…das Vorliegen einer Betriebsstätte (Loukota, Internationale Steuerfälle, Rz 609). Gemäß Art. 5 DBA Österreich - Indonesien bedeutet der Ausdruck Betriebsstätte eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Der Artikel entspricht im Prinzip dem Art. 5 des Musterabkommens der OECD…
…1 EStG über und nahm Teilwertabschreibungen von den baulichen Investitionen in fremden Gebäuden in Höhe von S 67.624,- und von der Geschäftseinrichtung in Höhe von S 117.625,- vor. Der Zugang zur Position "Bauliche Investitionen in fremden Gebäuden" fand im Jahr 1995 statt und…
…Verwaltungsgerichtshofes vom 9. November 2011, 2011/16/0061, verwiesen, in dem der VwGH zum Ausdruck brachte, dass im Falle einer Verpachtung sowohl des Lokales als auch der Geschäftseinrichtung keine Übertragung des wirtschaftlichen Eigentumes vorliegt. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 2. Jänner 2012
…wenn es in Österreich eine Betriebstätte im Sinn des DBA-Japan unterhält. Als Betriebstätte im Sinn von Art. IV des Abkommens kommt jede Geschäftseinrichtung in Betracht, in der eine Unternehmenstätigkeit ausgeübt wird. Dies kann auch die Wohnung eines in Österreich lebenden Vorstandsmitgliedes der japanischen Gesellschaft…
Ein in Österreich ansässiger Aquarellist, der seine Gemälde in verschiedenen Staaten (Frankreich, Italien, Indien) anfertigt und sie sodann über mehrere Galerien in der Bundesrepublik Deutschland verkauft, unterliegt mit den hiefür erzielten Einkünften grundsätzlich in Österreich der Besteuerung; eine Besteuerung in Deutschland wird gemäß Artikel…
…Gebiet der Datenkommunikation in Österreich zur Verfügung und benutzt es hierfür eine kilometerlange Kabeltrasse, dann stellt dies eine der Unternehmenstätigkeit dienende inländische feste Geschäftseinrichtung und damit eine Betriebstätte nach innerstaatlichem und zwischenstaatlichem Steuerrecht dar. Für die steuerliche Erfassung des beschränkt steuerpflichtigen deutschen Unternehmens ist gemäß …
Folgende Gestaltung führt zur Begründung einer Repräsentanz (Betriebstätte) in Weißrussland: Ein österreichisches Anlagenbauunternehmen (GesmbH 1) errichtet zur Versorgung des österreichischen Personals an einer Baustelle in Weißrussland einen Campbetrieb und beauftragt eine Konzerngesellschaft (GesmbH 2) mit dessen Abwicklung. Die GesmbH 2 betreibt allerdings nicht selbst…
Gastiert ein ausländischer Zirkus durch 6 Wochen hindurch in einer österreichischen Gemeinde und wird für diesen Zeitraum ein Zirkuszelt aufgebaut, dann stellt dieses Zirkuszelt weder nach § 29 BAO noch nach DBA-Recht eine Betriebstätte für den Zirkus dar, da es an der hiefür erforderlichen…
Schließt sich ein österreichischer Anwalt einer international tätigen Sozietät an, die in der Rechtsform einer (im Ausland errichteten) Personengesellschaft geführt wird und erfolgt hierbei eine Übertragung der inländischen Kanzlei in das Vermögen der Personengesellschaft nach den hiefür maßgebenden Grundsätzen des Art. IV Umgründungssteuergesetz, dann…
…Leiter dieser Vertretung tätige Angestellte des deutschen Unternehmens keine Abschlussvollmacht besitzt, ändert nichts daran, dass den angemieteten Büroräumlichkeiten die Eigenschaft einer "ständigen Geschäftseinrichtung" im Sinn von Z 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4 des DBA-Deutschland zukommt; diese Einrichtung könnte zwar im Sinn von Art…
