewesen wären, andererseits die möglicherweise als Selbstanzeige gedachte vorläufige Zahlung der UVA 1-3/2007 jedenfalls keine (wenn auch konkludente) Darlegung der Verfehlungen bzw. der Besteuerungsgrundlagen für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache D., AdrD., vertreten durch Rechtsanwälte Neuwirth Neurauter Bohmann, Petersplatz 3, 1010 Wien, gegen die Bescheide des Zollamtes B. vom 17.05.2013, 11/1/2011 und 11/2/2011, betreffend Vorschreibung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des A., Adresse, vertreten durch Rüdiger Imgart, Rechtsanwalt, 82362 Weilheim, Fischergasse 16, vom 24. April 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 16. April 2008, Zl. 920000/90053/32/2007, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde…
…3.000.000,00 und vom 4. Juli 2002 von € 2.000.000,00 zusammensetze. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde eingewandt, dass das vorliegende Anbot von der X. Tschechien unterfertigt worden sei und durch konkludente Annahme von der Bw. habe angenommen werden können…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder R, B1 und B2 über die Beschwerde der Bf, Adr., ehemals vertreten durch Dr. XX WP- und Steuerberatungsgesellschaft, vom 23.07.2014 gegen die an Bf und X. gerichteten Bescheide…
…der Beurteilung, ob vor dem Hintergrund dieser Ausführungen im vorliegenden Fall von einer Mitunternehmerschaft auszugehen ist, ist insbesondere auf folgende Umstände Bedacht zu nehmen: Eine Gesellschaftsgründung - zB einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts – ist auch konkludent möglich. Eine Einlage des Gesellschafters ist nicht unbedingt erforderlich, es gibt…
…den Anfall ohne Rechtshandlung bzw. ohne besondere Erwerbshandlung des Vermächtnisnehmers erworben (VwGH vom 23 .April 1992,90/16/0214-0216). Das Vermächtnis bedarf also keiner besonderen Annahme. Eine Annahme eines Vermächtnisses kann auch durch konkludentes Handeln erfolgen. Wird ein Vermächtnis angenommen, so ist die Steuerschuld…
…eine entsprechende Teilnehmeridentifikation für FinanzOnline. Unter Verweis auf § 1 Abs. 4 FOnV könnten die nachgereichten Umsatzsteuervoranmeldungen daher als konkludente Selbstanzeigen vor dem 1. Jänner 2011 nur für die A-GmbH und ab dem 1. Jänner 2011 nur für die A-GmbH und die B-GmbH…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Februar 2006 war bis zum Ablauf des 18. April 2006 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden; ebenfalls wäre bis zu diesem Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von €…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Juli 2007 wäre bis zum Ablauf des 17. September 2007 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden gewesen, was nicht geschehen ist. Erst am 14. Dezember 2007 (!) wurde von der B-GmbH für die…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum August 2008 wäre bis zum Ablauf des 15. Oktober 2008 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden gewesen, was nicht geschehen ist. Erst am 22. Jänner 2009 wurde von der B-GmbH für die…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Dezember 2009 wäre bis zum Ablauf des 15. Februar 2010 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden gewesen; ebenfalls wäre bis zu diesem Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von…
…sogar argumentiert wird, die (hypothetischen) Selbstanzeigen der Anzeigerin, der A-GmbH , müssten konkludent, aber solcherart gleichsam ausdrücklich sogar ausschließlich zu Gunsten des Beschuldigten erstattet worden sein, weil nur dieser als Alleingeschäftsführer für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Bestimmungen der GmbH verantwortlich gewesen sein könne, sodass eine…
…mit den Berechnungen der Finanzbehörde. Im strafbestimmenden Wertbetrag sind keinerlei Sicherheitszuschläge enthalten. Der Beschuldigte hat sich im Wesentlichen dahingehend verantwortet, dass die verspäteten UVAs sehr wohl unterfertigt eingereicht und damit die konkludente Selbstanzeige mit Täterbenennung erfolgt sei. Dazu sei angemerkt, dass die ursprünglich erfolgte Einreichung…
…49 Abs. 1 lit. a FinStrG als auch des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG zu 14 Taten erfüllt. Keine konkludente Selbstanzeige für den Beschuldigten durch Nachreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen: Gemäß § 29 Abs. 1 FinStrG wird, wer sich eines Finanzvergehens schuldig gemacht hat, insoweit straffrei, als…