…habe er sich "nicht oder falsch" erkundigt. Diese Argumentation lässt außer Acht, dass Unkenntnis den Vertreter nicht exkulpiert. Vielmehr hat er dafür einzustehen, dass er über die für die Übernahme der Geschäftsführungsfunktion erforderlichen Kenntnisse verfügt (vgl. z. B. VwGH 10.10.1996, 94/15/0122)…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. A und die weiteren Mitglieder Dr. B, Dr. C und Mag. D im Beisein des Schriftführers E über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. H., vom 23. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Leibnitz vom 10. Jänner 2000 betreffend Einkommensteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch die R Rechtsanwalts GmbH, Adresse, vom 14.09.2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 14.08.2018 betreffend Haftung gemöß § 9 BAO beschlossen: Der angefochtene Bescheid wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid des Finanzamtes Tulln betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für den Zeitraum Jänner 1997 bis Dezember 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerde des X, vertreten durch die Muhri & Werschitz Partnerschaft von Rechtsanwälten GmbH, Neutorgasse 47, 8010 Graz, vom 29.07.2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 04.07.2018 betreffend Haftung…
Hat eine österreichische Handelsgesellschaft Tochtergesellschaften in Budapest und Warschau gegründet und nimmt der Prokurist der österreichischen Gesellschaft auch Geschäftsführungsfunktionen der beiden Ost-Gesellschaften wahr (ohne in ein steuerliches Dienstverhältnis zu diesen Ost-Gesellschaften zu treten), dann unterliegen seine Gesamtbezüge der ausschließlichen österreichischen Besteuerung; dies ungeachtet…
Der Vollständigkeit halber teilen wir mit, dass Herr Dr ***2*** mit Schreiben vom 21.11.2018 seine Geschäftsführungsfunktion aus gesundheitlichen Gründen zurückgelegt hat. Dies wurde im Firmenbuch am 13.12.2018 eingetragen. Die Zurücklegung mehr als 6 Jahre nach der Anteilsabtretung steht in keinem Zusammenhang…
…auch für jene (uneinbringlichen) Lohnsteuern (hier: auch für 2004 bis 2005) heranzuziehen, deren zugrunde liegende Löhne bereits vor Begründung seiner Geschäftsführungsfunktion ausbezahlt wurden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass in einem solchen Fall der Gleichbehandlungsgrundsatz ausnahmsweise auch für die Lohnsteuer zum Tragen kommt und eine…
…Manager mit österreichisch/schweizerischem Doppelwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Schweiz) als Geschäftsführer bei einer schweizerischen Gesellschaft angestellt und wird er beauftragt, auch für die österreichische Schwestergesellschaft Geschäftsführungsfunktionen zu übernehmen, wobei ihm in Österreich hiezu ein Büro eingerichtet wird und ist weiters bereits einwandfrei geklärt…
…an den Geschäftsführerbezügen. Nur dann, wenn ein Geschäftsführer neben seiner Geschäftsführungsfunktion eine weitere fremdverhaltensüblich gesondert abgegoltene Funktion übernimmt, richtet sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Entgelten für diese weitere Funktion nach dem Tätigkeitsortprinzip." Dieses Prinzip gilt natürlich auch in reziproken Fällen. Ist daher der…
…Nur dann, wenn ein Geschäftsführer neben seiner Geschäftsführungsfunktion eine weitere fremdverhaltensüblich gesondert abgegoltene Funktion übernimmt, richtet sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Entgelten für diese weitere Funktion nach dem Tätigkeitsortprinzip." Diese Verständigungslösung weicht von der in EAS 1164 vertretenen Auffassung in einem wesentlichen Punkt…
…Stammhausbetriebstätte lediglich in der allgemeinen Geschäftsleitung und in allgemeinen Beratungen, jene der schweizerischen Niederlassungs-Betriebstätte in der konkreten Erbringung der Finanzdienstleistungen, dann ist dem österreichischen Stammhaus für seine Geschäftsführungsfunktion eine Tangente des Gesamtgewinnes zuzurechnen, die sich an der Verrechnung zwischen unabhängigen Dritten orientiert, d.h…
…2012 liegt - ausschließlich die Beschwerdeführerin als Haftungspflichtige in Frage. Aber auch für die - betragsmäßig geringen Abgabenschuldigkeiten - mit einem davorliegenden Fälligkeitstermin war die Inanspruchnahme der Beschwerdeführerin allein schon auf Grund ihrer Geschäftsführungsfunktion und zusätzlich auch wegen des Umstandes, dass sich die Agabenforderungen aus einem - die Beschwerdeführerin…
…Agenden betraut, zu kontrollieren (Auswahl- und Kontrollpflichten); - sich bei Geschäftsübernahme zu informieren; - Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion bei Behinderung/Beschränkung der Befugnisse. Die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Beschwerdeführer besteht darin, dass die Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben zu den jeweiligen gesetzlichen Fälligkeitstagen unterlassen wurde. Sowohl nach § 6a…
…steuerlichen Agenden betraut, zu kontrollieren (Auswahl- und Kontrollpflichten); - sich bei Geschäftsübernahme zu informieren; - die Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion bei Behinderung/Beschränkung der Befugnisse. Zu den die Vertreter nach § 80 BAO treffenden Pflichten zählen im Abgabenverfahren insbesondere die Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht sowie die Zahlungspflicht (Ritz, BAO6…
…Agenden betraut, zu kontrollieren (Auswahl- und Kontrollpflichten); - sich bei Geschäftsübernahme zu informieren; - Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion bei Behinderung/Beschränkung der Befugnisse. Die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Beschwerdeführer besteht darin, dass die Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben zu den jeweiligen gesetzlichen Fälligkeitstagen unterlassen wurden. Sowohl nach § 6a…
…ergibt sich weiters, dass dieses Prinzip auch für Gesellschafter-Geschäftsführer gilt; nur insoweit soll es hier nicht gelten, als der Geschäftsführer neben seiner Geschäftsführungsfunktion eine weitere fremdverhaltensüblich gesondert abgegoltene Funktion übernimmt. 03. Juni 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…da üblicherweise davon auszugehen ist, dass einem mit echter Leitungsfunktion betrauten Geschäftsführer einer operativen Gesellschaft ein Büroraum (=Betriebstätte) zur Erfüllung seiner Geschäftsführungsfunktion zur Verfügung gestellt werden muss. Eine inländische Steuerpflicht wäre auch dann gegeben, wenn im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ein steuerliches Arbeitsverhältnis zur inländischen…
…spricht man von einem Innenvorgang. Hat die Gesellschaft als Reaktion auf die Vorfälle eine Schadenersatzforderung geltend gemacht und die Geschäftsführungsfunktion beendet, istwurde aufgrund der älteren Rechtsprechung des VwGH mangels eines Drittgeschäftes eine Zurechnung der Zuwendungen als ein der Gesellschaft vorenthaltener und bei ihr steuerlich zu…