…Nichtabgabe der Abgabenerklärungen begründete sie zusammengefasst damit, dass sie in Österreich weder eine Betriebsstätte noch eine ständige Vertretung unterhalte. Eine Betriebsstätte sei als unselbständiger Teil eines Unternehmens zu verstehen, die sich durch eine feste Geschäftseinrichtung darstelle. Darunter würden insbesondere Ort der Leitung, Zweigniederlassung, Geschäftsstelle etc…
…ändern, dass im Inland eine Betriebstätte begründet wird: denn die angemieteten Büroräumlichkeiten stellen jedenfalls eine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO dar und haben damit auch die Eigenschaft einer "ständigen Geschäftseinrichtung" im Sinn von Z 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4 des DBA-Deutschland. Ob…
Wird ein deutsches Unternehmen von einem österreichischen Unternehmen mit Beratungsleistungen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung betraut und werden hiezu zwei Mitarbeiter für die Dauer von mehreren Jahren nach Österreich entsandt, um hier vor Ort die entsprechenden Arbeiten durchzuführen, so entsteht für das deutsche Beratungsunternehmen keine…
Ob eine in Österreich errichtete GesmbH den Ort ihrer Geschäftsleitung in Österreich oder in Deutschland hat, ob es sich hierbei sonach um eine "Person mit Wohnsitz in Österreich" oder um eine "Person mit Wohnsitz in Deutschland" handelt, kann nicht im EAS-Verfahren beantwortet werden…
…der Einrichtung tätigen Arbeitnehmer nicht beseitigt. Die Kommunalsteuer fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-USA. Vorsorglich sind allerdings ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Sachverhaltsbeurteilung anzumelden, derzufolge eine Geschäftseinrichtung eines US-Unternehmens, in der für ein auftraggebendes österreichisches Unternehmen Tätigkeiten wie Geschäftsführung, Finanzdirektion…
Werden von einem schweizerischen Rechtsanwalt in Österreich Seminarveranstaltungen im psychologisch-pädagogischen Bereich (Persönlichkeitsentwicklung) veranstaltet und zu diesem Zweck für die Zeitdauer des jeweiligen Seminars in Hotels in diversen Städten bis zu 14 Tage Räumlichkeiten angemietet, so wird hiedurch weder nach innerstaatlichem Recht (§ 29 BAO) eine…
Veranstaltet eine französische Gesellschaft in Österreich für die Dauer von 2 Monaten eine (gegen Eintrittsentgelt zu besuchende) Kulturausstellung, bei der Originale sowie Lithographien ausgestellt und verkauft werden, wobei die Verkaufsartikel auch Kataloge, T-Shirts, Plakate und Uhren umfassen, dann wird durch diese Veranstaltung in…
…daher zu prüfen sein, ob der Grundtatbestand von Artikel 5 Abs. 1 OECD-MA, nämlich das Bestehen einer festen Geschäftseinrichtung, für das deutsche Unternehmen erfüllt ist. Zutreffendenfalls würde bereits eine Nutzung für die Dauer von 6 Monaten betriebstättenbegründend wirken. Jenes Büro, das von der deutschen…
…5 Abs. 4 OECD-MA für vorbereitende und Hilfstätigkeiten nicht zutreffen (Tz 44.5); es sich um eine Geschäftseinrichtung des Unternehmens handelt, dh. es werden Tätigkeiten für das Unternehmen ausgeübt. Arbeitszeit-Indikator: Nur eine kontinuierliche Nutzung des Homeoffice für Unternehmenszwecke über einen längeren Zeitraum soll…
…die Einrichtung, nicht jedoch das Warenlager und das Personal zu den wesentlichen Grundlagen des Unternehmens. Hinsichtlich der tragenden Unternehmensgrundlagen Lokal und Geschäftseinrichtung muss der Erwerber in der Lage sein, in den vorhandenen Betriebsräumen ohne wesentliche Unterbrechung einen dem vorangegangenen gleichwertigen Gewerbebetrieb fortzuführen (vgl. VwGH 15…