…dass der Fremdmittelaufwand nicht betrieblich veranlasst ist, wenn Fremdmittel und nicht Eigenmittel dem Betrieb entzogen werden. Wenn Geldmittel entnommen werden, obwohl bei saldierter Betrachtung der Bankkonten kein Geldmittelüberschuss im Betrieb vorhanden ist, entstehen durch die Entnahmen keine betrieblichen Schulden. Die Entnahmen stehen vielmehr in einem…
…- 31.12.2004 der Anlage 3 zur Berufung ging die Bw. bereits unter Einrechnung der Kreditrückzahlungen in Höhe von € 8.000,00 von einem Geldmittelüberschuss von € 26.000,00 aus. In den Anmerkungen führte sie folgende Jahresbeträge an Ausgaben an: Privatausgaben für Miete…
…Management (zB Hinauszögern von betriebsbedingten Zahlungen, Vorziehen betrieblicher Einnahmen) abhängt. Unter saldierter Betrachtungsweise könnten zB bei Hinauszögern von betriebsbedingten Zahlungen die freien Geldmittelüberschüsse entnommen werden. Im Nachhinein käme es zu einem erheblichen Geldbedarf zwecks Abdeckung der hinausgezögerten betrieblichen Ausgaben; ein Ansteigen des betrieblichen Ausgabenkontos würde…
…bestehe und der Bf. Geldmittel entnommen habe, obwohl die saldiert betrachteten Geldmittelkonten keinen Geldmittelüberschuss ergeben. Alle Bescheide wurden am 03.09.2003 zugestellt, waren innerhalb 1 Monats ab Zustellung mit Beschwerde anfechtbar und wurde mit den Beschwerden vom 03.10.2003 angefochten. 3. Beschwerdeverfahren: 3…
…Der Großteil der Einnahmen (Versicherungserträge) wurde auf das Kto. 332 überwiesen und auch entnommen (auch zur Finanzierung der obgenannten Verlustbeteiligungsmodelle). Bei saldierter Betrachtung der Bankkonten ist kein Geldmittelüberschuss im Betrieb vorhanden, siehe hiezu nachstehende Aufstellung der Kontostände: | Kto. | 324 | 332 | Bank…
…bereits im Jahr der Zeichnung ein Geldmittelüberschuss von EUR 13.000 ergeben. Insgesamt werde dem potentiellen Anleger in diesem Berechnungsbeispiel dargestellt, dass er bei einer Einlage von EUR 50.000 im Jahr 2005 bis zum Jahr 2009 einen "Gesamterfolg" (=Geldmittelüberschuss) von EUR 35.000 erzielen…
…Geldmittelkonten ein positives Ergebnis liefert. Ein wie im vorliegenden Fall negatives Ergebnis zieht die Vermutung der privaten Verwendung nach sich. Wenn daher Geldmittel entnommen werden, obwohl kein Geldmittelüberschuss im Betrieb vorhanden ist, entstehen durch die Entnahmen keine betrieblichen Schulden. Verbindlichkeiten, deren Aufnahme erst durch hohe…
…bis 2001) sowie Tz 3 des Prüfungsberichtes vom 7. September 2006 (2002 bis 2004)]: Wenn Geldmittel entnommen würden, obwohl bei saldierter Betrachtung der Konten kein Geldmittelüberschuss im Betrieb vorhanden sei, entstünden durch die Entnahmen keine betrieblichen Schulden (dh. es sei kein Zinsabzug möglich). Entnahmen im…
…im erforderlichen Ausmaß vorhanden sind. Wenn daher Geldmittel entnommen werden, obwohl bei saldierter Betrachtung der Bankkonten kein Geldmittelüberschuss im Betrieb vorhanden ist, entstehen durch die Entnahmen keine betrieblichen Schulden. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise sind die geführten Bankkonten daher als ein Bankkonto anzusehen. Der Verwaltungsgerichtshof wollte damit…
…Anwendung der Rechtsprechung zum Zweikontenmodell (VwGH vom 27. Jänner 1998, 94/14/0017) die fremdfinanzierte Gewinnausschüttung allenfalls am Geldmittelüberschuss zum Zeitpunkt der Entnahme zu messen, der im Zeitpunkt der Gewinnausschüttung positiv war. UE ist die Verweigerung des Betriebsausgabenabzuges im Zusammenhang mit § 12 KStG nicht anwendbar…
