8.2. Geschenke im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen (C28) 8.2.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Staatsgeschenke aller Art. Die Befreiung erfolgt jedoch unter der Voraussetzung, dass die Gegenstände nur gelegentlich zum Geschenk gemacht werden, ihrer Art, ihres Wertes oder ihrer Menge nach keinen kommerziellen Zweck erkennen…
8. Befreiungen für Auszeichnungen und besondere Geschenke 8.1. Auszeichnungen und Ehrengaben (C27) 8.1.1. Waren- und Personenkreis 8.1.1.1. Auszeichnungen von Regierungen Von den Eingangsabgaben befreit sind Auszeichnungen, die von Regierungen dritter Länder an Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Zollgebiet der…
…ohne Hervortreten neuer Tatsachen kein weiterer, geänderter Sachbescheid erlassen werden. Bei den nicht anerkannten Aufwendungen für Kundengeschenke handle es sich um Bewirtungsaufwendungen anlässlich von Messen und andere Sachaufwendungen. Teilweise seien Kleinigkeiten in Geschenktaschen im Wert von ca. 20 Euro verpackt, mit Firmenaufschrift versehen und von…
…Bw.) beantragte in seiner Einkommensteuererklärung 2007 unter anderem die Berücksichtigung von Werbungskosten für die Bewirtung von Gästen und Mitarbeitern anlässlich seines 40 jährigen Priesterjubiläums in Höhe von € 3.60,92 sowie Aufwendungen für Geschenke an Mitarbeiter der Pfarre in Höhe von € 584,90…
…Kofler, aaO, Rz 163 zu § 20). Die für die Zeitungen geltend gemachten Aufwendungen konnten sohin nicht zugesprochen werden. Gleiches gilt für die diversen Geschenke die aufgrund beruflicher Beziehungen an Klienten, Kunden oder sonstige Geschäftsfreunde bei besonderen Gelegenheiten wie Weihnachten, Neujahr etc. gemacht wurden (Wein, Würste…
…Beilage 1 – Geschenke an nichtärztliches Personal: Im gegenständlichen Fall hat der Bf. in den Jahren 2006 und 2007 ein Blumengesteck, diverse Elektrokleingeräte (Wasserkocher, Kaffeemaschine, Scanner…) sowie MBT-Schuhe als Geschenke für das nichtärztliche Personal angeschafft. In einer Vielzahl von Erkenntnissen zählt der VvGH kleinere…
…Bezugnahme auf die Vorhaltsbeantwortung vom 29. November 1996 vor: Es sei notwendig, an Klienten bzw. deren Mitarbeiter zu den üblichen Anlässen Geschenke zu überreichen, um eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten. Warum daraus nicht ein Werbezweck gleichfalls ableitbar sei, lasse sich aus der Bescheidbegründung nicht…
…s. Tz 20). Bei Kosten für Geschenke in Höhe von S 27.847,98 im Jahr 1998 und S 6.831,54 im Jahr 1999 würde die Vorsteuerkürzung im Jahr 1998 S 5.569,59 bzw. im Jahr 1999 S 1.366,31 betragen. Der…
…unwahrscheinlich, wenn der Bw. im Schreiben vom 7. August 1997 erklärt, eine Bestätigung für die Übergabe dieser Geschenke nicht zu besitzen. Zur vom Bw. angesprochenen Problematik der Verordnungsermächtigung sei bemerkt, dass die Verordnung infolge dessen, dass der Steuerpflichtige die Durchschnittsätze nur dann anwenden wird, wenn…
Seitens des Unabhängigen Finanzsenats bestanden keine Bedenken, was die Garagierungskosten anbelangt, sich den Feststellungen in der Tz 22 PB, was die Kfz-Kosten betrifft, den Ausführungen im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (betreffend der Abgaben des Bw. für die Jahre 1989 bis 1993) vom 25. April 2001…
Für das Vorliegen von unveränderten Nutzungsverhältnissen bei den Häusern A-Zeile 84, L-Gasse 93, und M-Gasse 11 [welche ebenso wie die Häuser H-Gasse 10 und B-Gasse 22 nach dem Jahr 1915 errichtet worden waren] in den auf den Zeitraum von 1989…
Die in der Rechnung der oben genannten Firma vom 16. Dezember 1999 ausgewiesenen Bruttokosten von S 22.200, aufgegliedert in Nettokosten für a) die Montage eines Rauchfangs von 6 m Höhe und einem Durchmesser von 180 mm samt Material von S 17.000, b) die…
…nur Arbeitsschutzkleidung, Uniformen, Arbeitsmäntel, Kostüme von Schauspielern und Kleidung mit Uniformcharakter. Die Aufwendungen für Bekleidung stellten daher auch im gegenständlichen Fall keinesfalls abzugsfähige Ausgaben dar. Ähnlich verhalte es sich mit den Aufwendungen für Geschenke an Kunden und Mitarbeiter. Gem. § 20 Abs. 1 Z 2 EStG…
…des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 7. August 2003 betreffend Schenkungssteuer 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe AuFL (Geschenkgeber) waren mit je einem Viertel an der KKL Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden nur mehr kurz LGmbH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3*** ***4***-***5***, ***6*** ***7***, vertreten ursprünglich durch Woditschka & Picher Wirtschaftstreuhand Ges.m.b.H., 2130 Mistelbach, Bahnstraße 26, nunmehr durch Woditschka Steuerberatung GmbH, 2130 Lanzendorf, Lanzendorfer…
Laut Ansicht des Kindesvaters spreche auch die österr. Staatsbürgerschaft (auch tschechische Staatsbürgerschaft vorhanden) der Kinder dafür, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen weiterhin in Österreich liege. Darüber hinaus könne nicht die überwiegende Kostentragung für die Beurteilung des Familienbehilfeanspruches maßgebend sein, sondern der vom Beschwerdeführer dargestellte Sachverhalt…
…teils nachgewiesenen, teils behaupteten Leistungen betreffen Vermögensanlagen (Rentenversicherungen, Bausparverträge) und Geschenke (Moped). Die Vermögensbildung zu Sparzwecken stellt (jedenfalls bei unbestimmter Verwendung oder mit längerfristigem Ansparziel) kein den Unterhaltsanspruch erhöhendes Bedürfnis des Kindes dar. Im Regelfall sind Maßnahmen der Vermögensbildung auch nicht als Naturalunterhaltsleistung anrechenbar, da…
…der Lebensführung zu zurechnen wäre, sei vernachlässigbar. Der Aufwand der Rechnung Nr. 15 betreffe die Lieferung von Schokoladetorten, die den Teilnehmern als Geschenk zugewendet wurde. Der Bruttozuwendungsbetrag betrage pro Arbeitnehmer 10,36 Euro und sei nicht als unangemessen zu werten. Ein Abzugsverbot nach § 12 Abs…
…2.660,66 € (Aufstellung 719), div. Werbekosten (Auslagen für Geschenke) in Höhe von 246,12 € (Aufstellung 724) sowie Telefonkosten in Höhe von 1.705,73 € (Aufstellung 724) als Werbungskosten geltend gemacht. Die Arbeitnehmerveranlagung wurde mit Einkommensteuerbescheid 2005 vom 29. März 2006 durchgeführt…
…Mit Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 23.9.1998 samt Nachtrag vom 29.6.2000 hat die Verstorbene ihren unter den Aktiven angeführten Geschäftsanteil an der Firma WG entsprechend einer Stammeinlage im Nominalbetrag von 20.000,00 € an den Berufungsführer auf ihren Todesfall geschenkt…