…00 (ATS 20,000.000,00) zugezählt. Das Darlehen sei wegen der vereinbarten Unverzinslichkeit zum Bilanzstichtag 1989 unter Anwendung eines Zinsfußes von 8% abgezinst und die Abzinsung iHv ATS 10,736.000,00 als Betriebsausgabe erfasst worden. Mit Vereinbarung vom 29.12.1993 sei dieses…
…und die Darlehenszinsen der deutschen und französischen Gesellschaft, unter Ausnützung des internationalen Schachtelprivilegs, an die Bw. auszuschütten (s. dazu Tz. 23 des Bp-Berichtes). Die Tatsache, dass zahlreiche Konzerne Finanzierungsgesellschaften gründen und diese mit Eigenkapital ausstatten, könne die Qualifikation der konkret festgestellten Kette von Rechtshandlungen…
…eine rechtliche Gestaltung angesehen, die im Hinblick auf die wirtschaftliche Zielsetzung ungewöhnlich und unangemessen ist und nur aufgrund der damit verbundenen steuersparenden Wirkung verständlich wird. Dabei erfüllt im Allgemeinen nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern stets eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt, mit dem die Folge…
…Tochtergesellschaft der Bw. wird als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts iSd § 22 BAO beurteilt. Die durch die Bw. gewählte Gestaltung stellt, wie oben im Detail ausgeführt, eine Umgehungskonstruktion dar, die als ungewöhnlich und unangemessen zu beurteilen ist. Die dargestellte Kette der Rechtshandlungen…
…im allgemeinen eine Kette von Rechtshandlungen den missbräuchlichen Sachverhalt verwirkliche (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185; Ritz, BAO zu § 22 Abs 2 u.a.) und nicht ein einzelner Realakt wie hier die schenkungsweise Übertragung. Auch das FG Düsseldorf sehe in der unentgeltlichen Übertragung eines…
…im allgemeinen eine Kette von Rechtshandlungen den missbräuchlichen Sachverhalt verwirkliche (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185; Ritz, BAO zu § 22 Abs 2 u.a.) und nicht ein einzelner Realakt wie hier die schenkungsweise Übertragung. Auch das FG Düsseldorf sehe in der unentgeltlichen Übertragung eines…
…Sinne einer unangemessenen Gestaltung gewählt hat, welche ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung findet oder ob für die Bf beachtliche außersteuerliche Gründe für die gewählte Gestaltung gegeben waren. Im vorliegenden Fall wurde eine Kette von Rechtshandlungen gesetzt, welche ihren Ausgang vom Anteilsinhaber in…
…als Missbrauch im Sinne der § 22 BAO eine rechtliche Gestaltung angesehen, die im Hinblick auf die wirtschaftliche Zielsetzung ungewöhnlich und unangemessen ist und nur auf Grund der damit verbundenen Steuerersparnis verständlich wird. Dabei bildet nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt…
…die gegenständliche Gestaltung werden von der Bw. zwar behauptet, liegen nach Ansicht des entscheidenden Senates aber nicht vor (Punkt 4). Ein vom Gesetzgeber vorgezeichneter Weg wurde durch die gegenständliche Gestaltung nicht beschritten (Punkt 5). Die vom Verwaltungsgerichtshof geforderte Kette von Rechtshandlungen die zur Steuerersparnis geführt…
…wird." Ein "Missbrauchs-Sachverhalt" kann in der im tatsächlichen Geschehen nicht angemessenen Hintereinanderschaltung mehrerer rechtlicher Schritte bestehen, kann also eine Kette von Rechtshandlungen bilden. Für den VwGH war der Aktienerwerb "lediglich der letzte Schritt in einer Kette von Rechtshandlungen". Bezüglich der Bf. sah er "keine…
…Die rechtlichen Ausführungen des Bw. laufen aufgrund dieser mit Händen zu greifenden Umgehungskonstruktion ins Leere. Die Auflösung des ursprünglichen Kaufvertrages war der logische Beginn der Handlungskette. Dem Wesen eines Umgehungsgeschäftes entsprechend sind die getätigten Rechtshandlungen und -geschäfte auch zivilrechtlich gültig, ansonsten nach § 916 ABGB nichtige…
…Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde…
…der Türkei im Hinblick auf den Quellensteuersatz für Ausschüttungen um 5 Prozentpunkte günstiger ist als das DBA zwischen Türkei und Luxemburg. Der VwGH teilt die Auffassung von Stoll, BAO, Kommentar, 246 ff, dass im allgemeinen nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern stets eine Kette von Rechtshandlungen…
…an der die [Beschwerdeführerin] zu 30 % Gesellschafterin ist; S-GmbHuCoKG, an der I-GmbH Komplementärin ist. Ohne diese Verschränkung wären diese Verträge über Miete bzw Gründung oder Beteilung an Gesellschaften nicht zustande gekommen. Im Zuge dieser Kette von Rechtshandlungen mit Blick auf die Gesamtgestaltung ist…
…ohne das Resultat der Steuerminderung einfach unverständlich wäre (UFS GZ RV/0457-W/03 vom 21.12.2005, VwGH 8.11.1983, 83/14/0056, 0057, 0058). Dabei erfüllt im Allgemeinen nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern stets eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt der Steuerumgehung…
…Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären. Im Allgemeinen verwirklicht nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt, mit dem die Folge des § 22 Abs. 2 BAO verbunden ist…
…ist und nur aufgrund der damit verbundenen Steuerersparnis verständlich wird. Dabei bildet im Allgemeinen nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt, mit dem die Folge des § 22 Abs. 2 BAO verbunden ist. Ein Missbrauch kann also in der dem tatsächlichen Geschehen…
…geführt habe, sodass der Ehegatte gegenüber der Bf. zu Unterhaltszahlungen verpflichtet gewesen sei. Die Vermietung im Familienbereich, mit der die Folge des § 22 BAO verbunden sei, sei das Ergebnis einer Kette von Rechtshandlungen. Die erste Rechtshandlung sei der Abschluss der Bestandverträge zwischen der Bf. als…
…ist und nur aufgrund der damit verbundenen Steuerersparnis verständlich wird. Dabei bildet im Allgemeinen nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt, mit dem die Folge des § 22 Abs. 2 BAO verbunden ist. Ein Missbrauch kann also in der dem tatsächlichen Geschehen…
…entspricht, dass „nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern nur eine Kette von Rechtshandlungen" eine missbräuchliche Gestaltung sein kann. Ein einziger Rechtsschritt kann daher nicht mit der Folge des § 22 (2) BAO verbunden sein. Exemplarisch möchten wir nur die Aussage des VwGH vom 10.12.1997, 93…