…B. über dessen Verrechnungskonto in beträchtlichem Ausmaß Mittel entzogen, obwohl - laut Rechenwerk und auch nach Ausführungen der Bw. in der Berufung - ein Geldmittelüberschuss im Unternehmen der Bw. nicht vorhanden war. Zur Finanzierung dieser Entnahmen konnten also nur die aufgenommenen Fremdmittel herangezogen werden, da andere Mittel…
…Angaben fußenden - Berechnung, dass aus dem Geldmittelüberschuss nach Abzug der notwendigen Lebenshaltungskosten sämtliche andrängenden Gläubiger gleichmäßig zu beteilen wären. Was die Höhe der notwendigen Lebenskosten anlangt, ersucht der Bw. um Berücksichtigung seiner Invalidität sowie der dadurch ausgelösten 60%-tigen Erwerbsunfähigkeit und der erhöhten Lebenserhaltungskosten. Er…
…der Finanzierungsaufwendungen Bedacht zu nehmen ist, nicht mehr aufrecht zu erhalten ist (beginnend mit den Veranlagungsjahr 1998): "Wenn Geldmittel entnommen werden, obwohl bei saldierter Betrachtung der Bankkonten kein Geldmittelüberschuss im Betrieb vorhanden ist, entstehen durch die Entnahmen keine betrieblichen Schulden .... Ob nämlich ein Kredit eine…
…tatsächlich dem Betrieb dienen. Wenn Geldmittel entnommen werden, obwohl bei saldierter Betrachtung der Bankkonten kein Geldmittelüberschuss im Betrieb vorhanden ist, entstehen durch die Entnahme keine betrieblichen Schulden. Die Entnahmen stehen in einem Veranlassungszusammenhang mit dem Ansteigen der Fremdmittel (VwGH 10.9.1998, 93/15/0051…
…Die Beschwerdeführerin beruft sich lediglich erneut auf die Vermögensdeckungsrechnung und ist der Meinung, dass diese bereits ohne (weitere) Fremdfinanzierungsmittel der Raiffeisenbank *** beträchtliche Geldmittelüberschüsse aus der bloßen Veräußerung mehrerer Immobilien seit dem Jahr 2002 zeige. Dieser Ansicht kann sich nicht angeschlossen werden. Für das Jahr 2007…
…Miete gegenüber der FF wurde in Höhe von monatlich 350 € festgesetzt, damit die dargestellten Gesamtkosten 60 % die FF betreffend entsprechend abgedeckt werden können. Gesamt gesehen werden Geldmittelüberschüsse von rund 4.000 € angenommen (Nettogewinne + AfA), welche bei Gesamtinvestitionskosten von € 106.000 (AK-Zuschüsse)…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., X-Weg, X., vertreten durch Mag. Claudia Höbinger, Anton Linder-Weg 2, 9900 Lienz gegen den Bescheid des FA Klagenfurt vom 09.10.2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu…
BESCHLUSS ÜBER die Bewilligung einer Konteneinschau gem. § 8 KontRegG Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Siegfried Fenz über den Antrag des Finanzamtes Österreich vom 21. Dezember 2021 auf Bewilligung von Auskunftsverlangen der Behörde nach § 8 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG) (Konteneinschau) im Abgabenverfahren betreffend ***1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***31***, ***30***, über die Beschwerde vom 27. September 2019 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 23. August 2019 betreffend Haftung gemäß §§ 9 iVm…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Wals Treuhand Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Lagerhausstraße 24, 5071 Wals-Siezenheim, über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg…