12.3.1.1 Kapitalanteile Rz 553: Unter Kapitalanteilen versteht man Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, das sind Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Aktiengesellschaft: Die Gewinnverteilung der AG ist imUnter Kapitalanteilen versteht man Beteiligungen § 126 AktG geregelt. Demnach obliegt die Beschlussfassung über die Verteilung des Bilanzgewinnes…
6.19.2.2 Offene und verdeckte Einlagen sowie Nutzungseinlagen Rz 2600: Ein wesentlicher Unterschied zwischen den Einzelunternehmern und Kapitalgesellschaften besteht darin, dass der Vermögenstransfer in die Kapitalgesellschaft auch in der Form eines Rechtsgeschäfts Platz greifen kann. Es stellt aber nur der gesellschaftsrechtlich veranlasste Vermögenstransfer…
Eine österreichische Kapitalgesellschaft hat kraft der sie treffenden unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht ihre in- und ausländischen Einkünfte nach österreichischem Recht zu ermitteln. Dies gilt auch für Einkünfte aus Ausschüttungen deutscher Gesellschaften. Ist aus einer Abrechnung einer deutschen Bank ersichtlich, dass im Dezember 1996 eine Ausschüttung in Höhe…
…Anlagemodell sei von Anfang an ein planmäßiger Betrug gewesen, IA sei in Amerika wegen Wertpapierbetruges verurteilt worden, Die Anleger hätten die Stellung von stimmrechtslosen Vorzugsaktionären, Mangels jemals erwirtschafteter Gewinne handle es sich bei den von der EACC getätigten Zahlungen um steuerneutrale Kapitalrückzahlungen. Die Abgabenbehörde I…
…und im Wesentlichen ausgeführt: Im Platzierungsmemorandum sei die Anlage als "zinssteuerfrei" angepriesen worden, das von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC erstellte Gutachten sei nicht veröffentlicht worden, die Zahlungsmodalität der "Saldierung" sei zu beanstanden, bei den unter dem Titel "Dividende" geleisteten Zahlungen handle es sich um Kapitarückzahlungen gemäß …
…und im Wesentlichen ausgeführt: Im Platzierungsmemorandum sei die Anlage als "zinssteuerfrei" angepriesen worden, das von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC erstellte Gutachten sei nicht veröffentlicht worden, die Zahlungsmodalität der "Saldierung" sei zu beanstanden, bei den unter dem Titel "Dividende" geleisteten Zahlungen handle es sich um Kapitarückzahlungen gemäß …
…und im Wesentlichen ausgeführt: Im Platzierungsmemorandum sei die Anlage als "zinssteuerfrei" angepriesen worden, das von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC erstellte Gutachten sei nicht veröffentlicht worden, die Zahlungsmodalität der "Saldierung" sei zu beanstanden, bei den unter dem Titel "Dividende" geleisteten Zahlungen handle es sich um Kapitarückzahlungen gemäß …
…unterblieb ihre Erklärung beim Finanzamt. Die plötzlich im 10. Jahr eintretende Risikoverwirklichung - Dividenden blieben aus, Totalverlust steht im Raum - vermag eine nachträgliche Umdeutung in Kapitalrückzahlungen nicht zu rechtfertigen (vgl. SWK 35/36, 2001, S 844). Anmerkung: Die am 21.8.1997 erfolgte und in den…
…belangten Behörde, wonach bis zum 3. Quartal 2000 keine Probleme bei der Auszahlung der "Dividenden" bzw. von allfälligen Kapitalrückzahlungen aufgetreten sind". "Einnahmen sind aber bereits dann als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Der Gläubiger verfügt über einen Geldbetrag…
…belangten Behörde, wonach bis zum 3. Quartal 2000 keine Probleme bei der Auszahlung der "Dividenden" bzw. von allfälligen Kapitalrückzahlungen aufgetreten sind". "Einnahmen sind aber bereits dann als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Der Gläubiger verfügt über einen Geldbetrag…
…die lediglich auf dem Papier erfolgten "Dividendengutschriften" als auch die tatsächlich ausbezahlten Beträge, die als steuerneutrale Kapitalrückzahlungen zu werten seien, stellten in Wahrheit keine steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Für den Fall, dass behördlicherseits weiterhin an einer Steuerpflicht festgehalten werde, beantragte er die Anwendung des…
…Die "Dividendengutschriften" seien nicht werthaltig gewesen, "Gewinnanteile" seien aus den Geldern neuer Anleger gespeist worden, Die Bewertung der Gutschriften mit 100% des Nennbetrages sei abzulehnen, Zumindest in der Endphase sei die EACC zahlungsunfähig und zahlungsunwillig gewesen, Die "Dividenden" seien als steuerneutrale Kapitalrückzahlungen gemäß § 4 Abs…
…Die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1999 wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung direkt vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist: Bestanden die kontenmäßigen Gutschriften nur auf dem Papier? Handelte es sich bei tatsächlichen Auszahlungen um steuerneutrale Kapitalrückzahlungen? Ist - in eventu - ein Steuersatz von 25% anzuwenden…
…Steuerfreiheit der Anlage versprochen habe. Die Vorlage von Kontoauszügen unterblieb. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist: Bestanden die kontenmäßigen Gutschriften nur auf dem Papier? Handelte es sich bei tatsächlichen Auszahlungen um steuerneutrale Kapitalrückzahlungen? Ist - in eventu - ein Steuersatz von 25% anzuwenden? Im Juni 2004…
…vom Zufluss von Dividenden gesprochen werden. Auch Zinseinkünfte kämen nicht in Frage, da sie mit der EACC keinen Darlehensvertrag abgeschlossen habe. Es handle sich bei den Zuflüssen um steuerlich nicht relevante Kapitalrückzahlungen. Sie beantrage daher, die Einkommensteuer mit Null festzusetzen. Im Übrigen rege sie an…
…die Stellung von stimmrechtlosen Vorzugsaktionären. Erwirtschafte eine Gesellschaft immer nur Verluste, so könnte niemand daraus Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen. Für den Fall dennoch erfolgender Auszahlungen seien diese als steuerneutrale Kapitalrückzahlungen einzustufen. Die EACC, die Beteiligungen an diversen Gesellschaften von IA hielt, habe niemals Gewinne erwirtschaftet…
…des unabhängigen Finanzsenates wurde auszugsweise insoweit widergegeben, als sie näher ausführte, weshalb eine Klassifizierung als Kapitalrückzahlungen abzulehnen und vielmehr von Zinsen aus einem darlehensähnlichem Geschäft auszugehen sei. In seinem Antrag auf Vorlage seiner Berufungen an die Abgabenbehörde II. Instanz gab der Berufungswerber seiner Meinung Ausdruck…
…des unabhängigen Finanzsenates wurde auszugsweise insoweit wiedergegeben, als sie näher ausführte, weshalb eine Klassifizierung als Kapitalrückzahlungen abzulehnen und vielmehr von Zinsen aus einem darlehensähnlichem Geschäft auszugehen sei. In ihrem Antrag auf Vorlage ihrer Berufungen an die Abgabenbehörde II. Instanz gab die Berufungswerberin ihrer Meinung Ausdruck…
…teilweisen Reinvestition der Kapitaleinkünfte seien Verfügungen der Anleger über die gutgeschriebenen Beträge zu sehen, insofern gälten diese als zugeflossen. Nach dem Vertragsverhältnis und dem eindeutigen Parteiwillen lägen keine Kapitalrückzahlungen vor. Von Liebhaberei könne nicht gesprochen werden, da einerseits der Verlust des Kapitalstammes steuerlich irrelevant sei…
…teilweisen Reinvestition der Kapitaleinkünfte seien Verfügungen der Anleger über die gutgeschriebenen Beträge zu sehen, insofern gälten diese als zugeflossen. Nach dem Vertragsverhältnis und dem eindeutigen Parteiwillen lägen keine Kapitalrückzahlungen vor. Von Liebhaberei könne nicht gesprochen werden, da einerseits der Verlust des Kapitalstammes steuerlich irrelevant sei…